Hallo,
Ein Problem mit der Gebührenrechnung eines Steuerberaters, die vor wenigen Tagen eintraf, ist aufgetaucht.^
Wie kann man überprüfen, ob die aufglisteten Positionen auf der Gebührenrechnung zutreffend sind ?
Die Rechnung beschreibt sicher die einzelnen Positionen und verweist auf den entsprechenden § und Anlage der Steuerberatergebührenverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/index.html…
Auf Grund einer betrieblichen Abfindung soll nun für das Steuerjahr 2010 auch noch eine Steuernachzahlung von ca. 16.000 EUR an das Finanzamt geleistet werden.
Kann sein. So hart sind die Steuergesetze nun mal. Da kann der Steuerberater, zumal hinterher, nur noch eingeschränkt etwas gestalten und schon gar nichts für. Die Frage ist, was der StB gemacht hat. Beraten? Steuererklärung gemacht? Beides? Wiessen wir hier nicht. Im Übrigen muss es nicht für einen guten Steuerberater sprechen, wenn eine Erstattung herauskommt. Bei gleichem Sachverhalt ist eine Nachforderung wirtschaftlich die bessere Lösung. Im ersten Fall hat man nämlich dem Staat ein kostenloses Darlehen gewährt, während man im zweiten ein solches vom Staat erhalten hat.
Allein schon wegen dieser hohen Forderung ist der Rechungsbetrag von knapp 400,00 EUR denn doch stark überzogen.
Wie kommt man denn auf diese Idee? Noch dazu, wenn man sich das, was ich eben ausgeführt habe, durch den Kopf gehen läßt. Der StB berechnet seine Gebühren doch nicht ausschließlich auf Grundlage einer Steuererstattung. Der wird ähnlich wie ein Rechtsanwalt nicht nach einem in € bemessenen Erfolg bezahlt, sondern für sein Tätigwerden an sich. Und Grundlage ist beispielsweise bei der Ermittlung der Überschusseinkünfte der Gegenstandswert, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt. Wenn wir hier nur von den 16.000€ ausgehen, dann wäre das die Ausgangslage. Und darauf fallen dann allein für die Steuererklärung (§24) 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr nach Anlage A an. Also schnell in Anlage A geschaut: 16.000€ -> volle Gebühr: 566€. Also schon mal irgendwas ab 56,60 bis 339,60€. Wahrscheinlich wurde jedoch die komplette EKSt-Erklärung gemacht, also auch höherer Ansatz. Dann noch vielleicht ein paar Auslagen und schließlich die USt obedrauf und ruckzuck ist man bei 400€ angekommen.
Wie kann man sich verhalten ?
Also anhand Rechnung und Gebührenordnung mal grob vergleichen, ob es sachlich und rechnerisch passt.
Naja und man kann beim nächsten Mal auch fragen, was es denn so grob kosten könnte.
Grüße