Steuerberater haftbar ?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich möchte gerne fragen, ob Sie mir weiterhelfen können:

Mein Vater ist letztes Jahr in Ruhestand gegangen (war selbstständig) und am Ende des Jahres kam eine Betriebsprüfung. Dabei wurde festgestellt, dass irgendwas von seinem Steuerberater seit 5 jahren falsch gebucht? wurde und mein Vater aus diesem Grund eine sehr hohe Summe an das Finanzamt nachzahlen soll. Nur weil der Steuerberater was vebockt hat. Kann man den Steuerberater irgendwie belangen oder ihm wenigstens Zinsen in Rechnung stellen und/oder den Lohn für nicht ordentlich ausgeführte Arbeit zurückfordern? Am gerechtesten fände ICH PERSÖNLICH, wenn er auch die Summe bezahlen müsste, die wegen seines Verschuldens an das Finanzamt gezahlt werden muss!

Mein Vater ging nämlich früher in den Vorruhestand und hatte damit gerechnet, dass das Geld bis nächstes Jahr reicht, da bekommt er eine Lebensversicherung ausbezahlt. Nun ist noch nicht einmal klar, ob das Finanzamt mit Ratenzahlung einverstanden ist. Noch dazu ist mein Vater ein Mensch, der sich scheut, gegen seinen Steuerberater Forderungen zu stellen, so unter dem Motto: Ich kann doch nicht von meinem Steuererater verlangen, dass er für mich einspringt / das ausbadet… DOCH!!! - das denke ICH jedenfalls! Schliesslich hat ER seine Arbeit nicht richtig gemacht oder sehe ich das jetzt irgendwie verkehrt??? Bitte helft mir bzw. meinen Eltern mit
einer Auskunft. was können sie am besten tun??? Gibt es andere Anlaufstellen oder Links zum Thema im Internet???

Bin für jede Info dankbar…

Antwortadresse ist [email protected]

Es eilt, da das Finanzamt am Samstag geschrieben hat, dass man mit
einer Stundung nicht einverstanden wäre, Zahlungen wären sofort zu
leisten. Ist echt sehr wichtig!!! Danke im Voraus für Eure Hilfe,

Alex

Hallo Alexander,

auf dem Steuerformular steht „Ich versichere, die Angaben in dieser Steueranmeldung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben“ und dieses wurde dann von Deinem Vater unterschrieben, nicht vom Steuerberater!!

Nur wenn der Steuerberater „handwerkliche“ Fehler gemacht hat, dann ist er zu belangen.

Solange er die daten von Deinem Vater richtig verarbeitet hat, sieht es schlecht aus, leider!

Beispiel:
Der Steuerberater ist verpflichtet, seinen Mandanten auf alle legalen Möglichkeiten der steuerlichen Ersparnis hinzuweisen. Wenn er das nicht tut kann er dafür zur Verantwortung gezogen werden (Oberlandesgericht Hamm,25 U 167/99).Im konkreten Fall musste ein Steuerberater wegen schlechter Beratung ca. DM 170.000 Schadenersatz zahlen. Der Unternehmer hätte diese Summe eingespart, wenn er seine GmbH vor dem Verkauf in eine KG umgewandelt hätte. Der Steuerberater hatte Ihn auf diese Tatsache aber nicht hingewiesen, daraufhin urteilten die Richter, habe er sich einer Pflichtverletzung schuldig gemacht und sei für den entstandenen Schaden haftbar zu machen.

Gruß
Karl-Heinz

Hallo Alexander,

ein Steuer-Spezi bin ich nicht, sehe aber zwei grundsätzlich verschiedene Probleme, die getrennt zu betrachten sind: Dein Vater ist der Steuerpflichtige und gegenüber dem FA verantwortlich. Dabei steht es auf einem anderen Blatt, ob es Deinem Vater gelingt, sich beim Steuerberater schadlos zu halten.

Zunächst muß die Kuh vom Eis. Dafür sollte Dein Vater persönlich beim Sachbearbeiter des FA vorstellig werden, nötigenfalls unter Zuhilfenahme eines Fachanwalts für Steuerrecht, u. U. auch beim zuständigen Sachgebietsleiter des FA. Wenn die Steuerschuld dem Grunde nach besteht, muß das Ziel der Aktion eine Stundung oder Ratenzahlung sein. Danach ist zu klären, ob man den Steuerberater in die Pflicht nehmen kann. Aber das kann dauern.

Es hilft Dir jetzt zwar nicht weiter, aber ich rede mir hier seit Jahr und Tag gegen die verbreitete dafür-hab-ich-meinen-Steuerberater-Mentalität den Mund fusselig. Ein Berater ersetzt keine eigenen Kenntnisse und man muß selbst in der Lage sein, das Tun des Beraters zu beurteilen. Das ist überall so. Auch wer sich unter das Messer eines Chirurgen begibt, unterschreibt vorher, daß alles so dem eigenen Willen entspricht. Wie soll man das je beurteilen, wenn man sich nicht ein bißchen mit der Sache beschäftigt?! Für einen Selbständigen gilt ohnehin, daß er in letzter Konsequenz keine Verantwortung delegieren kann.

Gruß
Wolfgang

Ergänzend habe ich nun neue Infos erhalten:

Privatentnahmen wurden ordentlich belegt, der Steuerberater hat diese aber die letzten 5 Jahre falsch verbucht und nun müssen diese nachträglich versteuert werden. Eine Stundung oder Ratenzahlung wurde vom Finanzamt abgelehnt. Es handelt sich hierbei um eine nicht unwesentliche Summe, die nachbezahlt werden muß. Zwar trägt die Verantwortung mein Vater, da diese nicht auf Dritte übertragbar ist, aber es ist für mich unverständlich, dass mein Vater nun den Fehler ausbaden soll. Er hat sich nichts zuschulde kommen lassen, die Belege der Privatentnahme dem Berater gegeben (also kein Betrugsversuch) und dieser hat sie dann falsch gebucht. Ich weiß nun mittlerweile auch, dass diese Forderung des Finanzamtes wohl berechtigt ist, aber der Tiefschlag mit dieser Zahlung ist enorm. Ich finde, der Steuerberater sollte einen Denkzettel bekommen, mein Vater sollte für den Ärger zumindest entschädigt werden von seinem Steuerberater. Soll mein Vater jetzt etwa wieder aus dem Ruhestand zurück ins Arbeitsleben um diese Riesensumme zu bezahlen?

Naja, vielen Dank alle, die hier gepostet haben!

Gruß Alex

Hi,

wenn Dein Steuerberater irgendwelche Buchungen falsch gemacht hat, dann heißt es doch nur, dass Dein Vater einen Steuervorteil hatte, oder?

Das bedeutet aber auch, dass er diese Summe so oder so hätte zahlen müssen. Entweder in den letzten paar Jahren verteilt oder eben jetzt als eine Summe.

Das einzige, was Dein Vater sich vom Steuerberater zurückholen sollte, sind irgendwelche Verspätungszuschläge oder Mahngebühren oder ähnliches, denn die wurden ja vom Steuerberater versursacht.

Steuern muss allerdings Dein Vater zahlen, ob er jetzt einen Steuerberater hat oder nicht!

Gruß
Queedin

hallo Queedin,

wenn Dein Steuerberater irgendwelche Buchungen falsch gemacht
hat, dann heißt es doch nur, dass Dein Vater einen
Steuervorteil hatte, oder?

scheint ja so, nur er wußte nichts davon

Das bedeutet aber auch, dass er diese Summe so oder so hätte
zahlen müssen. Entweder in den letzten paar Jahren verteilt
oder eben jetzt als eine Summe.

das ist ja das Problem, es in einer Summe aufzubringen

Das bedeutet also konkret, ich habe einen Steuerberater und darf ihm nicht vertrauen; wenn ich es jedoch tue, dann habe ich schuldhaft gehandelt (so tendieren hier alle Postings) und habe eben Pech und muss alles in einer Summe zahlen (denn es ist ja zu lesen, Ratenzahlung wurde vom Finanzamt abgelehnt).

Mir kommt das Grausen, wie soll sich ein Laie im Steuerdschungel durchfinden, wenn es nicht einmal ein Steuerberater schafft???
Es war doch hier keine Böswilligkeit, sondern lediglich auch das Problem, dass das Finanzamt sich stur stellt.

Wenn dem wirklich so ist, hat der Steuerzahler gar keine Chance, denn man geht doch nicht mit den Unterlagen zu mehreren Steuerberatern, nach dem Motto, mal sehen,vielleicht ist da ein Fehler

kopfschüttelnd grüssende
Chris

Hi,

>>> Hallo Queedin, danke erstmal für Deinen Beitrag.

Das bedeutet aber auch, dass er diese Summe so oder so hätte
zahlen müssen. Entweder in den letzten paar Jahren verteilt
oder eben jetzt als eine Summe.

>>> Eben das hab ich ja gestern auch schon bemerkt. (siehe Beitrag von 18.22 Uhr)

Das einzige, was Dein Vater sich vom Steuerberater zurückholen
sollte, sind irgendwelche Verspätungszuschläge oder
Mahngebühren oder ähnliches, denn die wurden ja vom
Steuerberater versursacht.

Joh, das stimmt. Ich hatte zuerst auch nur dürftige Info meiner Eltern und war da auch leicht aufgebracht. Heute morgen sieht wieder alles ein wenig anders aus (wie das alte Sprichwort schon verspricht…)

Danke nochmal für Deine Hilfe

Gruß Alex

Danke, hat sich weitestgehend erledigt!
Hallo Wolfgang
Danke für die Hilfe, hat sich weitestgehend erledigt!

Danke, hat sich weitestgehend erledigt!
Hallo Karl-Heinz,
Danke für Deine Hilfe, hat sich weitestgehend erledigt!

Gruß Alex

Hallo kopfschüttelnd grüssende Chris :o)))

das waren auch meine ersten Gedanken !!!

Allerdings muss man offensichtlich klar zwischen Recht und dem rein gefühlsmässigen Rechtsempfinden unterscheiden.

Die Gesetze sind wie sie sind und dass mein Vater nichts von irgendetwas wusste, entbindet ihn nicht von seinen Zahlungspverflichtungen.

Schade nur, dass das Finanzamt nicht entgegenkommender ist in solchen Fällen. Zumindest Ratenzahlung hätten sie akzeptieren können. Das Finanzamt sagt: Wir wollen unser Geld, beleihen sie Ihr Haus!

Das tut weh!!!

Gruß Alex