Steuerberater Honorar Finanzbuchhaltung

Hallo zusammen

Ein Steuerberater rechnet für das Erstellen der Buchhaltung während des Jahres nach Gebührentabelle ab. Er legt als Gegenstandswert den Umsatz des VORJAHRES zu Grunde.

Nun verändert sich der Umsatz des laufenden Jahres
a) nach oben
b) nach unten

Und dann? Wann passt der Steuerberater üblicherweise sein Honorar dem im laufenden Jahr erzielten Umsatz an?

Überhaupt nicht? Oder am Jahresende mit der Dezember-Rechnung? Das würde dann ja heißen, dass er die Differenz zu den tatsächlich im Jahr zu bezahlenden Gebühren a.G. des tatsächlichen Jahresumsatzes seiner Rechnungen 1-11 in der 12. Rechnung nachberechnen bzw. bei niederigerem Umsatz erstatten müsste???

Oder wie wird das im Steuerbüro üblicherweise gehandhabt?

Es wäre schön, wenn mir jemand die übliche Abrechnungspraxis kurz schildern könnte. - Herzlichen Dank schon mal an dieser Stelle für Eure Hilfe.

Gruß
Sunny

Hallo,

meiner Erfahrung nach werden die nötigen Korrekturen nach oben immer sofort berücksichtigt, die nach unten werden eigentlich immer vergessen.

Gruß Ebi

Servus,

in den Kanzleien, in denen ich bis dato gearbeitet habe, war eigentlich nie die Zeit, an der Fakturierung für die FiBu von Monat zu Monat neu herumzukaspern. Auch für die Mandantschaft fiel die Planung leichter, wenn in einer einzigen Runde für alle zu Jahresbeginn neue FiBu-Pauschalen vereinbart wurden bzw. die alten beibehalten wurden.

Übrigens: Auch wenn man sich da formal am Gegenstandswert orientiert - entscheidend ist immer, was auf dem Kostenträger „FiBu Mandant NN“ an Mitarbeiterstunden erfasst ist. Anpassungen nach unten liegen auf diese Weise auch in der Hand der Mandantschaft.

Schöne Grüße

MM

Moin,

Und dann? Wann passt der Steuerberater üblicherweise sein
Honorar dem im laufenden Jahr erzielten Umsatz an?

Meist im neuen Kalenderjahr. Sollte der Umsatz aber so einbrechen, dass die Kosten für den StB nicht mehr ins Verhältnis passen, dann sollte man mit dem StB sprechen. I.d.R. sind dies keine golfspielenden Unmenschen :wink:

Oder wie wird das im Steuerbüro üblicherweise gehandhabt?

Meist, so kenne ich es, wird im neuen Jahr auf Grundlage der Jahresumsätze des Vorjahres der neue Gegenstandswert und somit der neue Rechnungsbetrag ermittelt. Dabei wird auch der Zeitaufwand/ Bearbeitungsumfang berücksichtigt und in einigen Fällen auf die momentane finanzielle Situation des Mandanten.

Wenn man einen StB beauftragt, dann sollte man mit ihm auch das Finanzielle besprechen. Es gehört zur Vertrauensbildung dazu. Man sollte also bei Beauftragung abklären, was wie hoch - zumindest ungefähr - in Rechnung gestellt wird.

Ganz zu Beginn eines Mandats vereinbaren einige Steuerberater mit ihren neuen Mandanten einen monatlichen Festpreis. Nach einem Jahr wird dann der Preis angepasst.

Generell wird der Preis nicht monatlich neu berechnet, denn wie bereits erwähnt, ist dies auch eine finanzielle Planungssicherheit für den Mandanten. Wenn dieser Schwierigkeiten hat, dann sollte er auf seinen Steuerberater zugehen und mit diesem sprechen. Ich habe es bisher nicht erlebt, dass dieser sich weigert, seinem Mandanten entgegenzukommen. Was hätte er auch davon, wenn er die Preise nicht anpasst und der Mandant nicht zahlen kann?

VG
e

Hallo

Erst mal Danke für Eure sehr hilfreichen Beiträge.

Ich hätte aber noch eine Frage speziell zu den Ausführungen von experttobe:

Der üblichen Vorgehensweise der Steuerberater bei der Honorarabrechnung kann ich soweit folgen. Aber jetzt mal den erdachten Fall:

Der Umsatz des Vorjahres wird also als Berechnungsgrundlage des laufenden Jahres verwendet.

Im laufenden Jahr STEIGT der Umsatz. Das Honorar bleibt aber gleich.

Nun kommt das Folgejahr: Hier wird nun der erhöhte Umsatz als Berechnungsgrundlage verwendet. In diesem Jahr SINKT aber der tatsächliche Umsatz erheblich und das berechnete Honorar wäre eigentlich zu hoch.

Wenn der Steuerberater nun sein Honorar senken würde, dann verschenkt er ja quasi Geld, denn im Vorjahr war der hohe Umsatz ja vorhanden und ihm hätte (damals) das Honorar zugestanden.

Vielleicht kann mir diese Situation nochmal jemand erklären? - Danke schon mal für Eure Mühe!

Gruss Sunny

Moin,
das nennt man unternehmerisches Risiko. Alles eine Frage der Abwägung.
VG
e

DANKE!!!
Hallo experttobe

Ahhhjaa. Dann weiß ich erst mal Bescheid.

Vielen, vielen Dank für Deine ausführlichen Erklärungen!

Ich wünsch Dir einen schönen Tag.

Viele Grüsse
Sunny

Und dann? Wann passt der Steuerberater üblicherweise sein
Honorar dem im laufenden Jahr erzielten Umsatz an?

bei uns läuft es inder regel so:

der kunde zahlt auf seine fibu jeden monat einen betrag X voraus. dieser entspricht dem umsatz des vorjahres.

am ende des jahres bzw. im februar oder so bekommt er seine schlussrechnung für das vergangene jahr. ist der umsatz höher gewesen als im jahr davor, latzt er was nach, andersrum eben nicht und bekommt was zurück.

gibt aber auch pauschalen bei kleinen betrieben, wo es keinen sinn macht nach umsatz abzurechnen oder bei den ärzten oder so…

gruß inder

Hi,
wie gesagt, das sind die einen Varianten. Wie du Inders Antwort entnehmen kannst, gibt es auch andere Varianten.
VG
e

Danke Inder

Diese Vorgehensweise hört sich sehr gerecht für alle Seiten an.

Vielen Dank für Deinen Beitrag.

Ich wünsch Dir einen erfolgreichen Tag.

Gruss Sunny

Wer allgemein Orientierung sucht, was - in Abhängigkeit von Umsatz oder Buchungszeilen - für StB-Honorare im Bereich FiBu anfallen können findet hier einen
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