Hallo zusammen
Ein Steuerberater rechnet für das Erstellen der Buchhaltung während des Jahres nach Gebührentabelle ab. Er legt als Gegenstandswert den Umsatz des VORJAHRES zu Grunde.
Nun verändert sich der Umsatz des laufenden Jahres
a) nach oben
b) nach unten
Und dann? Wann passt der Steuerberater üblicherweise sein Honorar dem im laufenden Jahr erzielten Umsatz an?
Überhaupt nicht? Oder am Jahresende mit der Dezember-Rechnung? Das würde dann ja heißen, dass er die Differenz zu den tatsächlich im Jahr zu bezahlenden Gebühren a.G. des tatsächlichen Jahresumsatzes seiner Rechnungen 1-11 in der 12. Rechnung nachberechnen bzw. bei niederigerem Umsatz erstatten müsste???
Oder wie wird das im Steuerbüro üblicherweise gehandhabt?
Es wäre schön, wenn mir jemand die übliche Abrechnungspraxis kurz schildern könnte. - Herzlichen Dank schon mal an dieser Stelle für Eure Hilfe.
Gruß
Sunny