Steuerberater Kleinunternehmer

Hallo,
wie verhält es sich, wenn man sich als Handwerker im Rahmen der Kleinunternehmerregelung selbständig macht?

  1. fliessen die Auslagen für Material, die eingekauft und an den Kunden quasi nur weitergereicht werden in den Umsatz mit ein? Wenn ja, könnte man es dadurch vermeiden, dass man sich diese Auslagen einfach bar erstatten lässt und sie nicht Bestandteil der Rechnung sind.
  2. wenn man für die, für den Kunden gefahrenen km mit 30 Cent pro km abrechnet, fliessen diese dann auch mit in den Umsatz ein? Und können dann trotzdem noch Fahrtkosten abgesetzt werden?
  3. Welche Kosten kann man steuerlich absetzen, wie Krankenkasse, Versicherungen?
    Vielen Dank im Voraus für die Antworten und liebe Grüsse von Frank

Ich denke du brauchts mal eine Seminar zur Existenzgründung
bzw. zur Steuerlichen Gewinnermittlung,
um die grundlegenden Begriffe zu sortieren.

Hallo!

  1. fliessen die Auslagen für Material, die eingekauft und an
    den Kunden quasi nur weitergereicht werden in den Umsatz mit
    ein?

Ja

Wenn ja, könnte man es dadurch vermeiden, dass man sich
diese Auslagen einfach bar erstatten lässt und sie nicht
Bestandteil der Rechnung sind.

Kritisch! Man müsste schon zu dem Lieferanten gehen und dort bei der Bestellung bereits kund tun, dass man für den eigenen Kunden XY bestellt. Das heißt der Lieferschein und die Rechung müsste auf den Kunden lauten, nicht auf die Anschrift des Kleinunternehmers. Auch dann würde ich die Sache noch für „anfällig“ betrachten wenn die Zahlung über den Kleinunternehmer erfolgt. Wenn Lieferschein und Rechungen auf den Kunden lauten und dieser auch direkt an den Lieferanten bezahlt dann OK.

  1. wenn man für die, für den Kunden gefahrenen km mit 30 Cent
    pro km abrechnet, fliessen diese dann auch mit in den Umsatz
    ein?

Ja

Und können dann trotzdem noch Fahrtkosten abgesetzt
werden?

Ja

  1. Welche Kosten kann man steuerlich absetzen, wie
    Krankenkasse, Versicherungen?

Betriebliche Versicherungen, wie z.B. eine Betriebshaftpflicht können als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Sonstige Versicherungen können u.U. als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.

Gruß

derschwede77

Hallo Frank!

fliessen die Auslagen für Material, die eingekauft und an
den Kunden quasi nur weitergereicht werden…

Gibt es einen vernünftigen Grund, Material weiterzureichen, ohne etwas daran zu verdienen? Dabei produziert man unweigerlich Verluste und gibt eine für jeden Handwerksbetrieb wichtige Gewinnquelle aus der Hand.

Womöglich alles nur, um unter der 17.500 €-Grenze zu bleiben? Falls das die Motivation sein sollte, sage ich Dir, dass es unüberlegter Unsinn ist. Mache statt dessen eine richtige Buchhaltung, mache Dich vorsteuerabzugsberechtigt, verdiene am Materialeinsatz und verabschiede Dich von der Kleinunternehmerregelung. Von solchem Jahresbetrag kannst Du nichts investieren und kannst davon nicht leben (soziale Absicherung gehört auch zum Leben).

Gruß
Wolfgang