Hallo,
wie verhält es sich, wenn man sich als Handwerker im Rahmen der Kleinunternehmerregelung selbständig macht?
- fliessen die Auslagen für Material, die eingekauft und an den Kunden quasi nur weitergereicht werden in den Umsatz mit ein? Wenn ja, könnte man es dadurch vermeiden, dass man sich diese Auslagen einfach bar erstatten lässt und sie nicht Bestandteil der Rechnung sind.
- wenn man für die, für den Kunden gefahrenen km mit 30 Cent pro km abrechnet, fliessen diese dann auch mit in den Umsatz ein? Und können dann trotzdem noch Fahrtkosten abgesetzt werden?
- Welche Kosten kann man steuerlich absetzen, wie Krankenkasse, Versicherungen?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten und liebe Grüsse von Frank