Eine kleine 3-Mannfirma und dessen Steuersachen macht ein Steuerbüro ebenso die Lohnabrechnungen. Nun war einiges unklar und man lies die Steuererklärung von einem anderen Steuerbüro prüfen.
Nun stellte sich heraus, dass das alte Steuerbüro sage und schreibe sich um ca 18.000,-€ Gewinn verrechnet hatte. Nun geht es weiter. Die Lohnabrechnungen von einem AN sind auch über 5 Jahre hinweg falsch berechnet wurden.
Er hatte an 2005 eine Pensionskasse mit Lohnumwandlung gemacht, welche über das Steuerbüro nicht berücksichtigt wurden, zwar auf der Lohnabrechnung vermerkt, jedoch nicht vergütet. Nun sagt der Steuerberater, da er sauer ist, die Löhne hätte man selber prüfen müssen,!Wofür gibt man die Lohnabrechnungen einen Steuerbüro in Arbeit, wenn man sie doch selber machen muss? Wär haftet nun gegenüber dem AN, den er ist monatlich ca 5 Jahre lang um 60,-€ betrogen wurden?
Hallo,
jeder Steuerberater hat eine Haftpflichtversicherung.
Solange das Verfahren bei der Versicherung schwebend ist, darf der Steuerberater aber keine Aussagen zur Sache machen.
Gruß
Lawrence
Hai!
jeder Steuerberater hat eine Haftpflichtversicherung.
Das ist schön, ich habe auch eine nur ist das doch gar nicht die
Frage gewesen!
Ob letztlich der Steuerberater privat zahlt oder eine Versicherung
hat doch mit der Frage nichts zu tun ob er überhaupt haftet.
Der Plem
Nun stellte sich heraus, daß das alte Steuerbüro sage und
schreibe sich um ca 18.000,-€ Gewinn verrechnet hatte.
Zugunsten des Mandanten oder zugunsten des Finanzamtes?
Er hatte an 2005 eine Pensionskasse mit Lohnumwandlung
gemacht, welche über das Steuerbüro nicht berücksichtigt
wurden, zwar auf der Lohnabrechnung vermerkt, jedoch nicht
vergütet.
Wie ist das gemeint?
Nun sagt der Steuerberater, da er sauer ist, die
Löhne hätte man selber prüfen müssen!
Nun, da hat er auch in gewissem Sinne recht. Ich kann den Steuerberater verstehen. Daß ein so scheinbar grober Fehler über einen so langen Zeitraum unentdeckt bleibt, ist schon seltsam.
Wer haftet nun gegenüber dem AN, denn er
ist monatlich ca 5 Jahre lang um 60,-€ betrogen worden?
Wie schon eingangs erwähnt - wie ist das gemeint?
Bezüglich der Haftung für Steuern ist zu sagen, daß der Steuerberater nur für die Steuer haftet, die das Finanzamt zu hoch festgesetzt hat und die aufgrund der Abgabenordnung (abgelaufene Rechtsbehelfsfristen usw.) nicht mehr aufgehoben werden kann. Zusätzlich haftet er für aus demselben Grund festgesetzte Zuschlagsteuern und Zinsen.
Falls ein Steuerberater eine zu niedrige Steuer verursacht hat und z. B. aufgrund einer Außenprüfung des Finanzamtes eine höhere Steuer gefordert wird, haftet er nicht für die Differenz.
Wenn also der Gewinn bisher zu niedrig war und jetzt 18.000 Euro höher ist, haftet nicht der Steuerberater für die Mehrsteuer.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
gemacht, welche über das Steuerbüro nicht berücksichtigt
wurden, zwar auf der Lohnabrechnung vermerkt, jedoch nicht
vergütet.Wie ist das gemeint?
Ich vermute, dass der Versicherungsbeitrag vom Lohn abgezogen, aber nicht in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt wurde. Kommt bei kleineren Firmen gelegentlich vor.
Wer haftet nun gegenüber dem AN, denn er
ist monatlich ca 5 Jahre lang um 60,-€ betrogen worden?Wie schon eingangs erwähnt - wie ist das gemeint?
Der AN hat weniger Geld ausgezahlt bekommen, ohne dass dieses Geld in die Versicherung eingezahlt wurde.
gemacht, welche über das Steuerbüro nicht berücksichtigt
wurden, zwar auf der Lohnabrechnung vermerkt, jedoch nicht
vergütet.Wie ist das gemeint?
Ich vermute, daß der Versicherungsbeitrag vom Lohn abgezogen,
aber nicht in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt
wurde. Kommt bei kleineren Firmen gelegentlich vor.Wer haftet nun gegenüber dem AN, denn er
ist monatlich ca 5 Jahre lang um 60,-€ betrogen worden?Wie schon eingangs erwähnt - wie ist das gemeint?
Der AN hat weniger Geld ausgezahlt bekommen, ohne daß dieses
Geld in die Versicherung eingezahlt wurde.
Ja, genau diese Vermutungen hatte ich auch, doch diese Varianten, sollten sie so zutreffen, sind nicht vom Steuerberater zu verantworten!
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Hallo,
Wenn also der Gewinn bisher zu niedrig war und jetzt 18.000
Euro höher ist, haftet nicht der Steuerberater für die
Mehrsteuer.:
für die dadurch entstehenden und zu bezahlenden Zinsen unter Umständen aber schon.
Ansonsten feiner, fachlich fundierter Beitrag, wie inzwischen von Dir gewohnt.
Gruß
Lawrence
Ich vermute, dass der Versicherungsbeitrag vom Lohn abgezogen,
aber nicht in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt
wurde. Kommt bei kleineren Firmen gelegentlich vor.Wer haftet nun gegenüber dem AN, denn er
ist monatlich ca 5 Jahre lang um 60,-€ betrogen worden?Wie schon eingangs erwähnt - wie ist das gemeint?
Der AN hat weniger Geld ausgezahlt bekommen, ohne dass dieses
Geld in die Versicherung eingezahlt wurde.
Dann hat der Arbeitgeber sich dieses Geld doch - wenn auch unbewusst - eingesteckt. Folglich besteht der Anspruch des Arbeitnehmers jetzt doch gegen den Arbeitgeber, der insofern ungerechtfertigt bereichert ist.