Steuerberater nötig?

Moin!

Frau Mustermann darf in diesem Jahr die Hilfe eines Lohnsteuervereins nicht mehr beanspruchen, da sie ein Buch geschrieben hat und somit auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als Autorin hat.

Nun hat sie 2 Fragen:

  • Mit welchen Kosten kann sie ungefähr rechnen, wenn sie sich durch einen Steuerberater helfen lässt bzw. ihn die Lohnsteuerjahresausgleich machen lässt? Es geht nur um einen Anhaltspunkt, ob es eher 100 oder eher 500 € sind, mit denen sie rechnen muss.

  • Sie sollte einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen wg. der selbständigen Tätigkeit als Autorin. Viele Sachen verstehe sie aber nicht und weiß nicht, was sie eintragen soll. Kann sie damit zum Finanzamt gehen und sich beim Ausfüllen helfen lassen - oder braucht sie dafür dann auch einen Steuerberater?

Sind vielleicht blöde Fragen, aber sie hasst diesen Kram und fühlt sich eigentlich immer mit diesem Beamtendeutsch überfordert. Deshalb wär sie dankbar für Hilfe.

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Frau Mustermann darf in diesem Jahr die Hilfe eines
Lohnsteuervereins nicht mehr beanspruchen, da sie ein Buch
geschrieben hat und somit auch Einkünfte aus selbständiger
Arbeit als Autorin hat.

Nun hat sie 2 Fragen:

  • Mit welchen Kosten kann sie ungefähr rechnen, wenn sie sich
    durch einen Steuerberater helfen läßt bzw. ihn die
    Lohnsteuerjahresausgleich machen läßt? Es geht nur um einen
    Anhaltspunkt, ob es eher 100 oder eher 500 € sind, mit denen
    sie rechnen muß.

Da die StB-Rechnung nach sogenannten Gegenstandswerten erstellt wird (Umsatz, Bilanzsumme bzw. Gewinn), die hier aber nicht bekannt sind, kann eine Schätzung voll daneben sein. Es werden aber eher 500 € sein.

  • Sie sollte einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    ausfüllen wg. der selbständigen Tätigkeit als Autorin. Viele
    Sachen verstehe sie aber nicht und weiß nicht, was sie
    eintragen soll. Kann sie damit zum Finanzamt gehen und sich
    beim Ausfüllen helfen lassen - oder braucht sie dafür dann
    auch einen Steuerberater?

Ja (Infostelle des FA) / Nein.

Sind vielleicht blöde Fragen, aber sie haßt diesen Kram und
fühlt sich eigentlich immer mit diesem Beamtendeutsch
überfordert. Deshalb wär sie dankbar für Hilfe.

Welche Fragen aus dem Fragebogen sind denn in „Beamtendeutsch“ verfaßt?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Einen Jahresausgleich kann Frau Mustermann nicht machen. Als Autorin hat sie „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“, die sie zusammen mit allen anderen einkommensteuerplichtigen Einkünften in einer Einkommensteuererklärung angeben muß. Um die Einkünfte zu ermitteln, braucht sie sicher keinen Steuerberater. Sie muß ihre Tantiemen vom Verlag und ihre damit zusammenhängenden Ausgaben aufschreiben und durch Belege nachweisen. Was übrigbleibt sind die Einkünfte.
Das Formblatt zur steuerlichen Erfassung ist mehr für gewerbliche Unternehmer gedacht. Ich würde zu den freundlichen Menschen beim Finanzamt gehen. Telefonisch Termin vereinbaren.