Hallo,
Folgender Fall: Ein Steuerberater streitet sich mit einem Energieberater über die Möglichkeiten der steuerrechtlichen Abschreibungsmöglichkeit im Falle von energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen.
Sagt der Steuerberater: Die Abschreibung mach allein ich geltend. Sagt der Energieberater: Irrtum, Du sagst zwar wie, ich sage aber was abschreibungswürdig ist.
Beide sind zufällig Eigentümer einer Wohnhausliegenschaft, die saniert werden soll, energetisch, wohlgemerkt (Errichtungszeitpunkt vor 1995. Die anderen Miteigentümer sind ratlos. Vielmehr, sie meinen, dass ein Anspruch auf steuerliche Abschreibungen für energetischen Gebäudesanierung grundsätzlich besteht. Und dass dafür kein Energieberater sondern ein Steuerberater gebraucht wird.
Wie seht Ihr die Sache?
Gruß mki