Steuerberater oder Lohnbüro ?

hallo Ihr wissende,

ist das Richtig, dass ein Lohnbüro keine Steuererklärung für mich beim FA abgeben darf ?

kann ein Lohnbüro für mich mit dem FA kontakt aufnehmen,
erhält er überhaupt Auskunft ?

als Vermieter von einpaar Wohnungen brauch man da eher einen Lohnbüro oder einen Steuerberater ?

ich hoffe das meine fragen korreckt gestellt worden sind .

Für eure antworten danke ich euch im voraus.

netten Gruss aus berlin

Samir

Hallo Samir,

ist das Richtig, dass ein Lohnbüro keine Steuererklärung für
mich beim FA abgeben darf ?

das kommt drauf an. Grundsätzlich ist jede Hilfeleistung und Beratung und „erst recht“ die Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten den StB und WP vorbehalten (soweits diese noch gibt, auch vBP und Steuerbevollmächtigte).

Lohnabrechnungsstellen ohne verantwortlichen StB und selbständige Buchhalter bewegen sich ständig auf der Grenze von dem, was sie dürfen, und meistens ein bissel jenseits davon. Andererseits hat es auch etliche Steuerberater, die es fertigbringen, nach ihrem oft späten Feierabend noch die Arbeit eines kompletten Lohnbüros verantwortlich zu überwachen - es wäre üble Nachrede, wenn man behauptet, sie würden ihre Unterschrift verpachten.

Um was für ein Büro handelt es sich genau? Gibt es einen persönlich für dessen Arbeit verantwortlichen StB/BP? Was steht im Briefkopf?

Schöne Grüße

MM

hallo Martin ,

sorry für die B . . . fragen, aber was ist bitte

WP und vBP genau ?

auf dem Briefkopf steht :

Lohnbüro - Unternehmerberatung und
Lohnsteuerhilfeverein E.V.

Verlangt ein Steuerberater mehr als ein Lohnbüro für seine Tätigkeit, oder ist das eher gleich ?

netten Gruss

Samir

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Hallo Samir,

WP und vBP genau ?

WP = Wirtschaftsprüfer, StB = Steuerberater. Beides Berufe, die nur fachlich und persönlich geeignete Personen nach einer relativ happigen Prüfung und Bestellung durch die zuständige Landesbehörde ausüben dürfen.

auf dem Briefkopf steht :

Lohnbüro - Unternehmerberatung und
Lohnsteuerhilfeverein E.V.

ein „Seiltänzer“: Lohnbüro darf unter bestimmten Voraussetzungen Lohnabrechnungen durchführen. Lohnsteuerhilfeverein darf für Arbeitnehmer (nicht für Selbständige, Freiberufler, Kapitalgesellschaften) steuerliche Angelegenheiten besorgen. Wenn vermischt mit dem Ganzen „Unternehmerberatung“ betrieben wird, genießt die Einrichtung wahrscheinlich bereits die besondere Aufmerksamkeit der Steuerberaterkammer, betreffend unzulässige steuerliche Beratung.

Grundsätzlich müssen die Dienste einer solchen Einrichtung nicht unbedingt schlechter sein. Für mehrmaliges Durchfallen bei der StB-Prüfung gibt es viele Gründe, und nicht immer hängt die Kompetenz bei der „alltäglichen“ Routine damit zusammen. Wenn ich eine Akte haben will, die auch noch in vier Jahren leicht im Zugriff ist, werde ich mich allerdings an eine Adresse wenden, von der ich annehme, dass es sie in vier Jahren noch gibt.

Vor wenigen Wochen ist bei mir im Erdgeschoss ein „Lohnrechenzentrum“ in einer Nacht von Sonntag auf Montag plötzlich ausgezogen. Der Hintergrund für die plötzliche Finanzknappheit (drei Monatsmieten und ich weiß nicht wie viele Gehälter) könnte ein happiges Ordnungsgeld gewesen sein - immerhin stand nie ein Name an der Tür, und personenbezogene Daten wurden in einem ehemaligen Ladengeschäft sozusagen im Schaufenster verarbeitet…

Verlangt ein Steuerberater mehr als ein Lohnbüro für seine
Tätigkeit, oder ist das eher gleich ?

Tendenziell etwas höher, alldieweil weniger billiges Personal, höheres Risiko und teurere eigene Ausbildung. Die Bäume wachsen allerdings auch hier nicht mehr in den Himmel, es gibt genug Kanzleien, die sich über Wasser zu halten versuchen, indem sie sich an den Untergrenzen der durch die Steuerberater-Gebührenverordnung vorgeschriebenen Honorarspannen bewegen, oder eben auch billige Zeitgebühren vereinbaren, mit denen sie unter dem mindestens vorgeschriebenen nach Gegenstandswert berechneten Honorar liegen.

Trotz der genannten StBGebV kann man immer vorher fragen, was das hinterher etwa kosten wird - letztlich auch nicht anders wie beim Handwerker.

Schöne Grüße

MM

danke Dir Martin !

danke !

gruss

Samir

Trotz der genannten StBGebV kann man immer vorher fragen, was
das hinterher etwa kosten wird - letztlich auch nicht anders
wie beim Handwerker.

Und: „machen Sie mir mal die Steuererklärung!“ ist teurer, als ein bis 2 Stunden Beratungsgespräch.

Gruß JK