Hallo Samir,
WP und vBP genau ?
WP = Wirtschaftsprüfer, StB = Steuerberater. Beides Berufe, die nur fachlich und persönlich geeignete Personen nach einer relativ happigen Prüfung und Bestellung durch die zuständige Landesbehörde ausüben dürfen.
auf dem Briefkopf steht :
Lohnbüro - Unternehmerberatung und
Lohnsteuerhilfeverein E.V.
ein „Seiltänzer“: Lohnbüro darf unter bestimmten Voraussetzungen Lohnabrechnungen durchführen. Lohnsteuerhilfeverein darf für Arbeitnehmer (nicht für Selbständige, Freiberufler, Kapitalgesellschaften) steuerliche Angelegenheiten besorgen. Wenn vermischt mit dem Ganzen „Unternehmerberatung“ betrieben wird, genießt die Einrichtung wahrscheinlich bereits die besondere Aufmerksamkeit der Steuerberaterkammer, betreffend unzulässige steuerliche Beratung.
Grundsätzlich müssen die Dienste einer solchen Einrichtung nicht unbedingt schlechter sein. Für mehrmaliges Durchfallen bei der StB-Prüfung gibt es viele Gründe, und nicht immer hängt die Kompetenz bei der „alltäglichen“ Routine damit zusammen. Wenn ich eine Akte haben will, die auch noch in vier Jahren leicht im Zugriff ist, werde ich mich allerdings an eine Adresse wenden, von der ich annehme, dass es sie in vier Jahren noch gibt.
Vor wenigen Wochen ist bei mir im Erdgeschoss ein „Lohnrechenzentrum“ in einer Nacht von Sonntag auf Montag plötzlich ausgezogen. Der Hintergrund für die plötzliche Finanzknappheit (drei Monatsmieten und ich weiß nicht wie viele Gehälter) könnte ein happiges Ordnungsgeld gewesen sein - immerhin stand nie ein Name an der Tür, und personenbezogene Daten wurden in einem ehemaligen Ladengeschäft sozusagen im Schaufenster verarbeitet…
Verlangt ein Steuerberater mehr als ein Lohnbüro für seine
Tätigkeit, oder ist das eher gleich ?
Tendenziell etwas höher, alldieweil weniger billiges Personal, höheres Risiko und teurere eigene Ausbildung. Die Bäume wachsen allerdings auch hier nicht mehr in den Himmel, es gibt genug Kanzleien, die sich über Wasser zu halten versuchen, indem sie sich an den Untergrenzen der durch die Steuerberater-Gebührenverordnung vorgeschriebenen Honorarspannen bewegen, oder eben auch billige Zeitgebühren vereinbaren, mit denen sie unter dem mindestens vorgeschriebenen nach Gegenstandswert berechneten Honorar liegen.
Trotz der genannten StBGebV kann man immer vorher fragen, was das hinterher etwa kosten wird - letztlich auch nicht anders wie beim Handwerker.
Schöne Grüße
MM