Steuerberater schadenersatz

Hallo,

ein selbständiger ist Bilanzierungspflichtig. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durch den Steuerberater wurde eine Einkommenssteuererstattung vom Steuerberater aufgrund der Buchhaltung und der Abstimmung mit dem Finanzamt ausgewiesen. Die Prüfung der Steuererklärung durch das Finanzamt hat nun aber ergeben, dass die vom Steuerberater ausgewiesene Erstattung zu hoch sei und Teile dieser Erstattung schon auf Umsatz- und Einkommensteuervorauszahlungen angerechnet worden sind. Im Ergebnis steht eine Erstattung von einem Fünftel der im Protokoll des Abschlussgespräches mit dem Steuerberater ausgewiesenen Einkommenssteuererstattung. Die Aussage des Steuerberaters dazu war, dass er sich auf die fehlerhafte Aussage des Finanzamtes verlassen hätte, dabei wäre es doch möglich gewesen, Umbuchungen seitens des Finanzamtes im eigenen Hause mit den Buchfürungsunterlagen abzustimmen.

Nun die Frage: Liegt hier nun eine grundlage für Haftungsinanspruchnahme bzw. schadenersatz vor?

Hallo,

Nun die Frage: Liegt hier nun eine grundlage für Haftungsinanspruchnahme bzw. schadenersatz vor?

Ich habe nicht ganz verstanden, welcher Schaden entstanden ist. Der Selbstständige musste doch jetzt nicht aufgrund einer Falschberatung mehr Steuern, als unbedingt nötig zahlen, indem etwa irgendwelche Fristen oder dergleichen verpennt worden sind? Der StB hat hier wohl, warum auch immer, falsche Erwartungen geweckt, aber einen echten Schaden kann man hier erstmal nicht erkennen. Noch dazu, wenn sich der StB diesbezüglich auch noch ans FA gewandt hat und dort eine falsche oder vielleicht auch nur nicht aktuelle Information erhalten hatte.

Grüße