Hallo,
ein selbständiger ist Bilanzierungspflichtig. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durch den Steuerberater wurde eine Einkommenssteuererstattung vom Steuerberater aufgrund der Buchhaltung und der Abstimmung mit dem Finanzamt ausgewiesen. Die Prüfung der Steuererklärung durch das Finanzamt hat nun aber ergeben, dass die vom Steuerberater ausgewiesene Erstattung zu hoch sei und Teile dieser Erstattung schon auf Umsatz- und Einkommensteuervorauszahlungen angerechnet worden sind. Im Ergebnis steht eine Erstattung von einem Fünftel der im Protokoll des Abschlussgespräches mit dem Steuerberater ausgewiesenen Einkommenssteuererstattung. Die Aussage des Steuerberaters dazu war, dass er sich auf die fehlerhafte Aussage des Finanzamtes verlassen hätte, dabei wäre es doch möglich gewesen, Umbuchungen seitens des Finanzamtes im eigenen Hause mit den Buchfürungsunterlagen abzustimmen.
Nun die Frage: Liegt hier nun eine grundlage für Haftungsinanspruchnahme bzw. schadenersatz vor?