Steuerberater vergisst Rentenbezüge! Wer haftet

Der Steuerberater hat 4 Jahre lang die Rentenbezüge nicht berechnet und nicht mit abgegeben.
Ich bin sicher, dass mein Mann diese aber beim Steuerberater abgegeben hat. Leider ist er verstorben sodass er keine Stellung dazu mehr geben kann, denn der Steuerberater behauptet keine Bescheide erhalten zuhaben.

Nun ja, inzwischen haben wir die Nachzahlungsaufforderung erhalten und ich habe mich mit meiner Tochter nochmals hingesetzt und die jeweiligen Bescheide geprüft. Wir haben dann nachgerechnet und festgestellt, das auch Werbungskosten in Höhe von 4.000 bzw 4500 und 5320 sowie 5590 in den jeweiligen Jahren vom Steuerberater nicht berechnet wurden.
Ich habe diese nun beim Finanzamt abgegeben und diese wurden so auch akzeptiert.
Trotzdem kommt es zu einer Nachzahlung von 4700 euro plus zinsen.
Fatal daran ist, dass nach angaben des Finanzbeamten es in
2005 erstattung
2006 erstattung
2007 geringe nachzahlung
2008 erstattung
gekommen wär. Wenn der Steuerberater alle richtig gemacht hätte. Nur könne dies jetzt nicht mehr gegengrechnet werden???

Ich habe bis zum 28.02 die Frist zur Nachzahlung.
Was soll ich machen?

Hallo, versuche den Steuerberater haftbar zu machen. Viel Glück dabei.
Gruß Claus

Der Steuerberater hat 4 Jahre lang die Rentenbezüge nicht
berechnet und nicht mit abgegeben.

Ich bin sicher, dass mein Mann diese aber beim Steuerberater
abgegeben hat. Leider ist er verstorben sodass er keine
Stellung dazu mehr geben kann, denn der Steuerberater
behauptet keine Bescheide erhalten zuhaben.

In diesem Fall würde ich mir einen Anwalt nehmen, der auf Steuerrecht spezialisiert ist! Vielleicht hast du ja eine Rechtsschutzversicherung. Gruß Anne

Nun ja, inzwischen haben wir die Nachzahlungsaufforderung
erhalten und ich habe mich mit meiner Tochter nochmals
hingesetzt und die jeweiligen Bescheide geprüft. Wir haben
dann nachgerechnet und festgestellt, das auch Werbungskosten
in Höhe von 4.000 bzw 4500 und 5320 sowie 5590 in den
jeweiligen Jahren vom Steuerberater nicht berechnet wurden.

Ich habe diese nun beim Finanzamt abgegeben und diese wurden
so auch akzeptiert.

Trotzdem kommt es zu einer Nachzahlung von 4700 euro plus
zinsen.

Fatal daran ist, dass nach angaben des Finanzbeamten es in

2005 erstattung

2006 erstattung

2007 geringe nachzahlung

2008 erstattung

gekommen wär. Wenn der Steuerberater alle richtig gemacht
hätte. Nur könne dies jetzt nicht mehr gegengrechnet
werden???

Ich habe bis zum 28.02 die Frist zur Nachzahlung.

Was soll ich machen?

Hallo,

als erstes die Frage: was genau kann nicht mehr angerechnet werden? die Werbungskosten?
Warum wäre es damals zu Erstattungen gekommen, und jetzt nicht? (Ich verstehe nicht ganz, wie der Finanzbeamte so schnell ausrechnen konnte, daß es in den Jahren zu einer Erstattung gekommen wäre, das läßt sich normalerweise nicht im kopf ausrechnen, was hat er genau gesagt?) Wie war die tatsächliche situation in den 4 Jahren (also erstattung oder nachzahlung)?

Auf jeden Fall müßte erstmal Einspruch eingelegt werden, da dieser nur bis zum 28.02. möglich ist (zeitgleich mit der Zahlungsfrist), das kann auch mit dem Hinweis sein, daß der Einspruchsgrund nachgereicht wird.
die Zahlung wird damit aber nicht aufgeschoben, dazu muß ein formloser Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ gestellt werden, also das auch tun, erst dann wird die zahlung ausgesetzt. (wenn man doch mal mehr zahlen muß, kann man mit dem Finanzamt natürlich auch Ratenzahlung vereinbaren.)

Es wird wahrscheinlich nicht gern gehört werden, aber ich rate trotzdem zum Gang zu einem (diesmal vertrauenswürdigen) Steuerberater (der kann auch die anträge schreiben), am besten im bekanntenkreis umhören, ob jemand einen guten kennt.

Wegen dem anderen Steuerberater unbedingt zu einem Fachanwalt gehen, es gibt auch welche fürs Steuerrecht. Denn Steuerberater haben genau für solche Fälle eine Berufshaftpflichtversicherung, denn sie haften, wenn sie Fehler machen.

Viel Erfolg!
C.

Hallo,

leider weiß ich die Antwort darauf nicht. Meiner Meinung nach haftet der Steuerberater aber da man es auch nicht mehr Nachweisen kann, bin ich mir nicht sicher. Ich würde mich bei einem Fachanwalt für Steuerrecht informieren, was man dagegen machen kann.

Mfg
Michelle

Hallo,
Ich würde mich mit dem Finanzbeamten in Verbindung setzen,einen Termin vereinbaren und dabei besprechen was Sie noch alles rückwirkend machen können und vor allem FRAGEN ob Sie den Steuerberater anzeigen können.
Ich würde den Steuerberater auf jeden Fall anzeigen,so einem gehört ja die Lizenz entzogen.
Sagen Sie auch dem Finanzbeamten das Sie gewillt sind zu zahlen,aber in Raten.
Wechseln Sie den Steuerberater sofort und teilen dem neuen ihre Lage mit,vielleicht hilft ihnen der noch einigermaßen aus der Misere.
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben,dann übergeben Sie den Fall einem guten Rechtsanwalt.
So etwas kann und darf einem Steuerberater nicht passieren,da es sowieso der erste Betrag ist(egal ob Einkommen oder Rente)den man einsetzen muss.
Bis alles geklärt ist, sollten Sie um eine Fristverlängerung eventuell mit kleiner Zahlung beim Finanzamt einreichen.
Hoffe es hilft ihnen ein wenig weiter.

Gruß
monika61

Halo,

zu dem Argument der Steuerberater hätte keinen Bescheid bekommen > möglich. Grundsätzlich erhalten Steuerberater Bescheide nur, wenn er auch eine Empfangsvollmacht gegenüber dem Finanzamt hat.

Die Werbungskosten können nachträglich nicht mehr berücksichtigt werden es sei denn Sie hängen direkt mit dem Grund der Änderung zusammen (hier also mit der Rente). Dies ist allem Anschein nach nicht der Fall.

Warum der Steuerberater die Werbungskosten über durchschnittlich rund 5.000 € p.a. nicht berücksichtigt hat, ist nicht nachzuvollziehen und daher nicht zu akzeptieren. M.E. ist dies ein Beratungsfehler für den Sie den STeuerberater haftbar machen können. insbesondere wenn Werbungskosten in ähnlichem Umfang auch in den Vorjahren angefallen sind. Sie sollten mit dem Steuerberater ggfs. nochmals Rüsksprache halten. Dann ggfs. mit der Rechtschutzversicherung Kontakt aufnehmen, und sich nach einem geigneten Anwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Haftungsfragen umschauen

Vielen Dank, für die große Hilfe!!!

also wenn die werbungkosten grundsätzlich nicht nachträglich angerechnet werden dürfen, dann werde ich wohl lieber gar nichts mehr machen ausser mich zu ärgern…
denn bei mir wurden die ja noch nachträglich mit berücksichtigt.
wie oben geschrieben hätte ich in 3Jahren eine erstattung erhalten und in einem jahr nachzahlen müssen.
laut finanzbeamten dürfen diese aber nicht gegengerechnet werden, nur so, dass ich in den jahren wo ich eine erstattung erhalten habe, diese dann auf 0.- gesetzt wurden.

also lieber keine schlafenden hunde wecken und zahlen.

wie würde das denn laufen, wenn ich den steuerbarater anzeige? würden dann alle bescheide nochmals geprüft?

Leider habe ich den Text zu späht gelesen, ich war nicht daheim. Wenn eine Rechtschutz-Versicherung besteht, spätestenz dann: ist eine Bearbeitung durch eine(n) Rechtsanwalt(in) zu bearbeiten. Vorher holt man sich eine Genehmigung von einer Rechtschutz-Versicherung (ggf. kann man einen Vertrag (rücksam wirkend ab dem 1.01.2011 abschließen)).

Hallo,

das Finanzamt hat mit einer Anzeige gegen den Steuerberater nichts zu tun. Das läuft auf eine Klage vor einem Gericht hinaus (letztendlich Schadensersatz). Hierfü kann ich Ihnen keine Tips geben, sondern nur raten einen entsprechenden Anwalt zu konsultieren.

Hallo
Ab zum Steuerfachanwalt und das so schnell wie möglich.
Der kann überprüfen ob sich das kämpfen lohnt und die Erstberatung ist ja frei beim Anwalt.
Der Steuerberater wird evtl nicht sagen das da einen Fehler gemacht wurde (ging mir auch so ) Mein damaliger Steuerberater war auch so einer.Da wird wohl nur ein Anwalt Akteneinsicht bekommen.
Viel Erfolg und LG Mausi123

Hallo Peter,

ich würde in jedem Fall gegen alle Bescheid erst einmal Widerspruch einlegen um die Bestandsfähigkeit zu vermeiden.

Aber dies ist ja nur ein Zeitgewinn zur Bearbeitung.

Versuche beim FA eine Aussetzung der Vollziehung der fälligen Steuerzahlungen zu erreichen.

Ich würde weiterhin einen Fachanwalt für Steuerrecht zur Beratung aufsuchen. Die Beratung sollte bezahlbar sein oder evtl. durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt sein.

Erfolge beim FA bezweifele ich.

Ansprüche gegen den Steuerberater bestehen m. E., ob diese aber durchgesetzt werden können, muß ein RA beurteilen.

Viel Erfolg

Stefan Seidel

Hallo peter.reitmeier,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Auf Grund dessen das ihr Mann nicht mehr lebt, ist es wahrlich schwierig, ihrem Steuerberater eine Falschausage anzuheften.

Haben Sie einen Rechtsanwalt, der ihnen vielleicht einen Rat geben kann ohne zusätzliche Kosten.

Wenn nicht, dann müssen Sie die Nachzahlung tätigen, hier können Sie bei Ihren zuständigen Finanzamt um Ratenzahlung bitten, sollten sie die Summe nicht auf einmal aufbringen.

Mfg

Angela06