Steuerberater Vergütung

Liebe Expertinnen, Liebe Experten,

Ich habe eine Frage bezüglich der Kostenrechnung eines Steuerberaters.

Meine Frau und Ich machen die Steuererklärung zusammenveranlagt.
Für die Abrechnung der Steuererklärung, erhalten wir beide eine separaten Kostenrechnung.

Meine Fragen:

  • Ist das normal, dass man bei Zusammenveranlagung eine separate Kostenrechnung erhällt?
  • Bei jeder einzelnen Kostenrechnung, wird der Punkt „Prüfung des Steuerbescheides“ & „Post- und Telekommunikationspauschale“ auch separat abgerechnet, obwohl wir nur einen einzelnen Steuerbscheid erhalten, der geprüft werden muss und die Post- und Telekommunikation nur über mich läuft, und nicht über meine Frau. Ist das normal?

Danke für eure Einschätzung,
Thomas

Nein.

Nein. Wenn die Bescheidprüfung doppelt abgerechnet wird, ist das natürlich falsch. Schließlich wurde der Bescheid nicht doppelt geprüft, das kann nicht einmal versehentlich passieren, da ja Prüfvermerke auf dem Bescheid anzubringen sind, wenn man es ordentlich macht.

Wenn zwei Rechnungen, dann zweimal die Pauschale, das ist schon normal. Schließlich ist es eine Pauschale, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Die Frage ist nur, gab es einen sachlichen Grund, zwei Rechnungen zu erstellen?

PS: Ich hoffe, du hast alle Infos auf den Tisch gelegt.

Lieber nurmitlesen,

Danke für die erste Einschätzung!

Wir sind beide Selbständig.
Evtentuell ist das der Grund für eine doppelte Kostenrechnung?

Ansonsten wüsste ich nicht, welche Infos ich hätte vergessen können?

Dankeschön

Das wird wohl der Grund sein. Die jeweilige Gewinnermittlung ist natürlich sinnvollerweise separat abzurechnen, denn der Vorsteuerabzug aus der Steuerberaterrechnung soll natürlich gewährleistet sein. Wenn Rechnungsempfänger und umsatzsteuerlicher Unternehmer auseinanderfallen, hakt es da.

Üblicherweise schreibt man bei solchen Fällen drei Rechnungen, betrieblicher Teil Ehegatte 1, betrieblicher Teil Ehegatte 2 und eine Rechnung (nicht abziehbar) für die gemeinsame Einkommensteuererklärung an das Ehepaar gemeinsam.

Somit, nachdem du nun

hast, muss ich sagen: wahrscheinlich kein Aufreger, sondern normal.

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Ich danke dir vielmal für deine Einschätzung!