Mal angenommen, hat ein Freiberufler F lange Zeit einen Steuerberater StB, der den F nicht richtig berät.
Als Beispiel: der StB akzeptiert alle Rechnungen vom F ohne ihn darauf hinzuweisen, dass die Summe, die auf der Rechnung steht, muss irgendwie aus dem Konto des Fs rausfliessen oder noch irgendwelchen nachweislichen Ursprung haben (Geldgeschenk von Oma, Opa, Lotterie usw.).
Da kommt die Betriebsprüfung und bezweifelt diese Rechnung, wo keine Nachweise über Ursprung des Geldes da ist. Der F. muss dann ganz saftige Summe über 30.000 nachzahlen, was ihm und seiner Familie Existenz kostet (Konto-, Hauspfändung, Eidesstattliche Versicherung).
Hat der F. die Möglichkeit den StB (oder seine Firma) verklagen, dass der StB den F. über die Konsiquenzen nicht aufgeklärt hat?
Der F. ist aus künstlerischem Bereich und ganz weit weg von dieser Welt… Deswegen hatte F einen StB, damit er keine Probleme mit der Betriebsprüfung und FA haben würde. Das ist aber nicht der Fall gewesen.
Schwierig. Der fiktive Fall stellt sich so dar, als F Gelder tatsächlich hatte, die er gar nicht steuerlich hatte, also Schwarzes.
Wenn F Gelder an der Steuer vorbeischleust haftet der Stb mal grundsätzlich nicht dafür.
Überhaupt ist die Frage hätte der Stb erkennen können dass etwas nicht stimmt. Hat der Stb immer ALLE Bankunterlagen von F erhalten? Oder wurde nur die Aldi-Tüte mit losen Belegen OHNE vollständige Kontoauszüge überreicht?
Ja, der StB hatte ALLE Kontoauszüge von allen Bankkontos.
Der hätte F. hinweisen können, dass der F. sich um Nachweise des Geldursprünges kümmern sollte. Das hat er nicht gemacht. Weil es in 2003 und 2005 liegt, ist es sehr schwierig, diese Nachweise zu schaffen. Wenn er damals gesagt hätte, wäre es überhaupt kein Problem.
bin mir noch nicht sicher, aber ich glaube es geht hier um einlagen in das firmenkonto und die herkunft der kohle…
ich bin der meinung, dass der stb hier nicht dazu da ist um den mandanten auszuschnüffeln. wenn der mandant der meinung ist, dass er schwarzes auf firmenkonto packt, dann ist er selbst schuld, wenns nacher bei der BP aufploppt… sicher fragt man mal, wenn größere summen eingehen und die herkunft unklar ist, aber grundsätzlich muss man erstmal seinen mandanten glauben…
die verantwortung liegt hier beim steuerpflichtigen und ich sehe keinen ansatz für eine fehlberatung…
Der F BEZAHLT Rechnungen von einem Konto über das Betriebliches und Privates läuft. Der Betrag der Zahlungen ist so hoch, dass das FA vermutet, Einzahlungen auf dem Konto seien Schwarzgeld und Hinzuschätzungen vornimmt.
Wenn das so ist, muß der StB nicht unbedingt das gesamte Konto verbuchen. Dann kommt er auch nicht unbedingt darauf, dass der Betrag der Einzahlungen mit dem Gewinn nicht zusammenpaßt, allenfalls dann, wenn dauerhaft mehr betrieblich abfließt als betrieblich reinkommt.
Wenn er besonders clever ist macht er sich Gedanken, schaut sich auch das Private und äußert die Gedanken. Wenn er besonders vorsichtig ist, dann kümmert er sich um den Privatteil nicht. Dann hat er nämlich gelernt, dass Mandanten gerne Warnungen und Hinweise als Anleitung zur Steuerhinterziehung interpretieren und als Erstes den Berater in die Pfanne hauen nach dem Motto „der hat mir das geraten“.
PS.: Die gesetzlich geschuldete Steuer ist kein Schaden.