Hallo,
angenommen die Firma Muster GmbH beauftragt regelmäßig den Steuerberater XYZ mit der Buchhaltung und der dazugehörigen Abgabe der Steuererklärung. Seit geraumer Zeit wird die Rechnung für die Buchhaltung monatlich per Vorkasse bezahlt.
Nun ist April und die Buchhaltung für Januar (die seit Anfang Februar beim zuständigen Sachbearbeiter vorliegt) ist immer noch nicht fertig, geschweige denn die nachfolgenden Monate.
Da sich die USt. jeden Monat stark ändert, kann man auch nicht sagen, ca. soundsoviel müssten gezahlt werden, eine Abschlagszahlung also eher kontraproduktiv (wird auch nach Absprache mit FA nicht gewünscht).
Natürlich meldet sich das FA mit entsprechenden Verzugszinsen. Es ist mehr als offensichtlich, dass auch die Folgemonate mit entsprechender Verspätung fertiggestellt werden, so dass weitere Verzugszinsen anfallen.
Können diese beim Steuerberater geltend gemacht bzw. von diesem zurückverlangt werden?
Vielen Dank.