Steuerberater - Verzugszinsen Finanzamt

Hallo,

angenommen die Firma Muster GmbH beauftragt regelmäßig den Steuerberater XYZ mit der Buchhaltung und der dazugehörigen Abgabe der Steuererklärung. Seit geraumer Zeit wird die Rechnung für die Buchhaltung monatlich per Vorkasse bezahlt.

Nun ist April und die Buchhaltung für Januar (die seit Anfang Februar beim zuständigen Sachbearbeiter vorliegt) ist immer noch nicht fertig, geschweige denn die nachfolgenden Monate.
Da sich die USt. jeden Monat stark ändert, kann man auch nicht sagen, ca. soundsoviel müssten gezahlt werden, eine Abschlagszahlung also eher kontraproduktiv (wird auch nach Absprache mit FA nicht gewünscht).
Natürlich meldet sich das FA mit entsprechenden Verzugszinsen. Es ist mehr als offensichtlich, dass auch die Folgemonate mit entsprechender Verspätung fertiggestellt werden, so dass weitere Verzugszinsen anfallen.

Können diese beim Steuerberater geltend gemacht bzw. von diesem zurückverlangt werden?

Vielen Dank.

Hallo!

Solange und soweit die Unterlagen dem Steuerbrater rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden sehe ich da keine Problem!

Immerhin begeht er ja auch eine Vertragspflichtverletzung!

Gruss akkon

Ich würde mir vor allem auch Gedanken machen, den Steuerberater zu wechseln. Wenn die Buchhaltung dermaßen hinterherhängt, fehlt doch vollkommen die Kontolle über das Unternehmen.
Am Ende ist man schon insolvent und weis noch gar nichts davon.
Werden die Rechnungen einfach zum Steuerberater gegeben und die Gehilfin verbucht dort alles?
Es gibt auch die Möglichkeit, die Buchungen selbst durchzuführen und die Daten zum Steuerberater zu übertragen. Eine Einweisung, wie man normale Rechnungseingänge, Zahlungsausgänge usw. verbucht, machen die meisten Steuerberater für ihre Mandanten.
Damit kann man viel Geld sparen.

Grüße

Holygrail