Steuerberater Vorkasse

Hallo,

folgender denkbarer Fall:

Ein Firmenbesitzer ( nennen wir ihn Bernd ) schliesst sein Firma wegen fehlenden Umsatz zum 01.01.2014. In den letzten zwei Jahren des Firmenbestehen begleicht er alle offenen Rechnungen.

Sein Steuerberater muss noch die Buchführung und Gewinnermittlung sowie die Einkommensteuer und Umsatzsteuer für 2012 und 2013 für das Finazamt erstellen. Der Steuerberater verlangt als Anzahlung für seine Leistung eine Summe x. Bernd begleicht die Anzahlung beim Steuerberater in der Hoffnung das dieser die benötigten Unterlagen für das Finanzamt erstellt.

Nach mehren Monaten fragt Bernd bei seinem Steuerberater bezüglich der Unterlagen für das Finanzamt nach und erhält als Antwort:

anbei erhältst du den Schätzungsbescheid des Finanzamtes über die Umsatzsteuer 2012. Am 08.12.2014 ist ein Betrag in Höhe von XXX EUR fällig. Diesen Bescheid kann man nur mit der korrekten Umsatzsteuererklärung 2012 berichtigen. Ich habe die Bearbeitung der Buchführung 2012, der Gewinnermittlung 2012, der Umsatzsteuererklärung 2012 und der Gewerbesteuererklärung 2012 vorübergehend eingestellt.
Diesen Bescheid kann man nur mit der korrekten Einkommensteuererklärung 2012 berichtigen. Diese Schätzung befreit aber nicht von der Erklärungspflicht. 

Bei Zahlung des Restbetrages in Höhe von XXX EUR erstelle ich dir gerne die oben genannten Unterlagen.

Wenn nicht, werde ich für bereits geleistete Tätigkeiten wie z. B. Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen für 2012 und 2013 Rechnungen schreiben und diese in Abzug bringen. Den Rest deiner Anzahlung werde ich dir überweisen und das Mandat niederlegen.

Jetzt behauptete der Steuerberater das komplett Vorkasse vereinbart war.
Vereinbart war die Vorkasse und dann eine monatliche Ratenzahlung für den Restbetrag.

Das Finanzamt hat natürlich eine Schätzung aufgrund der letzten Jahre getätigt und verlangt jetzt eine nicht unerhebliche Summe. Ebenso hat das Finanzamt wegen der fehlenden Abgabe einen Verspätungszuschlag in der Schätzung aufgeführt.

Da in den Jahren 2012 und 2013 so gut wie keine Einnahmen waren und nur Ausgaben müsste eigentlich eine Erstattung herauskommen.

Wie Verhält man sich in einem solchen Fall bzw. wie geht man da vor ???

Danke für die Hilfe.

Windiger Steuerberater?
Servus,

Wie verhält man sich in einem solchen Fall bzw. wie geht man da vor?

als erstes gegen alle Bescheide, die auf der Grundlage von Schätzungen ergangen und noch keinen Monat alt sind, zur Wahrung von Frist und Form Einspruch einlegen. Gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung für die festgesetzten Zahlungen beantragen; gleichzeitig eine Erläuterung geben, warum 2012 so endlos lange gedauert hat, und eine plausibel erläuterte Zusage, bis wann (zeitnah!) alles für 2012 und 2013 erledigt sein kann, außerdem Erlass des festgesetzten Verspätungszuschlags beantragen, falls der Antrag begründet werden kann.

Dann bei der Finanzkasse Kontoauszug für alle Steuerarten anfordern, um festzustellen, ob der StB (ist das eigentlich überhaupt einer?) die USt-Voranmeldungen 2012 und 2013, die er so großzügig fakturieren will, überhaupt erstellt und übermittelt hat. Dagegen spricht, dass die USt 2012 mit einer offenbar erheblichen Zahllast geschätzt worden ist, obwohl sich vermutlich (wie sicher ist das denn eigentlich?) ein Vorsteuerüberschuss ergeben hätte.

Dann beim Bundeszentralamt für Steuern eine Signatur für die Übermittlung von USt-Voranmeldungen und USt-Erklärungen besorgen, dann ist man damit ein bissle freier.

Außerdem den StB (egal ob es einer ist oder nicht) darauf aufmerksam machen, dass man ihn für die Folgen eventueller Versäumnisse seinerseits (z.B, nicht übermittelte USt-Voranmeldungen, aber auch Schätzungen wegen trotz Zusage nicht erstellter Steuererklärungen) in Anspruch nehmen wird, so dass es mit der Rücküberweisung der „nicht verbrauchten“ Vorkassezahlung nicht getan sein wird. Bei dieser Gelegenheit Herausgabe sämtlicher Unterlagen zur laufenden FiBu 2012 und 2013 - die nach Aussage des StB bezahlt ist - einschließlich Kontenbüchern, Summen- und Saldenlisten, Journalen, Primanoten, Protokollen zu den USt-VAn verlangen und gleich auch einen Vorschlag machen, wann (zeitnah) diese abgeholt werden.

Die dann folgenden Schritte richten sich nach den Reaktionen der verschiedenen Beteiligten auf diese ersten Aktionen.

Schöne Grüße

MM

Wie Aprilfisch shon meinte:
Mit dem FA kontakt aufnehmen, und die Sachlage erklären.  (Mit den Mitarbeitern kann man eigentlich immer reden, und ie kennen solche Fälle.)
Der Stb hat keine UST-Erklärung abgegeben, sonst hätte es keinen Bescheid des FA mit der Schätzung gegeben. Oder es hat sich die Abgabe mit dem Bescheid überschnitten? Dann sollte es einen neuen Bescheid des FA geben. Aber das dauert nie so lange.

Also aus eigener Erfahrung und persönlichen Gesprächen mit FA Mitarbeitern gibt es viele schwarze Steuerberater-Schafe.

Dem Stb auffordern, alle erledigten Arbeiten darzulegen die angeblich erledigt wurden, mit Begründung, warum keine Erklärungen zum FA gingen.

In jedem Fall den per Vorkase bezahlten Betrag schriftlich zurückfordern mit einer Zahlungsfrist. Danach zügig einen Mahnbescheid gegen den Stb. machen (weil er sicher das Geld nicht herausrückt)

Die Steuererklärungen würde ich entweder selber machen oder einem anderen Stb geben.
In der Regel bezahlt man auch keinen Vorschuß.

Wenn nicht, werde ich für bereits geleistete Tätigkeiten wie z. B. Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen für 2012 und 2013 Rechnungen schreiben und diese in Abzug bringen. Den Rest deiner Anzahlung werde ich dir überweisen und das Mandat niederlegen.

Hier kann etwas nicht stimmen, denn die UST Voranmeldungen wurden ja nicht erstellt, also auch keine geleistete Tätigkeit, und somit auch keinen Grund, eine Rechnung zu stellen. Na so ein Quatsch. Aber das gleich habe ich mit steuerberaten de auch durch. Mit der Folge Mahnbescheid gestellt und nächste Woche zur Polizei um eine Anzeige wegen Betrugs zu machen. Ich muss noch ein Paar Unterlagen zusmmen stellen und dann geht los. Mal sehen, wer den kürzeren zieht.

Auch wenn es vielleicht en Bekannter sein sollte, trotzdem mit gerichtlichen Schritten drohen, da hier auch gegen mehrere Gesetzte verstoßen wird.

Gruß, M.E.

Ich stelle mir die ganze Zeit die Frage, ob der Fall nicht auch eine - wie auch immer geartete - Vorgeschichte hat. Sollte das nicht der Fall sein, kann man sich auf Grund des Verhaltens dieses Steuerberaters auch einmal an die zuständige Steuerberaterkammer wenden. Die greift in solchen Fällen in aller Regel ein. Grundsätzlich muss man ja andere vor solchen Leuten schützen.

Allerdings frage ich mich, aus welchem Grund ein Steuerberater sich so verhalten sollte. Dafür gibt es nur 2 Erklärungen. Entweder er hatte noch offene Forderungen und/oder ist bei diesem Mandanten schon ewig vorher immer hinter seinem Geld hergelaufen, oder er der StB ist selber pleite, drogensüchtig oder geisteskrank. Es ist nun nicht unüblich, Vorkasse zu vereinbaren oder zu verlangen. Was immer aber auch der Steuerberater nun bezüglich des Auftrags getan oder nicht getan hat; man wird kaum auf die Schnelle mit Rückforderungsansprüchen durchdringen und muss sich vermutlich diesbezüglich gerichtlich auseinandersetzen.

Auch muss sich der Mandant sich selbst fragen, ob er selbst seine Interessen angemessen im Auge hatte. Wenn ein StB den Auftrag hat, Voranmeldungen zu erstellen und dann monatelang keine Info und keine Zahlungsmitteilung kommen, muss der Mandant doch stutzig werden und wenigstens zwischendurch einmal nachhaken. Auch der Auftrag für 2012 dürfte ja inzwischen dringlich gewesen sein. Ich kann nicht verstehen, dass man solange reaktionslos zuwartet und habe deshalb Bedenken, ob der geschilderte Fall möglicherweise nicht doch zu einseitig dargestellt worden ist, wobei ich selbstverständlich nicht das Opfer zum Täter machen möchte. Aber ein wenig merkwürdig ist das alles schon. 

Nach meiner Einschätzung ist, so wie es dargestellt worden ist, der Betroffene nicht selbst in der Lage, sich angemessen gegen die Steuerprobleme zu wehren. Ratschläge zur Einspruchsführung und AdV etc. pp. sind deshalb eher unzweckmäßig. Der beste Rat kann nur sein, umgehend einen anderen Steuerberater aufzusuchen. Dazu sollte man einen schriftlichen Beratungsauftrag erteilen, den man sich inhaltlich vom Steuerberater bestätigen lässt und dazu ebenfalls schriftlich eine Honorarvereinbarung treffen. Seriöse Steuerberater werden sich dem kaum verweigern.