Hallo,
folgender denkbarer Fall:
Ein Firmenbesitzer ( nennen wir ihn Bernd ) schliesst sein Firma wegen fehlenden Umsatz zum 01.01.2014. In den letzten zwei Jahren des Firmenbestehen begleicht er alle offenen Rechnungen.
Sein Steuerberater muss noch die Buchführung und Gewinnermittlung sowie die Einkommensteuer und Umsatzsteuer für 2012 und 2013 für das Finazamt erstellen. Der Steuerberater verlangt als Anzahlung für seine Leistung eine Summe x. Bernd begleicht die Anzahlung beim Steuerberater in der Hoffnung das dieser die benötigten Unterlagen für das Finanzamt erstellt.
Nach mehren Monaten fragt Bernd bei seinem Steuerberater bezüglich der Unterlagen für das Finanzamt nach und erhält als Antwort:
anbei erhältst du den Schätzungsbescheid des Finanzamtes über die Umsatzsteuer 2012. Am 08.12.2014 ist ein Betrag in Höhe von XXX EUR fällig. Diesen Bescheid kann man nur mit der korrekten Umsatzsteuererklärung 2012 berichtigen. Ich habe die Bearbeitung der Buchführung 2012, der Gewinnermittlung 2012, der Umsatzsteuererklärung 2012 und der Gewerbesteuererklärung 2012 vorübergehend eingestellt.
Diesen Bescheid kann man nur mit der korrekten Einkommensteuererklärung 2012 berichtigen. Diese Schätzung befreit aber nicht von der Erklärungspflicht.
Bei Zahlung des Restbetrages in Höhe von XXX EUR erstelle ich dir gerne die oben genannten Unterlagen.
Wenn nicht, werde ich für bereits geleistete Tätigkeiten wie z. B. Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen für 2012 und 2013 Rechnungen schreiben und diese in Abzug bringen. Den Rest deiner Anzahlung werde ich dir überweisen und das Mandat niederlegen.
Jetzt behauptete der Steuerberater das komplett Vorkasse vereinbart war.
Vereinbart war die Vorkasse und dann eine monatliche Ratenzahlung für den Restbetrag.
Das Finanzamt hat natürlich eine Schätzung aufgrund der letzten Jahre getätigt und verlangt jetzt eine nicht unerhebliche Summe. Ebenso hat das Finanzamt wegen der fehlenden Abgabe einen Verspätungszuschlag in der Schätzung aufgeführt.
Da in den Jahren 2012 und 2013 so gut wie keine Einnahmen waren und nur Ausgaben müsste eigentlich eine Erstattung herauskommen.
Wie Verhält man sich in einem solchen Fall bzw. wie geht man da vor ???
Danke für die Hilfe.