Steuerberater wie bezahlt

Hallo,

wie werden Steuerberater für Beratung und Ausfüllen von Steuererklärungen (für Arbeitnehmer) bezahlt ? Bekommen diese i.a. einen Pauschbetrag oder wird dessen Vergütung prozentual an der zu erwartenden Rückvergütung gemessen.

Ich frage deshalb, weil man nie weiss - wenn man keien Ahnung hat -, was man an Rückvergütung zu erwarten hat. Dann zahlt man u.U. mehr für den Berater als man rausbekommt.

Danke für jeden Rat
Frank

Hallo,

wie es bei Steuerberatern ist weiß ich nicht. Bei Lohnsteuerhilfevereinen sind die Beiträge gestaffelt nach Verdienst.

Gruß

Phoebe

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Hallo,

Steuerberater müssen sich an die sogen. Steuerberatergebührenverordnung halten. Die Rechnung des Beraters richtet sich nach der Höhe der „Einkünfte“, nicht aber nach der Erstattung/Nachzahlung.

nachzulesen hier: http://www.stbkammer-berlin.de/Dokumente/StBGebVO.pdf

dann sieht die Rng. bspw. so aus:

Arbeitnehmer hat 50.000 Brutto p.a. und 5.000 EUR Werbungskosten --> Einkünfte 45.000

gem. § 24 der VO - 1/10 bis 6/10tel der vollen gebühr (für die erklärung)

gem. § 27 der VO - 1/20 bis 12/20tel der vollen gebühr (für die ermittlung der einkünfte)

dann schauen wir in die tabelle (zur VO): bei 45.000 = 974 EUR = 10/10

die durchschnittliche erklärung = mittlere zehntel,

also 974 x 4/10 = 389,60
und 974 x 7/20 = 340,90
dazu porto (15% von oben, max 20 EUR) und USt,

also im bsp.: 870,58 EUR gesamt! das als mittelwert. je nach arbeitsumfang kann natuerlich vom mittelwert nach unten/oben abgewichen werden. diese /10tel sollten also mit dem berater VORHER besprochen werden. manche berater berechnen auch nur die erste position (wenn ganz wenig arbeit).

anhand deiner eigenen einkünfte (bruttolohn minus werbungskosten zzgl. sonstige einkünfte) kannst du selber nachrechnen.

nebenbei: für arbeitnehmer ist der lohnsteuerhilfeverein i.d.R. günstiger und in den meisten fällen genauso kompetent, da verein und berater auch nur alles in den computer eingeben!

mfg vom

showbee

Hallo,

da war sie wieder, die Steuerberater-Gebührenverordnung.

Nach genau dieser rechnet der Steuerberater sein Honorar ab.

Wenn man sich die Tabelle mal etwas genauer anschaut, wird man folgendes feststellen: je höher der Gegenstandwert ist, um so höher ist der Honoraranspruch des Steuerberaters.
Der Gegenstandswert ist dabei abhängig von der Art der Dienstleistung des Steuerberaters (zB. Bilanzssumme; Höhe des Einkommens u.ä…)
Dabei leitet sich fast immer aus dem Gegenstandswert die Höhe der jeweils zu zahlenden Steuer ab (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer usw…).

Daraus schlufolgere ich: wenn der Steuerberater im Sinne des Steuerpflichtigen tätig wird, nämlich so wenig wie möglich Steuern zu zahlen, schmälert er sein eigenes Einkommen, und umgekehrt: je mehr Steuern der Steuerpflichtige zahlt, um so höher ist das Honorar des Steuerberaters.

Das ist sicher im Sinne des Fiskus, der sehr restriktiv gegen jeden vorgeht, der „illegal“ Steuererklärungen übernimmt (ich nenne hier mal beispielsweise all die fleißigen Buchführungshelfer, die zB. die monatliche Umsatzsteuererklärung am Computer ausdrucken (weil die Software das nämlich praktischwerweise kann) oder die studierten BWLer, die das eignetlich auch können und im Freundeskreis aushelfen – das ist alles illegal, weil es gegen das „Steuerberatergesetz“ verstößt…)

gebührenVO und zukunft der StB!

Daraus schlufolgere ich: wenn der Steuerberater im Sinne des
Steuerpflichtigen tätig wird, nämlich so wenig wie möglich
Steuern zu zahlen, schmälert er sein eigenes Einkommen, und
umgekehrt: je mehr Steuern der Steuerpflichtige zahlt, um so
höher ist das Honorar des Steuerberaters.

hallo,

nein, sinn und zweck der regelung war vielmehr auch ein soziales anliegen. der kleine bürger soll sich rechtsanwalt, notar und steuerberater auch leisten können. wer viel verdient und somit viel gegenstandswert hat, soll ordentlich zahlen, wer wenig hat, weniger. der steuerberater ist somit gehalten möglichst „großkupfert“ kunden zu haben und kleine krauter abzuwehren (bsp. eckkneipe = viele belege, geringer umsatz, kein gewinn --> viel arbeit kaum honorar). sicher, in gewissem maße arbeitet der berater gegen seine gebühren, aber seine berufspflicht zur ordnungsgemäßen arbeit verpflichtet ihn zur abfrage aller ausgaben. wenn der berater bei einer einkunftsermittlung aus vermietung die schuldzinsen weglässt, hat er vielleich mehr gebühr, aber der mandant hat einen schaden und das ist schlecht.

insoweit kompensiert sich auch alles, für gute beratung vorher (welche ausgaben und einnahmen muss der mandant wie steuern), gibt es beratungshonorare und pauschalvereinbarungen. diese sind lukrativer (in EUR) als der verlust an gegenstandswerten in der zukunft.

–> was war (steuererklärung für vorjahr) kann der berater nicht mehr beeinflußen (legal), deshalb hier tabelle

–> was wird (gestaltung für zukunft) kann der berater beeinflußen, deshalb hier pauschalen, zeitwerte etc.

nebenthema: jaja, die berater haben es schon schwer mit den ganzen „bösen“ bilanzbuchhaltern…? ich mags nicht mehr hören. ein vernünftiger berater mag doch gar nicht die arbeit eines buchführungsbüros haben bzw. arbeitet schon mit einem BiBu zusammen. ich habe im steuerbüro lohnrechnung, buchhaltung etc. gehaßt wie die pest. kreatives arbeiten: fehlanzeige. m.E. würden auch steuerberater von einer liberalisierung dieses marktes profitieren. natürlich auch nur „diese“, die was von ihrem handwerk verstehen. der StB der schon heute sein geld nur mit buchhaltungen, 4/3rechnungen und antragsveranlagungen verdient, der macht was falsch und hat in der tat angst zu haben. der berater, der wirklich dass macht, was sein beruf ausmacht, der kann beruhigt in die zukunft sehen. es ist in allen berufen so. auch in der anwaltschaft gibt es solche und solche (feld-wald-wiesen-flur anwälte = arbeitsrecht, familienrecht und allg. zivilrecht) bzw. spezialisierte…

der trend ist sichtbar, wer sich nicht rührt geht unter. frei nach dem motto: die chinesen warten schon… und irgendwo hatte ich erst letztens eine werbung gesehen: „wir übernehmen ihre buchführungsarbeiten, kreditoren und debitorenbuchhaltung und datenerfassung“… war eine firma aus polen!

mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

ein vernünftiger Berater sollte nicht mit einem Buchführungsbüro zusammenarbeiten, denn das wäre wenn man die Berufsordnung kennt, eher unvernünftig.
Ich mag allerdings die Buchführungsfabriken (1 Berufsträger 10 Angestellte) auch nicht, der Steuerberater soll Berater sein.

Ausserdem wird sich das Problem mit den Buchführungsbüros auch wieder von alleine erledigen sobald sie den Steuerberatern zu viel Konkurrenz machen.
Meine Theorie:
Steuerberater hat keine Buchführungsmandate mehr --> Steuerberater kann keine Lehrlinge vernünftig ausbilden --> er macht es auch nicht mehr --> keine Steuerfachangestellten mehr --> keine Buchführungsbüros von Ex-Steuerfachangestellten-Muttis mehr --> Konkurrenz sinkt wieder --> …

Es wird sich einpendeln und alle die gerne das was sie bei der Buchführung sparen mehr für den Jahresabschluss zahlen wollen, von mir aus.

Grüße
Chris

hallo,

klar einpendeln wird sich alles. der eine berater mags so, der andere so. der eine StFA so oder so und der eine mandant auch so oder so. jeder bekommt das was er will und bezahlen möchte.

aber: über kurz oder lang wird die leistung (buchführung bis zur abschlussreife) beim steuerberater und beim BuFü gleich teuer sein. nur ausnahmen wird es geben (kleiner mickerunternehmen und große buden). beim großen schnitt ist es gleichteuer.

gruß vom

showbee

p.s. habe in einem büro gearbeitet: 1 StB, 1 RA, 1 Lohn, 1 Datenerfasser, 2 BuFü, 3 SteuFA (Bilanzersteller) und selbst dort war mir zuviel bufü-arbeit :wink: