Hallo Herr Obst,
Wenn ich das richtig verstehe, dann sind sie Angestellter in einem Unternehmen und darüber hinaus noch Selbständig (wahrscheinlich im Nebenberuf, spielt aber hier keine Rolle.)
Um ihre Frage zu beantworten muss ich sie zunächst fragen, was sie denn mit ihrem Chef vereinbart haben. Ist er nur ihr Arbeitgeber bei dem Sie angestellt sind, oder ist er auch ihr Kunde bei ihrer Selbständigen Tätigkeit?
Als Arbeitnehmer können sie von ihrem Arbeitgeber eine Stellenbeschreibung verlangen. In der steht dann ganz genau was sie zu tun haben und welche Aufgaben jeweils auch darüber hinaus dazugehören.
Alle Aufgaben die dazu kommen müssten Sie im prinzip nicht erfüllen, bzw. könnten gesonderte Leistungen zu ihrem Lohn verlangen oder verhandeln. Nun kommt es natürlich auch darauf an, wie sehr ihnen ihr Chef entgegenkommt. Sind manche Aufgaben schon in der Stellenbeschreibung im Tätigkeitsbereich enthalten? Auf jeden Fall kann sowas zu einem riesigen Streit mit dem Arbeitgeber führen und die Frage ist, in wie weit sie das eingehen wollen bzw. wie ihr Verhältnis schon jetzt zu ihrem Arbeitgeber ist. Ihr Arbeitgeber kann durchaus auch mit bestehendem Lohn schon mal sonderaufgaben von ihnen verlangen ohne dass sich was ändert. Das kommt auch auf den Umfang an. Auf Erhöhung des Lohnes zu pochen kann auch zu beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Stellen sie es also schlau an, wenn sie dies anstreben.
Eine Rechnung im Sinne ihrer selbständigen Tägigkeit können sie ihrem Arbeitgeber nur stellen, wenn er auch Sie als Selbständigen für diese Arbeit angefordert hat. Es muss also vorher klar sein, dass eine bestimmte Aufgabe in ihren Tätigkeitsbereich als Selbständiger fällt. Dies muss abgeklärt sein. Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet eine Rechnung einer Firma zu zahlen dessen Dienst er nicht in Auftrag gegeben hat.
Natürlich kenne ich auch hierbei das Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber nicht. Ggf. können sie das mit ihm abklären und für die Zukunft vereinbaren.
Steuerlich ändert sich ja nichts. Wenn ihr Lohn erhöht wird, dann wird dies nach wie vor Lohnsteuerlich geltend gemacht wie ihr lohn bisher auch. Sie sind ja in einer Lohnsteuerklasse und daraus berechnet sich ja alles.
In der Lohnsteuererklärung müssen sie dann einfach den höheren Betrag ihres Einkommens angeben.
Wenn sie Selbständig sind dann müssen sie ihren Gewinn aus der Tätigkeit ja auch ausweisen. Somit hätten sie im Falle einer bezahlten Rechnung ihrer Firma hier einen höheren Umsatz erzielt. Diesen müssen sie natürlich in der Steuer auch angeben und auch hier werden dann alle Beiträge Prozentual zu ihrer Steuerklasse berechnet. Also alles wie gehabt.
Steuerrechtliche Probleme gibt es also keine. Es macht ja keinen Unterschied.
Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.
mfG
Ramona Faber