Steuerberater

Guten Morgen,

ich habe eine in 2008 fertiggestellte Ferienwohnung auf der
Insel Rügen. Ich habe in 2008 aufgrund der Herstellungskosten
eine hohe Vorsteuererstattung vom Finanzamt erhalten und nur
die Umsatzsteuer aus den Mieteinahmen an das FB abgeführt. Das
FB will nun in der Steuererklärung 2008 diesen Überschuss
versteuern. Ist es richtig, dass dieser Überschuss versteuert
werden muss? Ich habe mir das Formular V noch einmal genau
angesehen und festgestellt, dass ich in Zeile 15 die
Vorsteuererstattung und in Zeile 48 die Vorsteuern auf
Herstellungskosten und die abgeführte Umsatzsteuer eintragen
kann.
Mir war es bisher nicht bekannt, dass ein Vorsteuerüberschuss
bei der Vermietung von Ferienwohnungen steuerpflichtig ist.

Vielen Dank und Grüße

Mona

Hallo Mona,

das ist völlig richtig so. Im Zeitpunkt der Anschaffung (Kaufpreiszahlung) ist die enthaltene Vorsteuer bei der Überschussrechnung ertragsteuerlich als Ausgabe zu erfassen, da sie nicht zu den Anschaffungskosten gehört. Wenn sie dann vom Finanzamt erstattet wird, ist sie als Einnahme zu erfassen, so dass sich das letztlich neutralisiert.

Gruß
Wolfgang

Guten Morgen Wolfgang,

vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Das FB hat mir lediglich mitgeteilt, dass sie meine Vorsteuererstattung versteuern will. Da ja bei den Anschaffungskosten von der Baufirma die Umsatzsteuer, die ich bezahlt habe, abgeführt wurde, wird das es dann neutralisiert. Diese Auskunft habe ich von der FB nicht erhalten, sondern habe ich mit Deiner Hilfe selber zusammengetragen.

Vielen Dank und ein sonniges Wochenende
Mona

Hallo,

Beispiel:
die erstatten Vorsteuern 19.000 Euro sind z.B. bei Erstattung in 2009 einkommensteuerpflichtig in 2009.

Wenn sie die Ferienwohnung 2008 gebaut haben für z.B. 100.000 netto + USt 19.000 Euro , sollten sie in 2008 die gezahlte Vorsteuer (also 19.000 Euro) auch als sofort abziehbare AUSGABE geltend gemacht haben, die netto Herstellkosten unterliegen der Abschreibung.

Dann ist es ein „Nullsummenspiel“…

Wenn nicht, hoffe ich für Sie das sie das dass Jahr in dem Sie die jetzt erstatteten Vorsteuern gezahlt haben, verfahrensrechtlich noch änderbar ist!

Viele Grüsse

Haraldo StB

Hallo,
vielen Dank für die sehr informative Antwort. In der Tat habe ich bereits in 2007 Teilrechnungen und die darin enthaltende Umsatzsteuer an die Baufirma bezahlt. Fertiggestellt wurde die Wohnung in 2008, die Vorsteuer wurde für 2007 und 2008 in 2008 erstattet. In der Anlage V habe ich allerdings in 2007 diese Ausgaben nicht eingetragen. Für Ihren Hinweis im letzten Absatz bin ich sehr dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Mona

Dann sollten Sie sofort prüfen ob Ihr Einkommensteuerbescheid 2007 noch änderbar ist,
sonst haben sie sehr viel Geld verschenkt.
Ggf. suchen sie ihren / einen Steuerberater auf.

Viele Grüße
HaraldoStB

Vielen Dank,
das werde ich tun!
Sonnige Grüße

Mona