Guten Morgen,
ich habe eine in 2008 fertiggestellte Ferienwohnung auf der
Insel Rügen. Ich habe in 2008 aufgrund der Herstellungskosten
eine hohe Vorsteuererstattung vom Finanzamt erhalten und nur
die Umsatzsteuer aus den Mieteinahmen an das FB abgeführt. Das
FB will nun in der Steuererklärung 2008 diesen Überschuss
versteuern. Ist es richtig, dass dieser Überschuss versteuert
werden muss? Ich habe mir das Formular V noch einmal genau
angesehen und festgestellt, dass ich in Zeile 15 die
Vorsteuererstattung und in Zeile 48 die Vorsteuern auf
Herstellungskosten und die abgeführte Umsatzsteuer eintragen
kann.
Mir war es bisher nicht bekannt, dass ein Vorsteuerüberschuss
bei der Vermietung von Ferienwohnungen steuerpflichtig ist.
Vielen Dank und Grüße
Mona