Wenn man vom Steuerberater Jahresumsatz- und Einkommenssteuer berechnen lässt und dafür eine Rechnung kriegt, ist die ja auch mit Mehrwertsteuer. Kann man diese dann wieder in der monatlichen Umsatzsteuererklärung absetzen?
War letztes Jahr 4 Monate lang selbständig, Steuererklärung natürlich für das ganze Jahr, ist für mich aber eine Betriebsausgabe. Hätte sonst keine machen müssen…
Wenn man vom Steuerberater Jahresumsatz- und Einkommenssteuer
berechnen lässt und dafür eine Rechnung kriegt, ist die ja
auch mit Mehrwertsteuer. Kann man diese dann wieder in der
monatlichen Umsatzsteuererklärung absetzen?
Ja
BARUL76
Nein, kann er nicht…
Soweit die Vorsteuer auf die Gebühren für die Erstellung der Einkommensteuererklärung entfällt, bezieht er die Steuerberatungsleistungen nicht für sein Unternehmen, dieser Anteil ist insoweit nicht im Rahmen der UStVA abziehbar.
Gleichwohl kommt für Dich ein Sonderausgabenabzug für den Teil der Gebührenrechnung ( inkl. der umsatzsteuerlich nicht abziehbaren Vorsteuer ) in Betracht, der auf die EStE entfällt.
Ciao
Björn72
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Gleichwohl kommt für Dich ein Sonderausgabenabzug für den Teil
der Gebührenrechnung ( inkl. der umsatzsteuerlich nicht
abziehbaren Vorsteuer ) in Betracht, der auf die EStE
entfällt.
Heißt das auf deutsch, dass ich bei der Einkommenssteuererklärung für dieses Jahr diese Rechnung als Betriebsausgabe oder als Sonderausgabe absetzen kann?
Hi,
ja. Hier ein Beispiel:
Gebühren Jahresabschluß, UStE, GewStE EUR 1.000,00
Gebühr EStE 500,00
Summe EUR 1.500,00
16% USt 240,00
Rechnungsbetrag EUR 1.740,00
Umsatzsteuerlich abziehbar sind EUR 160,00 ( 16% v. EUR 1.000 ), für den Voranmeldungszeitraum, in dem Dir die Rechnung des StB vorliegt.
Als Sonderausgabe ( Mantelbogen EStE, 3.Seite ) sind abziehbar ( im Jahr der Bezahlung ) EUR 580,00 ( Gebühr EStE EUR 500,00 zzgl. 16% USt EUR 80,00 ).
Puh!! Mach´ jetzt Mittagspause.
Ciao
Björn72
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