Steuerberaterhaftung

Die Steuerkanzlei bucht jeden Monat alle Belege für die Jahre 2005,06 und 07 eines Unternehmers. Jetzt stellt man fest, dass die österreichische Vorsteuer NICHT zurück gefordert wurde. Es wurde also kein Antrag gestellt. Behauptung des St.B.: Lt. Aktennotiz wollte das die Unternehmerehefrau selber machen. Aber die weiß nichts davon.
Die Belege wurden teilweise mit 16 % gebucht, also falsch.
Es geht um über 3.000,- EUR, die nicht mehr zurück gefordert werden können.
Frage: Wer haftet für diesen Schaden?
Im Abschluss ist keine Forderung vermerkt. Wäre hier Das Konto 1440 das richtige gewesen?

Die Steuerkanzlei bucht jeden Monat alle Belege für die Jahre
2005,06 und 07 eines Unternehmers. Jetzt stellt man fest, dass
die österreichische Vorsteuer NICHT zurück gefordert wurde. Es
wurde also kein Antrag gestellt. Behauptung des St.B.: Lt.
Aktennotiz wollte das die Unternehmerehefrau selber machen.
Aber die weiß nichts davon.

Wird schwierig, das nachzuweisen…

Die Belege wurden teilweise mit 16 % gebucht, also falsch.

Also wenn ich mich richtig erinnere hatten wir bis 2006 noch 16%, oder?

Es geht um über 3.000,- EUR, die nicht mehr zurück gefordert
werden können.

Wieso? Zumindest die USt-Bescheide ergehen idR unter § 164 AO, so dass unter Beachtung der Festsetzungsfrist uU noch eine Änderung möglich wäre.

Frage: Wer haftet für diesen Schaden?

Wenn wirklich ein nachweisbarer Schaden entstanden ist: Den Schaden vom StB fordern.

Im Abschluss ist keine Forderung vermerkt. Wäre hier Das Konto
1440 das richtige gewesen?

Wofür?

Richtig, 2005 und 2006 waren noch 16 %. Die Erstattungsfrist war bis 2008 Ende Juni. Für 2009 ist es Ende Sept. Für 2005 und 2006 ist das Geld also weg. Für 2007 wurde ein Antrag vom St.B. gestellt.
Konto 1440 ist St.Erstattungsanspruch geg. anderes EG-Land.
Wenn man bucht: Netto auf das Kostenkonto und die 20 %ige Vorst. auf 1440, dann steht das auch in der Bilanz. Aber dort steht eben nichts, weil Brutto gebucht wurde.

Zusatz
Moin,

wenn ich es richtig verstanden habe, geht es in erster Linie nicht um die Umsatzsteuererklärung, sondern um die Vorsteuervergütung aus Österreich. Und für die Jahre 2005 bis 2007 sind die Fristen für Erstattungsanträge abgelaufen.
Dann hätten diese Beträge auch nicht mit 16% gebucht werden dürfen, sondern ohne Vorsteuer.
Und es hätte m.E. jeweils eine Forderung gegen 1440 gebucht werden müssen.
So oder so, wenn zwar noch zu klären wäre, wer die Anträge stellen sollte/ wollte, wären hier hier fehlerhafte Bilanzen erstellt worden inklusive falsche Steuererklärungen. Wo dann wieder zu schauen wäre, ob die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind.

Alles in allem ist es ratsam, einen Anwalt mit Schwerpunkt Steuerrecht hinzu zu ziehen.

Schöne Grüße
e

Wenn man bucht: Netto auf das Kostenkonto und die 20 %ige
Vorst. auf 1440, dann steht das auch in der Bilanz. Aber dort
steht eben nichts, weil Brutto gebucht wurde.

Was nicht falsch ist-denn solange kein Antrag gestellt wurde, besteht auch keine Forderung aus dem Vergütungsverfahren.

Dass in Ö nicht alle Umsatzsteuern, die bei uns abzugsfähig sind, auch erstattungsfähig sind, ist schon klar, oder?