Hallo,
2014 hat eine Familie eine Wohnung vermietet, zeitgleich eine GbR geführt.
Ein Steuerberater hat Ende 2015 die Umsatzsteuererklärung, Ermittlung des Überschusses und die Einkommensteuererklärung gemacht.
Rechnungen wurden 2016 ausgestellt.
Die GBR wurde Ende 2014 aufgelöst und die Wohnung verkauft.
Können die Kosten für den Steuerberater 2016 trotzdem geltend machen?
Wenn ja, wie?
Es geht um einen Gesamtbetrag von 672,88€.
Liebe Grüße
Lore