Steuerberaterkosten aus 2014 in 2016 geltend machen trotz gelöschter GbR?

Hallo,
2014 hat eine Familie eine Wohnung vermietet, zeitgleich eine GbR geführt.
Ein Steuerberater hat Ende 2015 die Umsatzsteuererklärung, Ermittlung des Überschusses und die Einkommensteuererklärung gemacht.
Rechnungen wurden 2016 ausgestellt.

Die GBR wurde Ende 2014 aufgelöst und die Wohnung verkauft.
Können die Kosten für den Steuerberater 2016 trotzdem geltend machen?
Wenn ja, wie?

Es geht um einen Gesamtbetrag von 672,88€.

Liebe Grüße
Lore

Hallo Lore,

die Schlussbilanz der GbR war offenbar unvollständig, dort hätte eine entsprechende Rückstellung gebildet werden müssen.

Wenn keine gesonderte Feststellung der Einkünfte der GbR mehr erfolgt, geht in diesem Zusammenhang nichts mehr. Nachträglich anfallende Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sind ansetzbar - wird allerdings ein bissle arg wenig: Ermittlung der Einkünfte aus V+V dürfte vielleicht fünf Prozent von der genannten Zahl ausmachen.

Alles auf der Honorarnote, was sich nicht auf die Ermittlung der Einkünfte und Betriebssteuern bezieht, ist eh nicht mehr abziehbar - das mit dem Sonderausgabenabzug von StB-Kosten geistert noch überall herum, ist aber seit 2006 vorbei.

Schöne Grüße

MM