Steuerberaterwechsel - Herausgabepflicht der Unterlagen

Hallo,

wenn der Mandant geht, dann gibt es manchmal Ärger wie bei einer Scheidung. Der Rosenkrieg des Steuerberaters.

Dabei interessiert mich die Frage, welche Unterlagen der alte an den neuen Berater aushändigen muss. Die Fubi-Daten, Original-Verträge und Belege des Mandanten ist klar, da kann sich der alte Berater nicht querstellen.

Aber wie sieht es aus mit z.B. Berechnungen für Bilanzansätze (Aufbewahrungsrückstellung, RSt für Gewährleistungen, PWB usw.)

Müssen solche Informationen rausgegeben werden ? Es handelt sich ja hier um interne Berechnungspapiere, die eigentlich zurück behalten werden können.

Andererseits gibt es auch denkbare Sachverhalte (Bilanzidentität) die der neue Berater wissen müsste um anständig weiterarbeiten zu können an dem neuen Mandat.

Danke

Gruß inder

???

Immer!!!

ach, es gibt schon auch solche, wo man froh ist, wenn sie weg sind. Aber das beantwortet die Frage anompfirsich nicht.

Schöne Grüße

MM

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Achja, die gute alte Funanzbichhaltung.

Du hast schon so einige Schwierigkeiten, wenn du richtig schreiben sollst, was? Nebenan gibt es eine Frage in Kleinschreib, die ist wie gemacht für dich.

Aber kommen wir zur Sache…

Mir persönlich ist es egal, was herausgegeben werden MUSS. Ich gebe gern alles heraus und erwarte bei einer Übernahme auch dieselbe Kooperation. Das bezieht auch die Abschlusspapiere mit ein.

Mandanten, die mich verlassen, haben es ohnehin nicht anders verdient. Wahrscheinlich haben sie mir Mails in Kleinschreib geschickt, die ich selbstverständlich nicht gelesen habe, weil ich Wert auf Qualität lege.

Solche Leute lasse ich gern ziehen.

Keine Ahnung, wie alt du bist. Ich vermute, dass du ein paar Jahre mehr als ich runtergerissen hast und ich bin fuffzich geworden in diesem Jahr.

Aber wie man

loswird, sollte sich wohl auch im Freistaat rumgesprochen haben.

Sonst helfe ich dir gern…

Servus,

bei Deiner Freude an hoher persönlicher ESt-Belastung glaube ich, Deinen Trick bereits ziemlich präzise zu ahnen.

Vor vielen Jahren, Anfang der 1990er Jahre, hat dieser Trick einmal nicht geklappt: Es ging um einen kroatischen Neo-Ustaschen, der sowohl in D als auch in Zagreb derartig viel Dreck am Stecken hatte, dass wir ihn gar nicht mehr gerne sahen und versuchten, das Mandat seiner Tarn-Kneipe in der Rhein-Main-Gegend über Honorar loszuwerden. Er zahlte immer bar, auch die neue, wirklich unverschämte Rechnung: Patschte die Hunderter (die er mit einem Einmachgummi zusammengehalten in der Jackentasche bei sich hatte) der Reihe nach auf den Tisch und legte zum Abschluss noch einen obendrauf - „Für die Kaffeekasse“…

Schöne Grüße

MM

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Haha, ja, diese Leute kenne ich auch. Denen gebe ich gern all ihr Geld zurück, denn soviel können sie nicht bezahlen, dass sie einen Verlust der Zulassung kompensieren könnten.

Und der Trick funktioniert ja auch andersrum. Du glaubst gar nicht, wieviel ich ohne Bezahlung mache. Wenn ich nur Gäste hätte, die ich mag, müsste ich wohl an der Tafel anstehen.

Hi,
die Frage kommt von einem Kleinschreibunternehmer.