Hallo,
wenn der Mandant geht, dann gibt es manchmal Ärger wie bei einer Scheidung. Der Rosenkrieg des Steuerberaters.
Dabei interessiert mich die Frage, welche Unterlagen der alte an den neuen Berater aushändigen muss. Die Fubi-Daten, Original-Verträge und Belege des Mandanten ist klar, da kann sich der alte Berater nicht querstellen.
Aber wie sieht es aus mit z.B. Berechnungen für Bilanzansätze (Aufbewahrungsrückstellung, RSt für Gewährleistungen, PWB usw.)
Müssen solche Informationen rausgegeben werden ? Es handelt sich ja hier um interne Berechnungspapiere, die eigentlich zurück behalten werden können.
Andererseits gibt es auch denkbare Sachverhalte (Bilanzidentität) die der neue Berater wissen müsste um anständig weiterarbeiten zu können an dem neuen Mandat.
Danke
Gruß inder