Hallo Experte,
ich habe einen Finanzgerichtsprozess gegen unser
Finanzamt gewonnen.
Hier konnte das FA 1 und 1 nicht zusammenrechnen. Es ging
nicht um Besteuerungsgrundlagen. Kann ich dass Finanzamt
an den Kosten Steuerberater beteiligen? Die Prozesskosten
muss das FA sowieso übernehmen!
Danke
Kann ich dass Finanzamt an den Kosten Steuerberater beteiligen?
Unter gewissen engen Voraussetzungen ist das möglich. Ist aber einzelfallabhängig. kommt auf den jeweiligen zugrundeliegenden Prozess und Sachverhalt an.
einzelfallberatungen dürfen an dieser Stelle aber nicht durchgeführt werden, weswegen ich Ihnen dringend anrate sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
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Gruß Michael
Hallo Udo,
grundsätzlich sollte das möglich sein. Man spricht von Haftung bei Amtspflichtverletzung, oder auch Amtshaftung. Geregelt ist das in § 839 BGB i. V. m. § 34 Grundgesetz. Ggf. muss prozessiert werden. Zuständig sind dann die Zivilgerichte (nicht das Finanzgericht).
Gruß
Wolfgang
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
zur Info, wir sind hier selbst eine Steuerberatungs
Kanzlei und haben nun erstmalig einen solchen
Éindeutigen´Fall. Haben Sie nicht eine Fundstelle für
ein Beispiel in der Literatur?
Wir haben uns bereits Stunden auf Suche gegeben und
nichts gefunden!
Gruß Udo Weiß
Gern geschehen, aber wir hatten auch noch keinen eigenen Fall. Suchen sie doch mal bitte in Ihrer Datenbank ( NWB oder lexisnexis ) unter dem Stichwort Amtshaftung, da gab es einen schönen Musterprozeß am FG München.
schöne grüße aus dem Maintal
aha, fg München hilft sicherlich. Wenn ich etwas heraus
bekomme sage ich Ihnen Bescheid
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