Steuerberatung

Liebe/-r Experte/-in,
als ein Ein-Mann-Unternehmen habe ich 2008 und 2009 Gewerbesteuer zahlen müssen. Seit Aug. 2009 bin ich erkrankt, somit ohne Einkommen und vom Finanzamt für 2010 auf 0,- Euro Einkommen/Umsatz gesetzt.
Trotzdem verlangt die Gemeinde für 2010 Gewerbesteuervorauszahlung! Ist das Rechtens, bzw. wie kann ich mich dagegen wehren ??
Vielen Dank für Aufklärung

Gruss…Heinrich

Du musst einen Gewerbesteuermessbescheid für die Votauszahlungenbekommen haben. Falls noch geht, hiergegen Einspruch einlegen Begründen mit Einkommen null und kopien an Stadt.

Wenn Einspruchfrist abgelaufen ist Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbescheides auf 0,00 € beim Finanzamt stellen. Und bei der Stadt zinslose Stundung beantragen!

Gruß Udo

Hallo Heinrich,

Sie müssen beim Finanzamt unter Hinweis auf die besonderen Umstände einen (formlosen) Antrag auf Anpassung des Gewerbesteuermessbetrags für Zecke der Vorauszahlungen beantragen. Die Mitteilung an das zuständige Gemeindeamt erfolgt dann grundsätzlich automatisch. Zeitgleich sollte bei der Gemeinde ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Vorauszahlungsbescheides und vorsorglich auch Stundung für die Zeit bis der Bescheid vom Finanzamt eingegangen ist, beantragt werden.

Gruß
Wolfgang

Hallo
sie müssen beim FA einen Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages 2010 stellen. dieser wird dann automatisch zu einer Herabsetzung der GewSt bei der gemeinde führen.
Weitere Infos auch unter www.asg-steuer.de
Grüße Michael

Danke…ich werd mich drum kümmern
Gruss…Heinrich

Danke…ich werd mich drum kümmern
Gruss…Heinrich.

Danke…ich werd mich drum kümmern
Gruss…Heinrich…