Steuerberatung

Liebe/-r Experte/-in,

ich mache seid Jahren meine Steuerabrechnung selber. Meine Frau ist Angestellt ich bin Freiberufler und eine Solaranlage ist auch mit von der Partie.
Das bekomme ich auch hin, jedenfalls gab es noch keine Beschwerden vom zuständigen Sachbearbeiter.
Nun zu meiner Frage im Gegensatz zu meiner Frau ist mein Verdienst starken Schwankungen unteworfen.
In Zahlen fallen nach Gewinn Verlust für das Jahr 2010
23.000 Euro von meine freiberuflichen Tätigkeit und 35.000 Euro von meiner Frau Angestellt an, die Solaranlage fällt nicht ins Gewicht.
So das bedeutet ca 5000,00 Euro Nachzahlung weil meine Frau mit der 3 besteuert wird. Auch das ist nicht schlimm das Geld ist dafür schon bereitgelegt.

Das Problem ist die Steuervorrauszahlung 2011 die sich ja nach dem Steuerbescheid 2010 richtet.
2011 schaut der Verdienst schon ganz anderst aus 35.000 wieder von meiner Frau aber von mir aufgrund einer teueren Weiterbildung die ich als Heilpraktiker brauche und weniger zu betreuende Klienten ca 13.00 zu erwartendes Einkommen nach G / V das kann ich auch nachweisen.
Sonst würden dieses Jahr mit Nachzahlung und Vorrauszahlung ca 10.000 Euro Steuern fällig werden.
Allerdings wären die Steuern nach aktuellen Verdienst 2011 bedeutend niedriger.

Was kann ich nun tun um die Vorrauszahlung nach dem aktuellen Verdienst berechnen zu lassen. Liegt die Berechnung im Ermessensspielraum des Finanzamtes. Wie schon gesagt ich kann das Einkommen und Ausgaben 2011 bis Juni nachweisen. Was kann ich machen wenn das Finanzamt auf Vorrauszahlung nach Steuerberrechnung 2010 besteht.

Danke im Vorraus und die besten Grüße Jörg Hanke

Hallo
Nachdem das FA Ihnen höhere Vorauszahlungen für 2011 festgesetzt hat können Sie einen Antrag auf herabsetzung der Vorauszahlungen 2011 stellen. Dort erklären sie warum Ihr Gewinn 2011 niedriger sein wird und legen die BWA des ersten Halbjahres bei. Dann wird das FA auch den niedrigeren Gewinn berücksichtigen.
Weitere nformationen auch unter www.asg-steuer.de

Schöne grüsse aus dem Maintal
Kreuzer Michael

Ich würde die Einkommenssituation 2011 dem Finanzamt offen darlegen inkl. einer Vorausberechnung Excel und einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen.
Wenn Die angaben plausibel dargelegt werden sollte das klappen.

Gruss

Sven

^Hallo,

vielen Dank für deine Auskunft.

Grüße Jörg

Hallo Herr Hanke,

Sie können beim Finanzamt eine Schätzung Ihrer Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit für das Jahr 2011 vorlegen, in der Sie die Abweichung zum Vorjahr durch Ausweis der besonderen Ausgaben dokumentieren und damit beantragen, die Vorauszahlungen an das daraus resultierende voraussichtliche zu versteuernde Einkommen anzupassen.

Gruß

Wolfgang Bröker

Hallo Jörg, einfach einen formlosen Antrag auf Herabsetzung/Anpassung der Vorauszahlungen 2011 an das Finanzamt senden. Bezüglich der bereits festgesetzten Vorauszahlung technische Stundung beantragen.
Schwankungen sind immer schlecht, wegen der Progression. Ich kann dir nur dringenst empfehlen dich ab sofort steuerlich beraten zu lassen. Das kostet doch nicht die Welt und ist ja auch absetzbar! Solltest du weitere Infos benötigen oder eventuell auch an permanenter steuerlicher Beratung Interesse haben melde Dich einfach 0172 / 2515027 Gruß Udo

Hallo,

vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

Die besten Grüße Jörg Hanke

Hallo,

vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

Die besten Grüße Jörg Hanke

Ps noch eine Frage bin ich verpflichtet für meine Tätigkeit ein extra Konto zu führen und kann das Finanzamt Einsicht in meine Privatkonten verlangen.

Danke für die Antwort.

Grüße Jörg

Danke für das Angebot aber der Progression kann ich auch denke ich mit Steuerberater nicht entgehen.
Das Einkommen schwankt einfach zu stark.

Noch eine Frage kann das Finanzamt verlangen das ich für meine Freiberufliche Tätigkeit ein extra Konto führe.

Die besten Grüße Jörg

extra Konto
Nein, kann es nicht! Würde ich auch aus kosten und übersichtsgründen keinesfalls empfehlen.

Gruß

Nein Du bist nicht verpflichtet ein 2. Konto einzurichten. Kann aber Sinn machen um den Überblick zu behalten. Bei einer Betriebsprüfung könnte es dem Finanzamt dann auch ausreichen nur Dein Geschäftskonto zu prüfen wenn ansonsten Deine STE plausibel ist

Gruss

Sven