Steuerberatungskosten ab 2007

Falsche Steuerbescheide aus den Jahren 2005 und 2006 zwingen einen Steuerzahler einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater zu nehmen.Die Kosten fallen jedoch erst in den Jahren 2008 und 2009 an. Kann dieser Steuerzahler auf die Anerkennung dieser Kosten bestehen, wenn diese Kosten, die für die Steuerjahre 2005 und 2006 erforderlich wurden, jetzt nach der neuen gesetzlichen Regelung von 2007 behandelt werden. Denn nach dieser Regelung sollen angeblich die Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben berücksichtigt werden, weil sie „nicht der Ermittlung von Einkünften dienten“.

Servus,

die StB-Kosten sind nicht mehr abziehbar, weil sich die Möglichkeit des Sonderausgabenabzuges auf das Jahr bezieht, in dem sie anfallen, und nicht auf den Rechtsstand des Jahres, aus dem sie veranlasst sind.

Es sei denn, man hätte einen StB und einen Fachanwalt, die selber auch irgendwas von dem Wegfall des Sonderausgabenabzuges gehört haben (solls ja geben), und ihre Honorarnoten entsprechend gestalten. Dann könnte man einen Abzug als Werbungskosten zu den entsprechenden Einkünften in Erwägung ziehen.

Schöne Grüße

MM