Steuerberatungskosten

Guten Morgen!

Zur Abgabe einer Steuererklärung zur „gesonderten
und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen“ und „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ etc. wird wegen der komplizierten Materie die Hilfe einer Steuerberaterin benötigt.

Können diese erheblichen Kosten (420 Euro) im Rahmen der Steuererklärung noch geltend gemacht werden? Wie und wo?

Danke!

Es skommt drauf an,

wenn eine EÜR gemacht wird, dann wird das für das Jahr, für das die Erklärung abgeben wird, wohl nicht mehr klappen (Abfluß ist nach dem Veranlagungszeitraum). Dann können die Kosten aber im Jahr der Zahlung angesetzt werden.

Der Abzug der Kosten für die Einkommensteuererklärung ist jetzt aber als Sonderausgabe nicht mehr möglich !

Wenn eien Bilanz zu erstellen ist, kann für die Kosten der Steuererklärungen eine Rückstellung gebildet werden, so die Kosten betrieblich veranlaßt sind…also nicht für die Einkommensteuerklärung