Steuerberatungsrechnung

Hallo liebe Kollegen,

nehmen wir mal folgenden theoretischen Fall an. Ein junger Steuerberater hat im Auftrag eines Mandanten dessen Einkommensteuererklärung erstellt (soll ja manchmal vorkommen :smile:
Weiter nehmen wir mal an, der StB hat einen unwahrscheinlich hohen Zeitaufwand in die Erstellung der ESt-Erklärung gesteckt, da viele Belege zu den Werbungskosten zusammen gestellt werden mussten. Wieviele Zehntel bzw. Zwanzigstel werden in solch einem Fall abgerechnet?

Hab Ihr Erfahrungswerte wie hoch die Zehntel bzw. Zwanzigstel bei einer recht Zeitintensiven Steuererklärung sind.

(Das solche jungen unerfahrenen StB aber auch immer solche Schwierigkeiten haben einfach eine Rechnung zu schreiben, was auch tatsächlich den Zeitaufwand wieder gibt. Bei einer Autoreparatur macht ja schließlich auch keiner so ein Gschieß) *Grummel*

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Sonnige Grüße von Soni

Servus Soni,

bloß bei normalem Aufwand im Bereich des Üblichen sollten die Mittelwerte nicht überschritten werden. Falls es hart auf hart kommt, ist eine entsprechende Dokumentation allerdings nicht verkehrt, wenn man über Mittelwert geht.

Im gegebenen Fall kann man aus kosmetischen Gründen jeweils 1/10 unter der Obergrenze bleiben: ESt 5/10 (A), Überschussermittlung (Gewinneinkünfte) 19/10 (B), WK-Einkünfte 11/20 (A); wenn das nicht reicht, noch unübliche hohe Vorarbeiten bei Gewinneinkünften nach Zeitgebühr. Und natürlich lecker Auslagenersatz.

Die Mitbewerber machen es auch nicht anders. Da wird per internem Stundensatz der Zeitaufwand bewertet, und die Software liefert die nötigen „Zehntel“ dazu…

Kann allerdings nach hinten losgehen: Es gab da den Fall einer Gastwirtschaft, die öfter mal wegen Schießereien vorübergehend geschlossen war. Jefe meinte: Den kriegen wir über den Preis los - wegschicken mag ich keinen. Als dann für eine FiBu der banaleren Sorte ein knapper Tausender (DM) pro Monat auf der Rechnung stand, führte das bei dem Kneipier zu der Überzeugung, dass ein StB, der so ein Schweinegeld verlangt, auch richtig was wert sein müsste - und er hat allen Kumpels Bescheid gesagt, und innerhalb eines halben Jahres warn sie alle da: Automatenaufsteller, Trockenbauunternehmer, Fugenabdichter, Vermittlungsagentur für Tänzerinnen, Gebrauchtwagenexport usw. usw.

Nunja, vergangene Schmerzen…

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

bloß bei normalem Aufwand im Bereich des Üblichen sollten die
Mittelwerte nicht überschritten werden. Falls es hart auf hart
kommt, ist eine entsprechende Dokumentation allerdings nicht
verkehrt, wenn man über Mittelwert geht.

Im gegebenen Fall kann man aus kosmetischen Gründen jeweils
1/10 unter der Obergrenze bleiben: ESt 5/10 (A),
Überschussermittlung (Gewinneinkünfte) 19/10 (B), WK-Einkünfte
11/20 (A); wenn das nicht reicht, noch unübliche hohe
Vorarbeiten bei Gewinneinkünften nach Zeitgebühr. Und
natürlich lecker Auslagenersatz.

Die Mitbewerber machen es auch nicht anders. Da wird per
internem Stundensatz der Zeitaufwand bewertet, und die
Software liefert die nötigen „Zehntel“ dazu…

Kennst Du da einen internen Stundensatz von bis?

Allzusehr in die „Vollen“ greifen möchte der StB auch wieder nicht, Mandant soll ja nicht verjagt werden. Im Gegenteil… Allerdings freut sich der Mandant auch über eine saftige Erstattung vom FA.

Blöde und schwierige Situation für den jungen StB. Das Gefühl für die richtige Gebühren passt noch nicht so richtig…
Anderseits scheint ein Mandant der im letzten Jahr mit der Rg. nicht so glücklich war, interesse daran zu haben das dieses Jahr fortzusetzen :smile:

Sonnige Grüße von Soni

Servus Soni,

Kennst Du da einen internen Stundensatz von bis?

demnach hast Du noch keinen Existenzgründer-„Business Plan“ abnicken dürfen?

Mein derzeitiger, im Angestelltenverhältnis, ist derzeit 55 €. Woran man unschwer erkennen kann, dass mein Gehalt während der 12 Monate Arbeitslosigkeit 2003/04 um ungefähr 50% in die Knie gegangen ist, und ich mich wegen Vollendung des 45. Lebensjahrs stramm auf die Working Poor zubewege (obwohl ich mit dem derzeit propagierten Rentenalter keinerlei Schmerzen habe - ich arbeite gerne, aber da gehören immer zwei dazu).

Aberimernstjetzt: Auch in einer Kleinkanzlei mit wenig unproduktiven Löhnen kannst Du ja mal überschlagen, was Dir unterm Strich bleibt, wenn Du einen internen Satz mit 80 € / h ansetzt: Bis die DATEV bezahlt ist, die Hardware, die Literatur, die Kammer, die eigene Fortbildung, Telekommunikation und Internet usw. usw. dürfte damit gerade mal das Wasser an die Suppe verdient sein.

Das „bis“ ist nach oben (fast) offen. Für 150 €/h redet ein WP am Telephon allerhand über das Gedeihen der Kinder usw.

Allzusehr in die „Vollen“ greifen möchte der StB auch wieder
nicht, Mandant soll ja nicht verjagt werden. Im Gegenteil…

Eine Frage der Nase, täte ich sagen: Der Kneipier aus meinem Beispiel ist zwar ziemlich krass gewählt, aber die Grundüberzeugung „Was nichts kostet, ist auch nichts wert“ ist relativ häufig anzutreffen. Wenn ich beim Wartezimmer eines StB einen Perserteppich sehe, denke ich als erstes „Womit ist der Teppich bezahlt worden?“ - aber es gibt Leute grad genug, die das nicht denken, sondern „Der Mann muss gut sein, dass er so schöne Teppiche auslegen kann“.

Allerdings freut sich der Mandant auch über eine saftige
Erstattung vom FA.

Das ist das Allerwichtigste. Ich kenne einen, der sich jedes Jahr im Februar die wichtigsten Mandate vornimmt und überlegt, wie hohe Vorauszahlungen den Mandanten wohl zugemutet werden können, bevor es richtig weh tut. Diese Vorauszahlungen beantragt er festzusetzen, und die Mandantschaft ist begeistert von ihm: Die Vorauszahlungen werden dann ja vom bösen Finanzamt festgesetzt, und die später wegen der Vorauszahlungen richtig satten Erstattungen kommen, wenn er selber als Rächer der Enterbten eine „klasse Steuererklärung“ gemacht hat: „Der Monn is guud! Bei demm honn ich no e jeedesmol rischdisch ebbes rausgried!“

Mit Papst Paul IV., alias Gian Pietro Carafa, zu sagen: „Mundus vult decipi, ergo decipiatur!“

– Vielleicht eher in Deinem Sinn ist das, was der Winzer Alain Jaume von der Domaine Grand Veneur in Orange meint: „Je ne fais pas de prix, Monsieur! Je fais de la qualité!“

Irgendwo dazwischen liegt sie, die Wahrheit…

Schöne Grüße

MM