Servus Soni,
Kennst Du da einen internen Stundensatz von bis?
demnach hast Du noch keinen Existenzgründer-„Business Plan“ abnicken dürfen?
Mein derzeitiger, im Angestelltenverhältnis, ist derzeit 55 €. Woran man unschwer erkennen kann, dass mein Gehalt während der 12 Monate Arbeitslosigkeit 2003/04 um ungefähr 50% in die Knie gegangen ist, und ich mich wegen Vollendung des 45. Lebensjahrs stramm auf die Working Poor zubewege (obwohl ich mit dem derzeit propagierten Rentenalter keinerlei Schmerzen habe - ich arbeite gerne, aber da gehören immer zwei dazu).
Aberimernstjetzt: Auch in einer Kleinkanzlei mit wenig unproduktiven Löhnen kannst Du ja mal überschlagen, was Dir unterm Strich bleibt, wenn Du einen internen Satz mit 80 € / h ansetzt: Bis die DATEV bezahlt ist, die Hardware, die Literatur, die Kammer, die eigene Fortbildung, Telekommunikation und Internet usw. usw. dürfte damit gerade mal das Wasser an die Suppe verdient sein.
Das „bis“ ist nach oben (fast) offen. Für 150 €/h redet ein WP am Telephon allerhand über das Gedeihen der Kinder usw.
Allzusehr in die „Vollen“ greifen möchte der StB auch wieder
nicht, Mandant soll ja nicht verjagt werden. Im Gegenteil…
Eine Frage der Nase, täte ich sagen: Der Kneipier aus meinem Beispiel ist zwar ziemlich krass gewählt, aber die Grundüberzeugung „Was nichts kostet, ist auch nichts wert“ ist relativ häufig anzutreffen. Wenn ich beim Wartezimmer eines StB einen Perserteppich sehe, denke ich als erstes „Womit ist der Teppich bezahlt worden?“ - aber es gibt Leute grad genug, die das nicht denken, sondern „Der Mann muss gut sein, dass er so schöne Teppiche auslegen kann“.
Allerdings freut sich der Mandant auch über eine saftige
Erstattung vom FA.
Das ist das Allerwichtigste. Ich kenne einen, der sich jedes Jahr im Februar die wichtigsten Mandate vornimmt und überlegt, wie hohe Vorauszahlungen den Mandanten wohl zugemutet werden können, bevor es richtig weh tut. Diese Vorauszahlungen beantragt er festzusetzen, und die Mandantschaft ist begeistert von ihm: Die Vorauszahlungen werden dann ja vom bösen Finanzamt festgesetzt, und die später wegen der Vorauszahlungen richtig satten Erstattungen kommen, wenn er selber als Rächer der Enterbten eine „klasse Steuererklärung“ gemacht hat: „Der Monn is guud! Bei demm honn ich no e jeedesmol rischdisch ebbes rausgried!“
Mit Papst Paul IV., alias Gian Pietro Carafa, zu sagen: „Mundus vult decipi, ergo decipiatur!“
– Vielleicht eher in Deinem Sinn ist das, was der Winzer Alain Jaume von der Domaine Grand Veneur in Orange meint: „Je ne fais pas de prix, Monsieur! Je fais de la qualité!“
Irgendwo dazwischen liegt sie, die Wahrheit…
Schöne Grüße
MM