Steuerberechnung bei Ehepaar Kombi Vollzeit/Minijob bzw. Vollzeit/Midijob?

Hallo,

ich hab ein paar Fragen zu verschiedenen Mann/Frau Arbeitssituationen.

Fall1:
Mann arbeitet voll sozialversicherungspflichtig.
Frau hat Minijob.
Ergebnis: Die Frau muss weder Steuern noch Sozialversicherungen bezahlen.

Fall2:
Mann arbeitet voll sozialversicherungspflichtig.
Frau hat Midijob.
Ergebnis: Das Bruttogehalt der Frau wird zum Bruttogehalt des Mannes addiert und gemeinsam versteuert (bei gemeinsamer Veranlagung). Also genauso, als ob beide einen voll sozialversicherungspflichtigen Job hätten.
Bei den Sozialabgaben dagegen greift beim Midijob die Gleitzonenregelung.

Ist das alles korrekt so?

Die verschiedenen Steuerklassenkombinationen lass ich mal außen vor, das ändert ja nichts an den Steuern aufs ganze Jahr gesehen.

Danke und Gruß
Martin

Servus,

alles hübsch, nur ein Krümelchen:

Löhne in der „Gleitzone“ sind voll sozialversicherungspflichtig (und dementsprechend auch voll wirksam für den Verlauf des Rentenkontos und für den Erwerb von ALG 1 - Ansprüchen). Lediglich die Beiträge (und da auch nur der Arbeitnehmeranteil) sind ein wenig ermäßigt. Von daher ist die Bezeichnung „Midijob“ ein wenig unglücklich gewählt, weil sie suggeriert, es gäbe da wie beim „Minijob“ eine besondere SV-rechtliche und steuerliche Behandlung.

Schöne Grüße

MM

Erstmal korrekt. Beim Minijob der Ehefrau werden zwar 2% pauschale Steuer fällig, die haben aber keinen Einfluss auf das zu versteuernde Einkommen der Beiden. Vorsicht! Es gibt AG, die die 2% sparen möchten und den AN ganz normal über die ELStAM abrechnen, in deinem Beispiel dann Steuerklasse 5. Dann wird der Minjob tatsächlich angerechnet beim zu versteuernden Einkommen. Besser ist in diesem Fall, die 2% auf den AN abzuwälzen, was problemlos möglich ist.

Genau. Die Gleitzone wird pro AN betrachtet und hat mit dem gesamten SV-Entgelt für das Ehepaar keine Relevanz. Kleine Zusatzinfo: Es besteht die Möglichkeit, in der Rentenversicherung das volle Arbeitsentgelt zu verbeitragen. Dann zahlt man ein bisschen mehr in die Rente ein.

Genau!

Die Lohnsteuer ist im Prinzip nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die am Jahresende aus dem zu versteuernden Einkommen errechnet wird und immer abhängig von den persönlichen Verhältnissen ist.

Data

Als Ergänzung noch der Hinweis:

Im Fall von Minijob muß bei gesetzlicher Krankenversicherung die Verdienstgrenze der Familienversicherung im Auge behalten werden, sofern es noch weitere Einnahmen (Mieten, Zinsen) gibt. klickmich

Gruß
.

Lediglich die Beiträge (und da auch nur der Arbeitnehmeranteil) sind ein wenig ermäßigt

Ja, das meinte ich mit Gleitzonenregelung. Hatte aber auch schon gesehen, dass das keinen großen Unterschied macht.

Danke für alle Antworten.
Gruß
Martin