Steuerberechnung nach Scheidung/Trennung

Okay, also ich kapiers nicht:
Das Finanzamt verlangt - nach meiner Scheidung - eine Steuernachzahlung, weil ich im Trennungsjahr sogenannten Trennungsunterhalt von meinem Ex-Gatten bezogen habe. Soweit so gut. Mein Ex-Mann macht diese Kosten als Sonderausgaben geltend (ich habe per Unterschrift zugestimmt und mir gleichzeitig schriftlich versichern lassen, dass mir der Nachteil von ihm ausgeglichen wird). Wenn ich also nun normalerweise eine Summe X, sagen wir mal 1000 Euro vom Finanzamt als SteuerRÜCKerstattung erhalten hätte, aber aufgrund der Nachberechnung nun das FA 3000 zurückverlangt, WAS genau muss mir mein Ex-Mann dann zurückerstatten? 1000 Euro oder 3000 Euro oder 3000 PLUS 1000 Euro??
Für aufklärende Hinweise bin ich SEHR dankbar!!
Beste GrĂĽsse

Servus,

wie immer, wenn es um Fragen der Einkommensteuerbelastung geht, ist es vollkommen sinnlos, hier mit Begriffen von „Erstattung“ und „Nachzahlung“ zu hantieren.

Der Nachteil, der hier auszugleichen ist, ist die Einkommensteuer (plus Soli plus ggf. Kirchensteuer), die auf den Betrag entfällt, der beim Ehegatten als Sonderausgabe geltend gemacht wird und bei der Empfängerin der Unterhaltszahlungen zu versteuern ist.

Um den Betrag zu ermitteln, berechnet man die Einkommensteuer, ohne empfangene Unterhaltszahlungen festzusetzen wäre, und vergleicht sie mit der Einkommensteuer, die mit empfangenen Unterhaltszahlungen festgesetzt wird. Die Differenz ist der auszugleichende Nachteil.

Diese Berechnung geht mit Elster ganz leicht und flott.

Schöne Grüße

MM

Okay JETZT hab ich’s endlich kapiert! Danke dafür! :smiley:
Was mache ich, wenn ich den Nachteil durch meinen Ex-Mann nicht ausgeglichen bekomme? Den Rechtsweg beschreiten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag?? Oder gibt es eine „elegantere“ Lösung?

Servus,

die Zustimmung in der „Anlage U“ kann jeweils für das folgende Kalenderjahr (also jetzt grade für 2016 und folgende) widerrufen werden.

Für 2014 und 2015 müsste der fragliche Betrag „wie üblich“ beigetrieben werden: Mahnung mit Fristsetzung, dann Beantragung eines Mahnbescheides.

Schöne Grüße

MM

Dankeschön nochmal für die prompte Antwort. Oh my god…yeah…dann wappne ich mich mal mit den netten Attributen Mahnbescheid etc. etc. etc…

Die elegantere Lösung heißt Igor mit seinem Kumpel Sergej und kommt aus Tschetschenien. Da zahlt dein Ex prompt, allerdings verlangen Igor und Sergej ein paar Euros für Ihre Dienstleistung…

Servus,

Du faselst.

Schöne Grüße

MM