Steuerberechnung Sonstiger Bezug

Es geht um einen sonstigen Bezug von gut 17tausend Euro. Bei der Steuerberechnung wurde hier die Fünftelregelung angewandt. Jedoch wurde der sonstige Bezug bei der Berechnung der Steuer vom Finanzamt um etwa 0,5 Prozent gekürzt. Wie kommt das?

Das kann man dann sagen, wenn zwei Dinge vorliegen oder genau so, wie sie sind, zitiert werden:

(1) Lohnsteuerbescheinigung
(2) Bescheid über ESt, Soli und ggf. KiSt für das betreffende Jahr, konkret daraus der Teil, der unter „Besteuerungsgrundlagen“ dort abgedruckt ist, und mit „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ beginnt.

Ohne diese Angaben bleibt alles Stochern im Nebel.

Schöne Grüße

MM

Bei Entlassungsentschädigungen fordert das Finanzamt meistens die vertraglichgen Regelungen an. Wenn z.B. dabei erkennbar wurde, dass in der Sonderzahlung zum Teil laufende Bezüge enthalten waren, dann kürzen die das halt.

Was genau das Finanzamt jedoch gemacht hat, steht wahrscheinlich in den Erläuterungen des Bescheids. Wenn nicht, dann hilft ein Anruf im Finanzamt weiter, oder man geht gleich ins Einspruchsverfahren.