Steuerbescheid 2003

Hallo,

Kann man gegen einen Lohnsteuerbescheid aus dem Jahre 2003 noch wiedersprechen? Es gilt ja eine allgemeine Frist von 4 wochen. Jedoch wenn der Fehler bei der Lohnsteuer 2004 entdeckt wird! Hat man hier noch Möglichkeiten? Ein Beispiel wäre das Kirchensteuer zu unrecht abgeführt wurden!

mfg

Danke

Marcus!

Hallo Marcus,

so ohne weiteres läßt sich das nicht sagen. Du hast generell Recht mit den 4 Wochen, jedoch gibt es einige Änderungsgründe, die ggf. greifen könnten. Dazu müßten jedoch genauere Informationen bekannt sein. Wenn z.B. der Bescheid durch das Finanzamt geändert wurde ohne dir die Ändrung zu erläutern, beträgt die Einspruchsfrist 1 Jahr. GGf. liegt auch ein Rechenfehler des FA vor und es kommt eine Änderung nach § 129 AO in betracht. Läßt sich aufgrunddes dürftigen Sachverhalts leider nicht genau sagen.
Gruß
Michael

Hallo,

Kann man gegen einen Lohnsteuerbescheid aus dem Jahre 2003
noch wiedersprechen?

Grundsätzlich schon, nur ob es Erfolg hat, ist offen

Es gilt ja eine allgemeine Frist von 4
wochen. Jedoch wenn der Fehler bei der Lohnsteuer 2004
entdeckt wird!

neue Tatsachen, offenbare Unrichtigkeit, etwas für die Hellseherkugel

Hat man hier noch Möglichkeiten? Ein Beispiel
wäre das Kirchensteuer zu unrecht abgeführt wurden!

Wenn es sich um wenig dreht, kann man es selbst mal probieren. Wenn aber relativ viel nicht abgesetzt wurde, sollte ein Steuerberater eingeschalten werden. Es kommt oft darauf an, den Sachverhalt richtig zu schildern.

Viele Grüße
C.

Hallo Marcus,

über den Kern der Sachlage „zu Unrecht abgeführte KiSt“ gibst Du sehr wenige Details. Diese wären nützlich, um die Chose betreffend die Frage „Offenbare Unrichtigkeit“ im Sinn des § 129 AO ein wenig eingrenzen zu können.

In dem Standardfall, mit dem ich bei Kollegen häufig konfrontiert war, dass Franzosen sich bei ihrer ersten Anmeldung in D als römisch-katholisch präsentiert haben und die Tragweite erst erkannt haben, als das anfing Geld zu kosten, haut das mit § 129 AO sicher nicht hin.

Was genau hat im vorliegenden Fall zu der Festsetzung von KiSt geführt?

Schöne Grüße

MM