Liebe Experten,
mit heutiger (03.11.2012) Post erhielten wir einen geänderten Bescheid für das Kalenderjahr 2010. Wir sollen € 1.390,00 plus € 47,00 Nachzahlungszinsen nachzahlen. Schock zum WE!
In 2010 hat mein Mann einige Monate in Belgien gearbeitet und das Einkommen auch dort versteuert. Im Elster-Formular haben wir das Auslandseinkommen auch korrekt angegeben.
Am 17.08.2011 erhielten wir den Steuerbescheid mit einer Rückzahlung für das Jahr 2010.
Jetzt erhalten wir einen geänderten Bescheid für 2010 mit der Begründung, dass das Finanzamt vergessen hat das Auslandseinkommen mit Progressionsvorbehalt in die Berechnung mit einzubeziehen.
Wir sollen jetzt also € 1.390,00 sowie Nachzahlungszinsen in Höhe von € 47,00 bezahlen.
Ist das rechtlich okay? Und müssen wir wirklich Zinsen für, von Seiten des Finanzzamts verursachte Fehler, bezahlen.
Danke für die Antworten.
Gruß und schönes WE