Liebe Experten,
angenommen, das Finanzamt hat bei der Einkommensteuererklärung für 2010 vergessen das im Elsterformular korrekt angegebene Auslandseinkommen (Belgien, 9 Monate) unter Progressionsvorbehalt mit einzubeziehen, kann es dann im Kalenderjahr 2012 eine Nachforderung sowie Nachzahlungszinsen verlangen?
Da die ESt 2010 noch nicht verjährt ist, besteht grds. noch die Möglichkeit, den Bescheid zu ändern.
Welche Änderungsvorschrift soll in dem Fall vom FA herangezogen worden sein?
Die Zinsfestsetzung ist keine Ermessensentscheidung, die Zinsen entstehen per Gesetz. Ein Antrag auf Erlass wäre daher ratsam, schon weil den Steuerpflichtigen hier scheinbar keine Schuld trifft und man ihm höchstens vorwerfen kann, seinen Steuerbescheid nicht gründlich kontrolliert zu haben.
Gruß, Heiko
Es kommt zunächst einmal darauf an, ob der ESt-Bescheid schon
bestandskräftig geworden ist oder in vollem Umfang oder bezüglich der Kapitalerträge unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist.