Steuerbescheid: Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Hallo Experten,

Ehepaar Mustermann hat die Steuererklärung, wie immer, selbst gemacht. Sie haben fleissig Quittungen gesammelt, haben z.B. die Kosten für einen Arbeitszimmer für Frau M. eingegeben, haben die Wege mit eig. PKW angegeben, etc. Alles hat natürlich viel Zeit gekostet, aber was soll’s - manchmal muss man durch. :smile:

Irgendwann kam der Bescheid vom FA. Sie kriegen ein bisschen Geld zurück - das ist immerhin besser, als wenn sie drauf bezahlen müssen.

Auf Seite 2 merken sie, dass die Werbungskosten aufgelistet sind. Dort steht:
Summe der Werbungskosten EM: 882
mind. Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.000
sowie
Summe der Werbungskosten EF: 726
mind. Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.000

danach
ab Arbeitnehmer-Pauschbetrag (und dann sind jeweils 1.000 eingetragen).

Bedeutet das, dass Ehepaar Mustermann sich die ganze Mühe mit Quittungen-Sammeln, Entfernungen eingeben, etc. sparen kann?
Anders formuliert: Hätten sie genau die gleiche Summe zurückbekommen wenn sie diesen ganzen Angaben nicht eingegeben hätten?
Also bekommt jeder sowieso 1.000 Euro Pauschbetrag, egal ob er zur Arbeit fährt, Arbeitszimmer anmeldet, etc. oder nicht?

Ich freue mich sehr auf Eure Antworte!

Danke & schöne Grüße
MacD

Hi!

Bedeutet das, dass Ehepaar Mustermann sich die ganze Mühe mit
Quittungen-Sammeln, Entfernungen eingeben, etc. sparen kann?

Sofern sich nichts ändert: Ja

Anders formuliert: Hätten sie genau die gleiche Summe
zurückbekommen wenn sie diesen ganzen Angaben nicht eingegeben
hätten?

Ja

Also bekommt jeder sowieso 1.000 Euro Pauschbetrag, egal ob er
zur Arbeit fährt, Arbeitszimmer anmeldet, etc. oder nicht?

Ja

Gruß

derschwede77

Hsllo Schwede,

Bedeutet das, dass Ehepaar Mustermann sich die ganze Mühe mit
Quittungen-Sammeln, Entfernungen eingeben, etc. sparen kann?:

Sofern sich nichts ändert: Ja

Anders formuliert: Hätten sie genau die gleiche Summe
zurückbekommen wenn sie diesen ganzen Angaben nicht eingegeben
hätten?

Ja

Also bekommt jeder sowieso 1.000 Euro Pauschbetrag, egal ob er
zur Arbeit fährt, Arbeitszimmer anmeldet, etc. oder nicht?

Ja
Gruß
derschwede77

Warum ist das so?

Gruß von Tara

Servus,

Warum ist das so?

das hat der Gesetzgeber in seiner ermesslichen Weisheit in den § 9a EStG reingeschrieben, damit bei einer relativ großen Zahl von Arbeitnehmerveranlagungen die Zeit zur Überprüfung von einzeln geltend gemachten Werbungskosten nicht mehr aufgewendet werden muss, ohne dass das ESt-Aufkommen zu sehr darunter leidet.

Wenn die einzeln nachgewiesenen Werbungskosten zu N-Einkünften den Betrag von 1.000 € überschreiten, wird bei der Veranlagung natürlich der einzeln nachgewiesene Betrag angesetzt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

DANKE für die Antworte! (owT)
(owT) **************************************************