Trudeliese hat ihren Einkommenssteuerbescheid für 2009 bekommen, aber dieser scheint falsch zu sein, d. h. sie soll zuviel nachzahlen, nun muss das geprüft werden und sie hat Widerspruch eingelegt, muss sie nun trotzdem erst zahlen, den großen Betrag oder hat der Widerspruch zur Folge, dass erst noch einmal geprüft wird, wo ein Fehler ist und dann neu veranschlagt wird und dann der „richtige“ Baetrag gezahlt werden muss, sie will sich ja keine Säumniszuschläge oder Strafe „einfangen“!?
Bitte um Rat in dieser Sache??? Danke???