Steuerbescheid Einkommenssteuer

Trudeliese hat ihren Einkommenssteuerbescheid für 2009 bekommen, aber dieser scheint falsch zu sein, d. h. sie soll zuviel nachzahlen, nun muss das geprüft werden und sie hat Widerspruch eingelegt, muss sie nun trotzdem erst zahlen, den großen Betrag oder hat der Widerspruch zur Folge, dass erst noch einmal geprüft wird, wo ein Fehler ist und dann neu veranschlagt wird und dann der „richtige“ Baetrag gezahlt werden muss, sie will sich ja keine Säumniszuschläge oder Strafe „einfangen“!?

Bitte um Rat in dieser Sache??? Danke???

Hallo,

zunächst sollte Trudeliese die Rechtsbehelfsbeleherung auf ihrem Steuerbescheid lesen, dann hätte sich die Frage schon beantwortet: Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung, daher bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Wenn man dies verhindern will, muss man die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Einspruchs beantragen; dann braucht man aber Gründe, die den Steuerbescheid in einer summarischen sprich „oberflächlichen“ Prüfung als fehlerhaft erscheinen lassen.
Grund dieser gesetzlichen Regelung: Niemand zahlt gerne Steuern; wenn ein Einspruch immer aufschiebende Wirkung hätte, würde jeder Einspruch erheben und der Staat müsste das Ende aller Verfahren abwarten, bis er Geld aus Steuern erhalten würde - das würde dann wohl zu Problemen führen…

Gruß

Michael

veranschlagt wird

Das Finanzamt veranschlagt nicht.

Das Finanzamt veranlagt.

Nur mal so…
…wäre das nicht die Aussetzung der Vollziehung und nicht das künstliche Herstellen einer aufschiebenden Wirkung (was mir nicht bekannt ist)?

Greetz
S_E

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