Guten Morgen.
Mal angenommen, xxy hat gestern seinen Steuerbescheid bekommen,
und die Erstattung ist nicht annähernd so hoch ausgefallen, wie mit Steuerprogramm ausgerechnet. Sollte man dan Einspruch erheben?
Und, als Hinweis bekamm der Steuerzahler, das der Verpflegungsmehraufwand nicht anerkannt wurde, da von seiner Firma keinen Nachweis vorlag. Kann man das Nachreichen?
Gruß
Peregrine
Guten Tag,
Guten Morgen.
Mal angenommen, xxy hat gestern seinen Steuerbescheid
bekommen,
und die Erstattung ist nicht annähernd so hoch ausgefallen,
wie mit Steuerprogramm ausgerechnet. Sollte man dan Einspruch
erheben?
=> Man sollte sich den Bescheid nehmen, dann die Berechnung des Steuerprogramms und dann prüfen, ob das Finanzamt alles so anerkannt wie man es möchte. Wenn man dann der Meinung ist, dass der Bescheid falsch ist, sollte man Einspruch einlegen. Und zwar innerhalb der Einspruchsfrist.
Und, als Hinweis bekamm der Steuerzahler, das der
Verpflegungsmehraufwand nicht anerkannt wurde, da von seiner
Firma keinen Nachweis vorlag. Kann man das Nachreichen?
Ja, zusammen mit dem Einspruch.
Sonnige Grüße
e