Hallo!
Nehmen wir an, ein steuerpflichtiges Ehepaar macht 2011 eine Steuererklärung für 2010 und erhält eine Steuererstattung.
2012 macht das Ehepaar eine Steuererklärung für 2011 und bekommt mit diesem Bescheid zusammen einen berichtigten Steuerbescheid für das Jahr 2010.
In diesem berichtigten Steuerbescheid wird das Ehepaar um Erstattung eines Betrags von knapp 1000 Euro aufgefordert. Grund ist, dass das Ehepaar ein behindertes Kind mit einem Schwerbehindertengrad von 70 % hat (Steuerfreibetrag 890 Euro). Der Schwerbehindertenausweis liegt dem Finanzamt vor. In den Steuererklärungen wurden richtige Angaben zur Schwerbehinderung gemacht.
In dem Steuerbescheid für das Jahr 2010 wurde wohl - warum auch immer - eine Hilflosigkeit aufgeführt (Steuerfreibetrag 3700 Euro). Dies führte zur erhöhten Steuererstattung von 1000 Euro die nunmehr zu erstatten sind. Hinweis: In einer Kopie der Steuererklärung wurde das Feld „Hilflosigkeit liegt vor“ nicht angekreuzt.
Das Ehepaar überlegt gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen, da alle Angaben in der Steuererklärung richtig gemacht wurden und der Fehler offensichtlich beim Finanzamt liegt.
Natürlich könnte behauptet werden, dass das Ehepaar diesen Fehler hätte erkennen können und das Finanzamt auf seinen Fehler hinweisen sollen. Die Frage ist aber, ist es Pflicht eines Steuerzahlers - der Laie auf dem Gebiet des Steuerrechts ist - den Steuerbescheid auf Richtigkeit zu überprüfen?
Kann das Finanzamt trotz seines Fehlers den Betrag nachfordern?
Danke für die Hilfe
Grüße
Carsten
