Steuerbescheid korrigieren nach Revision?

Hallo zusammen,

nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Angenommen ein Betrag von 8.000 Euro muss laut Finanzamt versteuert werden, einige Oberlandesgerichte sehen das aber anders und der Fall landet zur Revion beim Bundesfinanzhof. Eine Entscheidung ist vor Ablauf der Widerspruchsfrist des Steuerbescheid aber nicht zu erwarten.

Gibt es in solch einem Fall eine Möglichkeit, auch nach Erlangung der Bestandskraft den Bescheid ändern zu lassen, sollte die Sache zu Lasten der Finanzbehörde entschieden werden? Oder ist die zuviel bezahlte Steuer dann einfach weg?

Ich danke für jede Antwort im Voraus,
Grüße,
Feivel

Bitte prüfe deinen Steuerbescheid. Steht da nicht drauf „Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 AO teilweise vorläufig.“?

Wenn Verfahren zu einer bestimmten Frage bereits laufen, sollte dieser Hinweis automatisch gesetzt werden, man findet dann auch den Hinweis, hinsichtlicher welcher Punkte der Bescheid vorläufig bleibt.
Sind dort Punkte deiner Meinung nach falsch oder fehlend, musst du allerdings Einspruch einlegen.

Nein, wenn keine Besonderheiten vorliegen, nicht. Der Steuerpflichtige hätte EInspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen sollen.

Die Regelungen zur Festsetzungsverjährung sollen dem Ziel des Rechtsfriedens dienen, Klappe zu, Affe tot, keine Änderung mehr.

Falls das nicht der Fall sein sollte (warum auch immer), kann man das Rechtsmittel einlegen und beantragen, eine Entscheidung bis zur Klärung des anhängigen Verfahrens zurückzustellen.