Hallo Experten, ich halte meinen Steuerbescheid in der Hand und sehe, dass ich die Hälfte vom KG zurückzahlen soll. 2010 ist das Jahreseinkommen durch eine Abfindung deutlich höher ausgefallen, statt ca 22T € jetzt 38T € . Dadurch kommt es erstmalig dazu, dass mir ein Kinderfreibetrag (3.504€) gewährt wird. Erste Frage: Kann man mir die ganze Abfindung für 2010 anrechnen? Gilt nicht eigentlich eine „Fünftelregeleung“? Zweite Frage: Hängt der hinzu gerechnete Betrag von 1.104 € (die Hälfte des Kindergeldes aus 2010)mit dem Kinderfreibetrag zusammen? Der Witz ist, der zweite Teil der zu berechnenden Steuer ist die Rückzahlung der Riesterzulage i.H. von 339 €. Bei der Versteuerung des eigentlichen Einkommens steht eine Null. Meine „Steuern“ bestehhen also aus Kindergeldzurückzahlung und Zulagenzurückzahlung?
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Frage: Wie die Abfindung angerechnet wird und unter welchen Bedingungen die Fünftelregelung gilt, siehe am besten unter www.abfindunginfo.de/fuenftelregelung.htm.
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Frage: Ja, es gibt entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, je nachdem, welcher günstiger ist. Insofern ist die Nachzahlung anhand der wenigen Angaben nicht nachvollziehbar. Bei Risterzulage erscheint das anders, weil es für dafür eine Kappungsgrenze gibt.
Am besten anhand des Bescheids bei FA oder einem Experten nachfragen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.
Vielen Dank für die Antwort.
Am besten anhand des Bescheids bei FA oder einem Experten
nachfragen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.