Guten Tag Alex,
die Sach wird dann ein Streitfall, wenn Mister X dem Finanzamt den Streit verkündet. Ob das Sinn ergibt, ist eine Frage, die hier im Forum niemand beantworten kann.
Und wenn der letzte unvollendete Satz als Frage dahingehend zu verstehen ist, ob die DEVK eine recht gute Rechtsschutzversicherung jetzt ist oder eher nicht, so meine ich, dass die DEVK eine der besten
Rechtsschutzversicherer unter den recht guten Rechtsschutzversicherern
ist, die auf diesem Planeten einher wandeln. Sie ist aber nur halb so gut, wie die recht guten unter den besten Kunden es vermuten.
Hoffe, ich konnte deutlich machen, wie ich das meine.
Gruß
Günther
ein telefont mit der rechtschutzversicherung hat mich leider nicht wirklich weit gebracht. der bette herr hat gesagt die versicherung würde nicht greifen, da der vertrag erst seit dezember 08 gilt.
ist es wirklich so, dass das erste jahr nicht „versichert“ ist?
welche versicherung wäre denn mister x eher zu empfehlen, wenn die frage überhaupt und wenn nur indirekt beantwortet werden darf.
grüße alex
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vielleicht sollte sich Mister X erst einmal mit ein wenig Steuerrecht befassen oder (wenn er davon nichts versteht) einen Steuerberater aufsuchen.
Denn entweder hat Herr X in seiner Steuerklärung Dinge angegeben, die rechtliche nicht berücksichtigt werden können oder der Finanzbeamte hat tatsächlich Fehler gemacht.
Um zu wissen was Sache ist, liest man sich entweder selbst in’s Einkommensteuergesetz ein oder man geht eben zum Steuerberater.
Das Ganze bitte zügig, weil die Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid nur einen Monat beträgt.
Hallo Flo,
Mister X hat sich wochenlang mit dem Thema befasst, bevor er die Steuererklärung abgegeben hat. Es wurden auch nur definitiv Kosten angegeben zu denen aus Steuerfachbüchern geraten wurd und z.T. auch Urteile gefunden wurden sind.
Den Einspruch hat Mister X bereits abgesendet mit der Bitte um ausführliche Erklärung der Streichungen.
Grüße Alex
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