Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung

Hallo!
Wenn sich die Steuerbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung häufen und dann wird schließlich über mehrere Jahre geprüft, kann es passieren, dass man plötzlich ein so empfindlich grosses Loch in der Geldbörse hat, dass es dem kleinen Betrieb gar nicht mehr gut tut, nur weil man über einen langen Zeitraum Fehler in der EÜR weitergeschleppt hat, auf die eigentlich frühzeitig hätte aufmerksam gemacht werden können, um sie fortan zu vermeiden. Hat man das Recht auf eine zeitnahe Prüfung, bzw. auf eine Aufhebung des Vorbehalts in Gesprächen mit dem zuständigen Finanzamt oder ist man verpflichtet zu warten, bis ein Prüfer nach Jahren mal Zeit für einen hat?
werweisswas, vielen Dank, Thomas

Servus,

erstmal entfällt der Vorbehalt der Nachprüfung mit Ablauf der Festsetzungsfrist (normalerweise vier Jahre nach dem Jahr, in dem die Steuererklärung eingereicht wurde). Das heißt, so dramatisch viel kann da kaum auflaufen.

Ferner wird bereits bei der Veranlagung einiges geprüft, d.h. eine ordentlich gegliederte Überschussrechnung bzw. GuV, ggf. mit Kontennachweis dabei, schafft schon bei der Veranlagung eine gewisse Sicherheit.

Und last not least kann man, wenns denn sein soll, auch eine Prüfung anregen - ohne freilich einen Anspruch darauf zu haben. Bei einem kleineren Betrieb kann eine Bp ganz harmlos ablaufen, nämlich an Amtsstelle, indem man den ganzen Schweppel vorlegt und die Einladung zur Schlussbesprechung abwartet.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

ablaufen, nämlich an Amtsstelle, indem man den ganzen
Schweppel vorlegt und die Einladung zur Schlussbesprechung
abwartet.

Was ist ein SCHWEPPEL. Habe gegurgelt, aber nichts gefunden.

Gruß Woko :smile:

Danke!

Servus,

„der ganze Schweppel“ stammt aus MZ-Gonsenheim, wo ich seinerzeit viel mit Überschussrechnern, Taxiunternehmern, Automatenaufstellern und dergleichen zu tun hatte. „Gonsenheim ist ein Dorf bei Mainz, dessen Einwohner Becker heißen“ schreibt ein früher englischer Reiseführer aus dem 19. Jahrhundert. Der hat aber die Werums glatt vergessen - ungefähr so, als wolle man alle Chinesen Wang nennen und dabei die Dong unterschlagen.

Der ganze Schweppel entspricht regional ungefähr „Klumpatsch“, „Gedöns“, „Zimt“, „Glump“, „Larifari“ etc. etc. - einen schriftdeutschen Ausdruch dafür kenne ich nicht.

Schöne Grüße

MM

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owt