Steuerbescheid verstehen - Festsetzung Eink.Steuer

Hallo,
wer kann erklären, wie man den Steuerbescheid richtig versteht? Es betrifft speziell die Festsetzung der Einkommenssteuer.

Der betroffene (ledige, kinderlose) Arbeitnehmer (nicht ich!) war die gut Hälfte des vergangenen Jahres arbeitssuchend, die andere Hälfte hat er gearbeitet.

Das reine Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers betrug 8.570 EUR.

Das Einkommen wurde um 1.338 EUR Werbungskosten bereinigt - es verblieb der Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 7.232 EUR.

Davon wurde ein Sonderausgebenpauschbetrag von 36 EUR und beschränkt abziehbare Sonderausgaben abgezogen (was es auch immer sein mag) - es verblieb ein Einkommen / zu versteuerndes Einkommen von 5.192 EUR.

Die Einkommenssteuer wurde dem. § 32b EStG nach der Grundtabelle wie folgt festgesetzt:
5.202 EUR + 6,3081 v.H. -> 328 EUR

Der Arbeitnehmer (ein totaler Steuer-Laie (genau wie ich :wink: ) da erste Steuererklärung, in der verschiedene Sachen abgesetzt wurden) versteht zwar so ein bisschen des Bescheides, nicht aber die Regelung der Festsetzung der Einkommenssteuer.

Wird die Höhe der Einkommenssteuer nicht aus den Eetsprechenden Tabellen abgelesen?
Als Laie versteht er es so, dass man entweder in der Grundtabelle die Höhe der Steuer von 8.570 EUR bzw. 5.192 EUR ablesen würde.

Bei einem Einkommen von 8.570 EUR wären dies lt. Tabelle bei einem zu versteuernden Einkommen von 8.568 EUR - 8.603 EUR -> 290 EUR Einkommenssteuer.
Bei einem Einkommen von 5.192 EUR wären es demnach bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 7.235 EUR -> 0 EUR Einkommenssteuer.

Macht man es sich zu einfach, wenn man diese Tabelle zur Hilfe nimmt. Die Tabelle ist im kleinen Konz abgedruckt.
Lt. dieser Tabelle hätte der Arbeitnehmer nämlich weniger Einkommensssteuer zu zahlen.

Kann jemand helfen - bzw. hat jemand das Anliegen verstanden?

Wenn die Gedankengänge zu verwirrend sind - ich kann auf einzelne Punkte gerne weiter eingehen. Einfach fragen, wenn etwas unklar ist.

Danke im Voraus sagt
Molika

Die Einkommenssteuer wurde dem. § 32b EStG nach der
Grundtabelle wie folgt festgesetzt:
5.202 EUR + 6,3081 v.H. -> 328 EUR

hi,

das ganze nennt sich festsetzung der steuer unter progressionsvorbehalt. die steuer ist nun nicht direkt aus der tabelle ablesbar, weil der steuerpflichtige sogen. lohnersatzleistungen bezogen hat. diese sind zwar steuerfrei, erhöhen aber indirekt den steuersatz für die steuerpflichtigen einkünfte.

bsp. du hast einkünfte 30.000 EUR und zahlst darauf einen steuersatz von 30% = 9.000 EUR.

wenn nun diese einkünfte aus 15.000 EUR steuerfrei und 15.000 EUR steuerpflichtig zusammensetzen, würde der steuersatz (wegen der progressiv-linearen entwicklung des steuersatzes) für diese steuerpflichtigen 15.000 EUR ggf. nur 20% betragen, also 3.000 EUR.

effektiv würden durch die steuerfreiheit von 15.000 EUR lohnersatzleistungen auch noch die steuern für den steuerpflichtigen teil gemindert (hier 20 statt 30%). also muss auf die 15.000 EUR der andere steuersatz angewandt werden (hier 30% und 4.500 EUR steuer).

genau das passiert beim bezug von ALG!

die berechnung ist zwar nicht recht durchsichtig, aber schon gerecht und zu 99,99% der fälle auch korrekt. der steuerpflichtige hat im bescheid meist eine erläuterung zu wieviel EUR diese steuerfreien einnahmen in die rechnung einflossen. wenn die zahl stimmt, dann ist der rechenweg i.o.

mfg vom

showbee

Super - danke für Deine schnelle Antwort showbee. Jetzt wird der Steuerbescheid schon etwas verständlicher. Das Arbeitslosengeld wurde auch in richtiger Höhe ausgewiesen - dann scheint ja soweit alles richtig zu sein.