Hallo,
wer kann erklären, wie man den Steuerbescheid richtig versteht? Es betrifft speziell die Festsetzung der Einkommenssteuer.
Der betroffene (ledige, kinderlose) Arbeitnehmer (nicht ich!) war die gut Hälfte des vergangenen Jahres arbeitssuchend, die andere Hälfte hat er gearbeitet.
Das reine Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers betrug 8.570 EUR.
Das Einkommen wurde um 1.338 EUR Werbungskosten bereinigt - es verblieb der Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 7.232 EUR.
Davon wurde ein Sonderausgebenpauschbetrag von 36 EUR und beschränkt abziehbare Sonderausgaben abgezogen (was es auch immer sein mag) - es verblieb ein Einkommen / zu versteuerndes Einkommen von 5.192 EUR.
Die Einkommenssteuer wurde dem. § 32b EStG nach der Grundtabelle wie folgt festgesetzt:
5.202 EUR + 6,3081 v.H. -> 328 EUR
Der Arbeitnehmer (ein totaler Steuer-Laie (genau wie ich
) da erste Steuererklärung, in der verschiedene Sachen abgesetzt wurden) versteht zwar so ein bisschen des Bescheides, nicht aber die Regelung der Festsetzung der Einkommenssteuer.
Wird die Höhe der Einkommenssteuer nicht aus den Eetsprechenden Tabellen abgelesen?
Als Laie versteht er es so, dass man entweder in der Grundtabelle die Höhe der Steuer von 8.570 EUR bzw. 5.192 EUR ablesen würde.
Bei einem Einkommen von 8.570 EUR wären dies lt. Tabelle bei einem zu versteuernden Einkommen von 8.568 EUR - 8.603 EUR -> 290 EUR Einkommenssteuer.
Bei einem Einkommen von 5.192 EUR wären es demnach bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 7.235 EUR -> 0 EUR Einkommenssteuer.
Macht man es sich zu einfach, wenn man diese Tabelle zur Hilfe nimmt. Die Tabelle ist im kleinen Konz abgedruckt.
Lt. dieser Tabelle hätte der Arbeitnehmer nämlich weniger Einkommensssteuer zu zahlen.
Kann jemand helfen - bzw. hat jemand das Anliegen verstanden?
Wenn die Gedankengänge zu verwirrend sind - ich kann auf einzelne Punkte gerne weiter eingehen. Einfach fragen, wenn etwas unklar ist.
Danke im Voraus sagt
Molika