Steuerbescheid von 2 Finanzämtern erhalten!?

Guten Tag,

hat jemand Ideen zu folgender Fallstellung

Ein Mann erhält heute einen 2. Steuerbescheid für seine Steuererklärung 2008.

Er hat im vergangenen Jahr geheiratet und war bis dieses Jahr im Juni noch mit 2 getrennten Haushalten (Hauptwohnsitz und 2. Wohnsitz wegen der Arbeit - doppelte Haushaltsführung) getrennt von seiner Frau wohnend gemeldet.

Er hat im Mai daher seine Steuererklärung elektronisch mit Elster abgeschickt und bei dem damals zuständigen Finanzamt unterschrieben ausgedruckt eingereicht (wie man das ohne elektronische Signatur ja machen muss die er damals noch nicht hatte).

Die Steuererklärung für seine Frau hat er getrennt eingereicht (getrennte Veranlagung im Jahr der Eheschliessung) bei dem für sie zuständigen Finanzamt. Jeweils eine Kopie der elektronischen Steuererklärung des Partners (wohlgemerkt eine Kopie ohne Unterschrift, kein Original) an die Erklärung des jeweils anderen mit angefügt worden. Auch ist der bevorstehende Umzug und die getrennte Einreichung bei zwei Finanzämtern schriftlich mit dargelegt worden.

Im Juli haben seine Frau und er dann ihre Bescheide bekommen. Bei seiner Frau war alles i.O. und ist voll erstattet worden. Seinen Bescheid erhielt er vom früher zuständigen Finanzamt, inzwischen ist er aber umgezogen. In dem Bescheid werden ihm nur rund 300 Euro anstelle von 840 Euro zugestanden - sieht also klar nach Widerspruch aus. Eine Info über seinen Umzug hatte er rund 4 Wochen bevor er den Bescheid erhielt per Fax an das alte Finanzamt geschickt.

Nun erhält seine Frau und er unter 2 neuen getrennten Steuernummern neue Bescheide am neuen gemeinsamen Wohnsitz vom dortigen Finanzamt. Der Bescheid von seiner Frau ist auch okay und enthält im Endefekt das gleiche was schon im alten steht, auch wird auf den alten Bescheid Bezug genommen und auch das der Betrag bereits erstattet wurde.

Sein Bescheid sieht jedoch anders aus, er bezieht sich nicht auf einen älteren Bescheid und es wird ihm auch mitgeteilt das er den vollen Betrag bekomme (840 Euro).

Jetzt hat er einmal rund 300 Euro vom alten Finanzamt bekommen und das neue zuständige Finanzamt überweist ihm nochmal 840 Euro - soviel wie er eigentlich insgesamt zurück erhalten sollte.

Wie sollte er jetzt juristisch / steuerrechtlich am besten und geschicktesten vorgehen?

Das er was zurückzahlen muss ist ziemlich klar, nur gefällt ihm der neuere Bescheid über 840 Euro klar besser als der über 300 Euro. Muss er trotzdem dem ersten Bescheid vom alten Finanzamt widersprechen weil der doppelte Bescheid gar nicht gilt oder wie sehr Ihr die rechtliche Lage?

Vielen herzlichen Dank schon mal an alle!

Servus,

da hat der Steuerpflichtige ja ein ganz schönes Chaos angerichtet…

Für Verheiratete gibt es insgesamt eine Einkommensteuererklärung und insgesamt ein zuständiges Finanzamt. In Zeile 19 kann erklärt werden, welche Veranlagungsart beantragt wird.

Zuständig ist immer das FA, in dem der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Abgabe der ESt-Erklärung seinen Wohnsitz hat.

Nun geht es darum, die ergangenen Bescheide erstens nicht rechtskräftig werden zu lassen - ohne den Inhalt der Bescheide zu kennen, lässt sich nicht sagen, ob einer davon richtig ist -, und zweitens eine Veranlagung zur ESt zu erreichen, die dem Sachverhalt entspricht. Wenn durch den angerichteten Wirrwarr mehr ESt erstattet worden ist, als zu erstatten gewesen wäre, steht die Frage der Steuerhinterziehung im Raum, es ist also nützlich, schnell zu handeln.

D.h. es ist gegen alle ergangenen Bescheide zur Wahrung von Frist und Form Einspruch einzulegen. Gleichzeitig wird der Sachverhalt dargestellt - wenns geht etwas kompakter auf den Punkt gebracht als in dem Posting, das ich nicht verstanden habe. Beispiel:

Unser Wohnsitz ist in Durlesbach, Schussenwinkel 13a. Zuständig für die Veranlagung zur ESt ist somit das Finanzamt Baienfurt. Wir beantragen für das Kalenderjahr 2008 besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung. Die ESt-Erklärung für 2008 für Eheleute Pirmin und Kreszentia Seelenwälder-Hupfauf ist in Anlage beigefügt. Den ergangenen Bescheid über ESt etc. 2008 vom 35. Mai 2009 bitten wir aufzuheben.

Wichtig: Selbstverständlich kann nur der Steuerpflichtige Einspruch einlegen, für und gegen den der ESt-Bescheid ergangen ist. Pirmin Seelenwälder-Hupfauf kann nicht gegen einen Bescheid Einspruch einlegen, der für und gegen Kreszentia Seelenwälder-Hupfauf ergangen ist und umgekehrt.

Das nicht mehr zuständige FA, das den einen der beiden Bescheide erlassen hat, bekommt bitte bitte keine Kopie von irgendwas. Und das zuständige FA bekommt insgesamt eine Steuererklärung bzw. insgesamt eine komprimierte Erklärung aus Elster-Übermittlung.

Dann dauert das eine kleine Weile, alldieweil die Akte vom bisherigen ans neue FA übergeben werden muss.

Und dann wird hoffentlich veranlagt wie beabsichtigt.

Schöne Grüße

MM

da hat der Steuerpflichtige ja ein ganz schönes Chaos
angerichtet…

Für Verheiratete gibt es insgesamt eine
Einkommensteuererklärung und insgesamt ein zuständiges
Finanzamt. In Zeile 19 kann erklärt werden, welche
Veranlagungsart beantragt wird.

Zuständig ist immer das FA, in dem der Steuerpflichtige zum
Zeitpunkt der Abgabe der ESt-Erklärung seinen Wohnsitz hat.

Das trifft in diesem Fall jedoch nicht zu da beide verheirateten nach der Eheschliessung nicht sofort einen gemeinsamen Wohnsitz begründet haben und daher weiterhin die beiden Finanzämter des jeweiligen Hauptwohnsitzes zuständig blieben. Das hat sich erst dieses Jahr im Juli durch zusammenzug / Umzug geändert. Eine entsprechendes Blatt mit Anmerkungen lag allen Steuererklärungen bei.

Sachlich getrennt von einander gesehen wären alle Bescheide korrekt, an sich hat das zuständige (alte) Finanzamt des Ehemannes jedoch die Zuständigkeit vor Erteilung des Bescheids durch den Umzug verloren.

Der Umzug erfolgte Anfang Juli und ist per Fax dem Finanzamt bei dem die Steuererklärung zur Bearbeitung eingereicht wurde auch zugegangen. Der erste Bescheid an den Ehemann erging vom alten Finanzamt am 31.07., der neuerliche Bescheid kommt vom jetzt zuständigen Finanzamt - bezieht sich aber in keinster Weise auf das vorhergehende Dokument des alten zuständigen Finanzamts und rechnet auch die bereits vorgenommene Steuererstattung i.H.v. 300 Euro nicht an.

Da das neue Finanzamt überhaupt keine rechtverbindliche Steuererklärung zur Bearbeitung hatte kann der Bescheid eigentlich nur im Zusammenspiel mit dem alten Finanzamt entstanden sein das die Unterlagen (in welcher Form oder Murks auch immer) übergeben hat.

Wenn der 2. Bescheid jedoch den ersten korrigieren soll fehlt der Bezug auf die bereit ausgezahlten 300 Euro.

Aus der Sicht des Einreichers steht eine Steuererklärung im Raum die von zwei Behörden mit unterschiedlichem Ergebnis bearbeitet worden ist.

Servus,

ich kanns bloß nochmal wiederholen: Es sind viel zu viele verschiedenen Steuererklärungen, Kopien, Erläuterungen, Umwege und Arabesken eingereicht worden.

Örtliche Zuständigkeit des FA richtet sich nach dem Wohnsitz des StPfl: § 19 Abs 1 AO. Was der StPfl nach Abgabe der ESt-Erklärung macht, und was er im Jahr vor der Abgabe gemacht hat, ändert daran nichts.

Örtliche Zuständigkeit bei der Veranlagung von Ehegatten: Zuständig ist immer nur insgesamt ein FA, wenn Verheiratete zusammen veranlagt werden können - d.h. auch bei getrennter und besonderer Veranlagung: § 19 Abs 4 AO.

Der StPfl aus dem Fallbeispiel hat diese Regelungen offenbar nicht gekannt. Das ändert aber nichts daran, dass es jetzt an ihm ist, das heillose Wirrwarr zu lichten, das er durch die weiträumige Streuung von Steuererklärungen, Kopien, Faxen und Erläuterungen gestiftet hat.

Mein Vorschlag, die ergangenen Bescheide allesamt durch Einspruch offen zu halten, ist pur pragmatisch. Die übrigen Änderungsvorschriften, die greifen könnten, habe ich nicht geprüft - §§ 129 und 173 AO könnten beide greifen, aber die führen ggf. über viel Zores und weitere Arabesken auch zu keinem besseren Ergebnis.

Und auch diesen Hinweis kann ich nur wiederholen: Wenn insgesamt weniger ESt festgesetzt oder mehr ESt erstattet worden ist, als bei richtiger Einreichung der (einen!) Steuererklärung festgesetzt oder erstattet worden wäre, steht das Thema Steuerhinterziehung im Raum. Ggf. wird der StPfl zwar zeigen können, dass kein Vorsatz vorlag, aber - auch hier ganz pragmatisch - das beste Argument besteht hier im aktiven Handeln, indem er nämlich zügig den Dschungel lichtet, den er erzeugt hat. Wie man das tun kann, habe ich bereits geschildert.

Schöne Grüße

MM

Die Antwort ist definitiv nicht richtig, es fehlt immer die Grundlage des gemeinsamen Wohnsitzes um eine gemeinsame Zuständigkeit eines Finanzamts zu begründen - und der war bis Juli (also im Zeitraum 2008 und zum Zeitpunt der Abgabe) einfach nicht gegeben.

Das geht aber wohl weder in den Kopf des einfachen Finanzbeamten noch in den eines Steuerfachangestellten, es handelt sich hier eben nicht um einen 0815-Vorgang. Zumindest das alte Finanzamt hat dem Steuerpflichtigen in der Hinsicht schon mal zusgestimmt.

Muss ich wohl doch erst mal über meine alten Connections einen Ex-Kollegen aus dem Steuer- und Verwaltungsrecht bemühen.

Trotzdem Danke.

Servus,

das wird im Zweifelsfall auf § 26 AO hinauslaufen (es ist richtig, dass § 19 IV AO hier nicht greift).

Und ja, Du hast Recht: Ein durch den StPfl so reichhaltig mit Nebelkerzen versehener Fall geht - in der beschriebenen Darreichungsform - vermutlich nur in seinen eigenen Kopf rein.

Wenn von seiner Seite allerdings in der jetzt entstandenen Situation kein geeigneter Beitrag geleistet wird, die Wirrnis aufzuklären, kommt wieder die Frage des Vorsatzes ins Spiel: Es wäre immerhin mühelos möglich und zumutbar gewesen, im Interesse einer sachgerechten Veranlagung eine gemeinsame Steuererklärung an eines der in Frage kommenden FÄ zu richten.

Schöne Grüße

MM

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Muss ich wohl doch erst mal über meine alten Connections einen
Ex-Kollegen aus dem Steuer- und Verwaltungsrecht bemühen.

Der wird Dir auch nichts anderes sagen können. Wenn zu viele Bescheide da sind dann lösen sich die nicht einfach so in Luft auf, nur weil der Steuerpflichtige damit nicht einverstanden ist.

Im Gegensatz zum Forum kann ich mit ihm aber das richtige Vorgehen besprechen und ihm die Dokumente auch vorlegen.

Die Kommunikation hier reicht dazu scheinbar nicht.

Das ein Widerspruch gemacht werden war schon in meinem ersten Beitrag klar.

Es geht in dem Artikel nicht um das anstellen von Vermutungen was wann an welcher Stelle bei der Einreichung oder Bearbeitung des Vorgangs falsch gelaufen ist sondern lediglich darum auf welchem Weg jetzt - auf grundlage der von mir im Beitrag dargestellten Fakten - ein Widerspruch zu erfolgen hat und wie der aussehen sollte.

Bitte keine abweichend konstruierten Fallstellungen oder Bezug auf eventuelle Sachverhalte die nicht genannt wurden und demzugfolge zur Lösung der Fragestellung auch nicht wichtig sind.


Meine Ideen hierzu:

  1. Widerspruch zum Bescheid vom Juli 2009 an das alte Finanzamt
    Inhalt: - Anerkennung der vollen eingereichten Daten durch Nachlieferung entsprechender Belege, Antrag auf Fristverlängerung zur Einreichung der Unterlagen aufgrund aktuellem Umzug
  • Hinweis auf ergangenen 2. Steuerbescheid zur gleichen Steuererklärung durch das nunmehr durch Wohnsitzwechsel zuständige Finanzamt unter Angabe der Steuernummer mit der bitte die Zuständigkeit und abschliessende Bearbeitung mit dem neuen Finanzamt abzuklären
  1. Widerspruch zum Bescheid vom August 2009 an das neue Finanzamt
    Inhalt: - Hinweis auf bereits ergangenen 1. Steuerbescheid durch das ehemals zuständige Finanzamt unter Angabe der Steuernummer mit der Bitte die Zuständigkeit und abschliessende Bearbeitung mit dem alten Finanzamt abzuklären

Im Gegensatz zum Forum kann ich mit ihm aber das richtige
Vorgehen besprechen und ihm die Dokumente auch vorlegen.

Die Kommunikation hier reicht dazu scheinbar nicht.

Bevor Du das Forum noch weiter beleidigst, schlage ich genau das vor. Wir alle sind ja offensichtlich unter Deinem Niveau.

Ich hoffe nur dass Deine Connections auch wissen, dass man im Steuerrecht Einspruch einlegt und nicht Widerspruch.

Wenn du die Beiträge als Beledigung des Forums auffasst tut mir das leid.