Steuerbescheid wg. Elterngeld-Urteil offen halten?

Guten Tag,

ich bin als Empfänger des Mindestelterngelds seit 2008 von der Steuerprogression
betroffen und verfolge die Verfassungsbeschwerde mit Interesse. Nun war zum
Zeitpunkt der Bekanntgabe des Aktenzeichens mein Steuerbescheid 2008 bereits
rechtskräftig - ich habe ihn daraufhin versucht, mit folgendem Brief …

Finanzamt XY

Einspruch gegen Einkommenssteuer-Bescheid 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter dem Hinweis auf die derzeit anhängige Verfassungsbeschwerde am
Bundesverfassungsgericht zur Frage, ob auch der Sockelbeitrag des Elterngeldes in
Höhe von 300 Euro monatlich in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden
darf, lege ich Einspruch gegen die Steuerfestsetzung für das Jahr 2008 ein - und
beantrage das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen,

… wieder „aufzubekommen“. Die Antwort vom FA war einfach: Nein, zu spät
gekommen, Einspruchsfrist abgelaufen.

Meine Frage: Kann man das nun erzwingen? Oder anders gesagt: Wie partizipiert
man im Nachhinein an einer möglicherweise erfolgreichen Verfassungsbeschwerde?

Dazu kann ich leider auch keine richtige Auskunft geben. Ich meine mich zu erinnern, dass bei Veränderung der Umstände eine neuaufnahme möglich ist!

Ein Steuerberater könnte dir da weiterhelfen.
Es gibt da auch ehrenamliche Steuerberater, die deinen Fall für schmales Geld übernehmen würde. Oder du schreibst bei wer-weiss-was gezielt Steuerberater an.

Als Laie würde ich sagen, interessiert es das Finanzamt natürlich einen feuchten Kehrricht, die haben ihre fristen- also immer schön an den Regeln festhalten, insofern haben sie natürlich recht. Frist abgelaufen, Pech gehabt!

Meiner bescheidenen Meinung nach, könntest du mit Verweis auf die Verfassungsbeschwerde eventuell den Betrag im Folgejahr geltend machen.

Viel Glück!

Hari

Hallo Hari,

danke, das hilft ein wenig weiter. Irgendwie scheint zu diesem Thema das komplette
Internet noch zu schlafen, dabei wird es Millionen Eltern betreffen … Danke und
schönen Abend! m.

Hallo Martin,

leider kann ich dir Finanzrechtlich gar nicht helfen, da kenn ich mich überhaupt nicht aus.

Den einzigen Tip den ich dir geben kann, ist, dich mit einem Steueranwalt kurz zu schließen! Die machen das ja schließlich täglich und kennen sich somit viel besser aus, wahrscheinlich kennen sie auch ein paar Tricks! :wink:

Lieben Gruß und guten Rutsch,

Nicole

Hallo Martin,

diese Frage stellst du am besten einem Rechtsanwalt.
Soweit ich weiß kann man im Nachhinein nichts mehr am Steuerbescheid ändern oder Einspruch erheben.
Erst wenn das Verfassungsgericht zu deinen Gunsten entscheidet kannst du möglicherweise nochmal was tun.

Viel Glück.

Lore

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen, vielleicht ein Steuerberater?

Grüße
Barbara

hallo martin s.,
leider bin ich kein steuerexperte und kann ihnen somit nicht weiterhelfen.

viele grüße
a-barbara

Hallo Martin.S
ich schlage folgendes vor,
beim Finanzamt Antrag auf Widereinsetzung stellen.
Sie müssen eine gute Begründung liefern, Krankheit,Diensdreise usw. die Sie auch belegen müssen.
Dann Widerspruch beim Finanzamt nicht zurücknehmen,sondern mit Aktenzeichen auf die bevorstehende Gerichtsverhandlung beim Bundesverfassungsgericht hinweisen.
Große Hoffnung habe ich allerdings nicht, aber Sie haben wenigstens das Gefühl alles unternommen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Hasenauer

Hallo Herr Hasenauer,

vielen Dank für die tolle Antwort, das war das beste, was ich zu dem Thema bislang
gelesen habe. Das Thema ist derzeit beim FA und ich hoffe das Beste :smile:

Danke und schönen Abend!

ms