Steuerbescheide auf Hartz 4 anrechnen

Hallo

Wie wird denn ein Einkommenssteuerbescheid auf die Hartz 4 Leistungen angerechnet?
Bsp: Die Höhe der Steuererstattung beträgt 3000 Euro.
Die Person X ist seit 10.07.2011 Hartz 4, der
Steuerbescheid kam am 15.07.2011.

Wird jetzt nur für den Monat Juli, die Steuererstattung angerechnet oder bekommt Person X so lange kein Geld bis die 3000 Euro aufgebraucht sind?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Grüße

Hallo,
kenne Person X leider nicht, das würde mich aber auch interessieren

nix wisse

Mist Mist Mist - genau 6 Tage zu spät!
Ja, das wird angerechnet. Leider. Aber: Wenn du Schulden beim Finanzamt hast, kannst du das damit verrechnen lassen.

Hallo,

soll die Person X doch mal versuchen auf das Sparbuch zu tun als Rücklage, 150,-€/Lebensjahr. Vielleicht funktioniert es. Ansonsten wird es wie gehabt sein. 100,-€ Freibetrag + 20% bis 400 oder 800€.

Gruß

Hallo

Person X ist ein ehemaliger Bundeswehrsoldat. Hat noch bis 09.07.2011 Übergangsgebührnisse bekommen und ist so automatisch in die hartz 4 schiene gerutscht. Ledig, keine Kinder, keine Lebensgemeinschaft. Ne ganz normale Wohnung (35qm). Würde glaub ich den ganz normalen Hartz 4 Satz bekommen. Nu is aber der Steuerbescheid da, der angeblich angerechnet werden soll.

Hallo,
kenne Person X leider nicht, das würde mich aber auch
interessieren

Erstmal danke für deine Antwort.
Schulden sind gar keine vorhanden. Aber da es ja ein Einkommen ist geht das glaub nicht mehr mit den Rücklagen. Wäre der Bescheid deutlich früher gekommen, hätte es noch funktioniert.
Also muss jetzt erstmal alles aufgebraucht werden bevor es Hartz 4 Leistungen gibt, oder? Oder gibt es nur für den einen Monat kein geld?

Mist Mist Mist - genau 6 Tage zu spät!
Ja, das wird angerechnet. Leider. Aber: Wenn du Schulden beim
Finanzamt hast, kannst du das damit verrechnen lassen.

hallo,
das geld wird so angerechnet.
angenommen mtl 750 euro alg II, dann wären das 4 monate, die keine leistungen gezahlt werden.
man könnte sich aber aus dem bezug abmelden. vielleicht aushilfsjobs, und das geld verbrauchen. zumindest müsste man glaubhaft machen, dass man das geld verbraucht hat. heißt nicht unbedingt auch rechnungen. zum beispiel einen urlaub gönnen. da kann man schnell wirklich glaubhaft machen, dass da ne menge geld verbraucht wurde.

viel glück

viele grüße
andalus

Danke dir

Dementsprechend wird dann auch die Miete nicht übernommen. Also man bekommt absolut nix vom Amt?
Hab ich das so richtig verstanden?
Sorry wenn ich nochmal so blöd frage.

Grüße

Wie sie das anrechnen und berechnen weiß ich leider auch nicht, es würde mich auch mal interessieren wie es funktioniert. Ich kenne es nur aus Bekanntenkreis mit Lottogewinn, da haben sie so lange nichts gezahlt bis der Gewinn aufgebraucht war nach ihren Berechnungen.
Tut mir leid das ich da nicht weiterhelfen kann

Hallo

die Rückzahlung wird in dem Monat, in dem sie zufließt (also zur Verfügung steht) als „sonstiges Einkommen“ berücksichtigt. Da die ALG2- Leistung für den Bedarfsmonat Juli bereits Ende Juni ausgezahlt wurde, hat der Betroffene für den Bedarfsmonat Juli durch die dann später im Juli eingehende Steuererstattung also im Juli „zu viel“ ALG2 erhalten, was entsprechend zurückgefordert bzw. mit den laufenden Leistungen verrechnet wird.
Der Träger rechnet dieses Einkommen aber monatlich so „aufgeteilt“ an, dass man dadurch nicht aus dem Leistungsbezug fällt.
Zu Freibeträgen und Absetzungsmöglichkeiten schau mal hier rein, unter „Sonstiges Einkommen“: http://hartz.info/index.php?topic=17.0

LG

Hallo. Ich würde mir auf alle Fälle einen Anwalt nehmen. Rechtlich steht dir das Geld zu, das Amt wird aber versuchen es mit ALG2 zu verrechnen. LG

ja, richtig. alg II ist eine komplette leistung, die aus leistungen zum lebensunterhalt und leistungen zur unterkunft bestehen. aber wie gesagt, es kann nicht eine theoretische rechnung aufgemacht werden, die für die zukunft maßgebend ist. abmelden aus dem leistungsbezuug und dann unterliegst du keinen kontrollmechanismen mehr. an klrankenversicherung denken. ganz wichtig. irgendwann wieder arbeitslos melden und dann glaubhaft machen, dass das geld für das und das ausgegeben wurde. das geht auch für urlaub zum beisüpiel
viele grüße
andalus

Hallo Urseline,
die 3000 Euro sind in diesem Fall tatsächlich ein Einkommen. Das Geld wird mit den ALG2 Leistungen verrechnet.

Gruß
Wuddel

Hallo,
Person x bekommt solange kein Geld, bis die summe aufgebraucht ist. Die Summe wird durch die Summe geteilt, welche Person x jetzt erhält.
Lg. manja

Frage mal unverbindlich bei einem Rechtsanwalt nach der kann dir auf alle Fälle helfen, da du einen Eigenanteil an Geld haben darfts.

Hallo, ich muss gestehen, ich weis es selber nicht genau. Grundsätzlich ist es so, dass es im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, ob er das einmalige EK auch wirklich nur in dem Monat anrechnet, in dem es auf dem Konto gutgeschrieben wird, oder ob er das auch auf die Folgemonate verteilt.

Einfach mal in der Leistungsabteilung nachfragen, wäre mein Tip.

Grüße
Alex

Person X muss das Einkommen melden und verbrauchen! Aber Person X hat auch einen Freibetrag, was er sparen darf! Dafür müsste ich aber wissen wie alt Person X ist!

MfG

Hallo

erstmal danke für deine Antwort.
Person X ist 31 Jahre alt. Der Freibetrag müsste bei ca 4000 Euro liegen. Ich glaub 150 Euro für jedes Jahr.
Das Problem ist aber dass das Amt die Steuerrückerstattung als Einkommen und nicht als Vermögen berechnet hat. Jetzt weiss ich nicht, ob man gegen den Bescheid vom Amt Widerspruch einlegen kann.
Obs überhaupt was bringen würde.

Hallo,

da muss ich leider passen, aber ich kann einen Tip geben, den im Internetr gibt es eine Seite die nennt sich, gegen Hartz4 da gibt es auch Exberten die da auch Auskunft erhält oder es sich selber herauslesen.

LG E. Aigner