Wenn jemand in 2009 2Monate Elternzeit genommen hat und für diesen Zeitraum Elterngeld beantragt hat, dies aber erst in 2010 ausgezahlt wird, muss das Sozialamt/Jungendamt dies dann für 2009 oder für 2010 bescheinigen?
Hintergrund:
Angenommen monatliches Einkommen von 2000€.
Jahreseinkommen 2009: 20.000€ (10Monate)
Anspruch Elterngeld 2009: 3000€
Jahreseinkommen 2010: 24.000€ (12Monate)
Da das Elterngeld ja dem Progressionsvorbehalt unterliegt, würde bei einer Bescheinigung für 2009 der Steuersatz von 23.000€ ausgehend berechnet werden; bei Bescheinigung in 2010 jedoch von 27.000€ ausgehend.
Für den Elterngeldempfänger wäre es somit günstiger das Elterngeld auch in dem Jahr ausgewiesen zu bekommen, für das es beantragt wurde, da in der Regel in dem Jahr das Einkommen ja vermindert war.