Wenn man ein Tagesgeldkonto mitten im Jahr kündigt, wie ist das dann mit der Steuerbescheinigung? Bekommt mann dann auch automatisch eine abschließende Steuerbescheinigung oder was ist hier im Falle einer Kündigung zu beachten?
oder mal anders gefragt: Bekommt man die Steuerbescheinigung von der Bank in jedem Fall, auch wenn man gekündigt hat?
Ich meine deswegen, man kündigt und hat dann am Ende vielleicht den Ärger mit der Bank, wenn man die Steuerbescheinigung für das letzte Jahr bei der Bank will. Oder man kündigt im Juni und bekommt dann im März des Folgejahres noch von der entsprechenden Bank die abschließende Steuerbescheinigung, obwohl man seit Juni des Vorjahres dann kein Kunde mehr ist (komisches Gefühl).
Es ging mir hier also weniger um die Frage wann bekommt man die Steuerbescheinigung, sonder bekommt man die Steuerbescheinigung auch dann noch, ohne Stress damit zu haben (versteckte Gebühren etc.) …
Wie sind da die Erfahrungen?
Ist es möglichersweise nötig oder besser das Jahr auslaufen zu lassen, Konto auf Null zu reduzieren und die Steuerbescheinigung abzuwarten bis man kündigt, obwohl es eigentlich eher unsinnig von der Logik her wäre, auch vom Aufwand, sodass eher anzunehmen ist, das man in jedem Fall noch eine abschließende Steuerbescheinigung von der Bank bekommt???
Das sind die Fragen die bei mir diesbezüglich aufkommen sind, vielleicht aber auch nur ein mögliches Problem das keines ist???
Man bekommt sie unaufgefordert,es hat nichts mit der vorherigen Kündigung zu tun.
Kostet auch nichts. Man war doch Kunde und das muss die Bank doch auch abrechnen und nachweisen,was an Steuer einbehalten und abgeführt wurde.
Kosten kann es,wenn man eine zweite Bescheinigung extra anfordert,weil zugesandte nicht mehr auffindbar wäre.
das war früher in der guten alten zeit… mittlerweile
schaffen es nicht mal mehr die sparkassen.
einerseits verstehe ich nicht, was „nicht mal mehr“ bedeuten soll. Mir war jedenfalls nicht bekannt, daß die Sparkassen beim Versand von Steuerbescheinigungen irgendwann mal besonders weit vorn (oder hinten) gewesen wären. Andererseits wäre ich nie so mutig, bei so einem Sachverhalt für alle rd. 420 Sparkassen zu sprechen.
Im übrigen sind die Kreditinstitute verpflichtet, auf Verlangen des Kunden eine Steuerbescheinigung auszustellen. Viele Institute verschicken sie weiterhin automatisch, was bis 2008 ohnehin verpflichtend war.
(der jedes jahr diesen dingern tonnenweise nachrennen muss.)
Dann wird es wohl am einfachsten sein, den betreffenden KI mitzuteilen, daß Du diese Bescheinigung jährlich haben willst. In der Regel ändert dann ein Mitarbeiter einen Schlüssel in einem System und dann hat sich das.