Hallo,
nachdem jemand bei einer ausländischen Bank Aktien angelegt hatte und dort auch KapErSt einbehalten wurde, wollte dieser die bezahlten Steuern beim deutschen Finanzamt anrechnen lassen. Jetzt weigert sich das Finanzamt, die Erträgnisaufstellung der österreichischen Bank anzuerkennen und die österreichische Bank teilt dem Kunden mit, dass sie als österreichische Bank keine Steuerbescheinigung nach amtlichem deutschen Muster ausstellen darf. Das FA hingegen verlangt verweißt auf die Ausstellungspflicht der Bank.
Welche Seite ist denn nun richtig? Wie können die KapEr beim FA geltend gemacht werden? Muss die österreichische Bank nach geltendem Recht (BMF-Schreiben vom 31.07.2013) auf Verlangen des dt. Kunden eine Steuerbescheinigung nach dt. Muster ausstellen?
Vielen Dank!
Eine österreichische Bank darf natürlich keine deutsche Steuerbescheinigung ausstellen, da kann man sich auch nicht auf deutsche BMF-Schreiben berufen. Ausl. Banken können natürlich nicht vom deutschen Gesetzgeber zu irgend etwas verpflichtet werden, wäre ja noch schöner.
So bliebt nur übrig, die ausl. Quellensteuer in der Zeile „anrechenbare noch nicht angerechnete ausl. Steuer“ anzugeben.
Danke, wie bekommt man denn dann seine KapErS zurück. Angegeben wurden diese bei der Steuererklärung, aber das FA erkennt die Zahlung der KapErS nicht an und erstattet diese aufgrund der fehlenden deutschen Steuererklärung der Bank nicht. Was kann man denn als Bankkunde tun? Das ausländische Bankhaus darf eine deutsche Steuererklärung nicht erstellen und das FA verlangt diese ??? Eine Beschneinigung ähnlich der Steuerbescheinigung liegt von der Bank vor, allerdings darf diese das Wort „Steuerbescheinigung“ nicht verwenden.
Hallo,
Danke, wie bekommt man denn dann seine KapErS zurück. Angegeben wurden diese bei der Steuererklärung, aber das FA erkennt die Zahlung der KapErS nicht an und erstattet diese aufgrund der fehlenden deutschen Steuererklärung der Bank nicht. Was kann man denn als Bankkunde tun? Das ausländische Bankhaus darf eine deutsche Steuererklärung nicht erstellen und das FA verlangt diese ???
Ich vermute hier mal stark ein Missverständnis. Natürlich kann eine Bank in Österreich keine deutsche Steuer bescheinigung ausstellen, da ja die KapErS nicht an ein deutsches FA abgeführt worden ist. Dies nachzuweisen ist ja deren Sinn und Zweck. Es wird maximal das erstattet, was in Deutschland gezahlt wurde. Ansonsten kann eine Anrechnung der Quellensteuer erfolgen, wobei dies allerdings etwa bei Zinserträgen in Österreich 0% sind (oder zumindest mal waren). Wenn man da also etwas erstattet bekommen will, dann muss das in Österreich beantragt werden.
Eine Bescheinigung ähnlich der Steuerbescheinigung liegt von der Bank vor, allerdings darf diese das Wort „Steuerbescheinigung“ nicht verwenden.
Na weil es in dem von Dir angestrebten Sinn keine ist.
Wie das nun bei den Össis geregelt ist, weiß ich nicht. Aber es sollte doch naheliegen, dass der deutsche Staat nicht Steuern erstattet, die im Ausland bezahlt worden sind.
Im Zweifel sollte das eigentlich die Bank in Österreich wissen bzw. auf Nachfrage zumindest das Verfahren erklären können.
Grüße
Das ist ein Problem. Eine nicht deutsche Bank kann keine deutsche Steuerbescheinigung ausstellen. Diese Steuerbescheinigung ist aber die Grundvoraussetzung zur Anerkennung der abgeführten Kapitalertragssteuer. Die Ausstellung so einer Steuerbescheinigung übernimmt die Clearstream AG in Frankfurt. Das kannst allerdings nicht Du selbst beantragen sondern nur die letzte Verwahrstelle. Du musst den Antrag bei Deiner ausländischen Bank stellen, diese stellt ihn bei ihrer nächsten Verwahrstelle und so weiter bis zur letzten Verwahrstelle, die ihn dann bei Clearstream stellt.
Allerdings bekommst Du nicht eine Steuerbescheinigung für Dein Depot sondern eine Steuerbescheinigung pro Vorgang! Der Verkauf von Aktien kann z.B. von Deiner Bank ohne dass Du das überhaupt mitbekommst in mehreren Tranchen ausgeführt werden und das wären dann auch mehrere Vorgänge nur für den einen Aktienverkauf alleine. Jede einzelne dieser Steuerbescheinigungen kostet aber ca. 30 EUR + Spesen, Gebühren etc. Dies lohnt sich also nur, wenn jede einzelne Deiner Transaktionen sehr gross ist, sonst kann es gut sein, dass die Kosten für die Ausstellung der Steuerbescheinigungen die abgeführte Kapitalertragssteuer deutlich übersteigen. Die Kosten für die Steuerbescheinigungen liegen ganz leicht mal bei mehreren tausend Euro für ein normales Depot. Das wird sich für die Wenigsten lohnen.
Letztlich musst Du Dein Konto entweder zu einer deutschen Bank übertragen oder damit leben zweimal Steuern zu zahlen.