Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wenn jemand keine Ahnung hat von Internet und dergleichen, lässt sich was von seinem Freund übers Internet bestellen, dass 580 Euro kostet. Der Freund verlangt aber 800 Euro und schreibt ihm sogar eine gefälschte Rechnung, ohne dass der andere es merkt. Was passiert wenn er die 800 Euro, die er guten glaubens gezahlt hat und für die er eine gefälschte Rechnung erhalten hat (was er nicht weiß), am Jahresende steuerlich geltend machen will?
Handelsspanne
Der wo da die 800 Euronen geltend machen will kann das gerne tun wenn es einen guten Grund für die Betriebsausgabe hat.
So wie auch der „Zwischenhändler“ bitteschön 220 Euronen sonstige Einnahmen bei der Steuer abrechnet.
schreibt ihm sogar eine gefälschte Rechnung,
Wieso gefälscht? Er schreibt ihm SEINE Rechnung und behält die Einkaufsrechnung aus dem internetgestützten Einkauf.
Gruß
Stefan
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Also,
der Käufer hat einen guten Grund für die Ausgaben, aber der Zwischenhändler will das nicht absetzen… Kann das Finanzamt da irgendwas machen? Außerdem ist die Rechnung insofern gefälscht, dass er das Logo der echten Firma hergenommen hat. Muss er mit Konsequenzen rechnen?
Grüße
Manuel