Steuerecht wg. 0,03% Regel bei mehr als 45 Tage Anwesenheit in der Firmenzentale

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein paar Fragen…

Hallo, ich bin techn. Außendienst Mitarbeiter. Mein AG stellt mir ein Firmenwagen incl. Tankkarte (auch zur privaten Nutzung)zur Verfügung. Die 1% Regel wird angewandt. Mein Home Office ist 200 km vom Firmensitz entfernt. Mein Einsatzgebiet ist ganz Deutschland, ab Entfernungen von ca. 350km reise ich per Bahn oder Flugzeug. Meine Aufgabe verlangt aber auch eine häufige Anwesenheit in der Firmenzentrale (Fehler an den Geräten nachstellen, Geräteschulungen, Meetings, Workshops). Letztes Jahr bin ich knapp unter 45 Tage im Firmensitz gewesen, dieses Jahr werde ich voraussichtlich die magische Grenze überschreiten! Fakt ist wohl, dass ich dann noch zusätzlich 0,03% vom Fahrzeuglistenpreis für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuern muss. (40.000,- * 1% = 400,- + 12,- * 200km = 2800,-€). Mein AG sagt, für jeden Monat, den ich in der Zentrale gewesen bin, und sei es auch nur ein Tag, müsste ich dann 2800,- als geldwerten Vorteil versteuern. (Natürlich nur, wenn ich insgesamt > 45 Tage im Fimensitz gewesen bin) Da ich (außer im Jahresurlaubmonat) jeden Monat mind. 1x in der Firma bin, kann ich also 11 x 1400,- = 15.100,- € Euro von meinem Jahresgehalt abziehen. Eine Katastrophe! Ich habe in letzter Zeit leider viel Widersprüchliches zu diesem Thema gehört. Deshalb hier meine Frage(n):

1.) Stimmt die o.a. Rechnung? > Dann kann ich auch aufhören zu arbeiten…

2.) Welche Möglichkeiten gibt es, diesen Wahnsinn zu umgehen? Ich habe schon an folgende Dinge gedacht: - keinen Firmenwagen zur privaten Nutzung

  • Fahrtenbuch führen
  • kein Firmenfahrzeug > Abrechnung der Dienst km per Kilometergeld

3.) Sollte o.a. Versteuerung richtig sein und sich der AG auf keine andere Lösung einlassen, kann über die Steuererklärung eine Steuerminderung erreicht werden? Ich werde max. 60 Tage/ Jahr am Firmensitz verbringen…

4.) Kann sich eine Anreise per Bahn steuermindernd auswirken?

5.) Gibt es vielleicht ganz andere Lösungen?

Viele Fragen, schon im Voraus vielen Dank für die Antworten

Gruß Uwe

Hallo,

leider kann ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht fachlich weiterhelfen. Mein Fachgebiet ist Teichbau und Garten- u. Landschaftsbau, speziell Koi- und Schwimmteiche sowie japanische Gärten.

Schöne Grüße

Steffen Anders

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Hallo Herr Anders,

tut mir leid, „wer weiss was“ hat Ihre Adresse für diese Steuerfrage angegeben…

Gruß

Uwe

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